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Namibia

Namibia

Titel: Namibia Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Livia Pack
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Sedudu / Kasikili
    Nach der Unabhängigkeit Namibias gab es einen Grenzkonflikt mit Botswana um eine 3,5 km 2 große, unbewohnte Insel im Chobe im Nordosten des Caprivizipfels, die bei hohem Wasserstand überflutet ist. Die Grundlage für den Streit um Kasikili (in Botswana heißt die Insel Sidulu oder Sedudu) wurde einmal mehr durch die imperialistische Grenzziehung der Kolonialmächte geschaffen: Im Jahre 1885 wurde das Land der Kalahari, Betschuanaland (das heutige Botswana), auf Drängen von Cecil John Rhodes zum britischen Protektorat erklärt. Der Deutsche Carl Peters war mit seiner Gesellschaft für deutsche Kolonisation zum unwillkommenen Rivalen bei Rhodes’ Plänen für ein gesamtbritisches Afrika geworden. Das Deutsche Reich hatte bereits Kamerun (1885), Togo (1883), Deutsch-Ostafrika (1885), Deutsch-Südwestafrika (1884) und Sansibar (1885) als Kolonie oder Schutzgebiet gewonnen. Als Reichskanzler Bismarck am 18. März 1890 von Kaiser Wilhelm II. entlassen wurde, nutzten Rhodes und der britische Premierminister Salisbury die Gelegenheit, um mit Bismarcks Nachfolger, Leo Graf von Caprivi, die Grenzen der Kolonien festzulegen. Von Caprivi sah es als wichtigste außenpolitische Aufgabe an, sich mit England zu arrangieren. Der Caprivi-Handel, verankert im Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 1. Juli 1890, wurde arrangiert. In diesem Vertrag wird der Grenzverlauf in der englischen Fassung „till it reaches the river Chobe; and descends the centre of the main channel of the river to its junction with the Zambezi“ und in der deutschen Fassung „bis er den Tschobe-Fluss erreicht und setzt sich dann im Thalweg des Hauptflusses bis zu dessen Mündung (fort)“ beschrieben. Auf allen alten Karten wurde der Flusslauf (Thalweg) des Chobe südlich der Insel eingetragen, die Insel gehörte somit zu Deutsch-Südwestafrika.
    Erstmalig erwähnte ein Bericht vom 12. Juni 1948 für den Staatssekretär im Außenministerium in Pretoria, dass der Hauptflusslauf des Chobe nördlich der Insel sei. Es ist durchaus möglich, dass sich der Flusslauf des Chobe in den vergangenen 105 Jahren geändert hat. Bei jedem Regen werden Sand und Geröll vom Südhang in den Chobe gespült, der somit immer flacher und breiter wird. Durch die Überweidung des Flussufers in den vergangenen 30 Jahren wurde dieser Prozess extrem beschleunigt. Der Flusslauf südlich der Insel ist am meisten betroffen. Laut internationalen Gesetzen ist es üblich, dass die Grenze weiter zur Mitte des ursprünglichen Flusses bestehen bleibt, auch wenn sich der Lauf eines Grenzflusses verändert und sich ein anderer Hauptfluss ergibt.
    Im Mai 1992 wurde plötzlich die botswanische Flagge auf der unbewohnten Insel gehisst. Es kam zu einem Rechtsstreit vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Das „Hauptbeweisstück“ Namibias war die von den Briten angefertigte Landkarte von 1890 aus den Archiven in London und Berlin-Potsdam. Namibia verwies auf die Resolution betreffs internationaler Grenzen in Afrika der OAU (Organisation für afrikanische Einheit) von 1964, in der die zur Kolonialzeit geschaffenen Grenzen Afrikas weiterhin anerkannt werden. Beide Regierungen hatten sich vorher schriftlich darauf geeinigt, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes als endgültig und bindend zu akzeptieren.
    Im Verlauf der Verhandlungen vor dem Internationalen Gerichtshof, die vom 15. Februar bis zum 5. März 1999 liefen, wurden Spannungen zwischen beiden Ländern deutlich: Namibia warf Botswana vor, viele unschuldige Namibier am Grenzfluss (Chobe) auf dem Gewissen zu haben. Botswana sei der Aggressor, besetze die Insel unrechtmäßig und schüchtere die namibische Bevölkerung ein. Botswana dagegen meinte, die Armee sei nur zum Schutze des Wildes dort und warf Namibia vor, selbstherrlich aufzutreten, den Tierschutz zu vernachlässigen und Wilderei nicht zu

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