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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
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fehlender Weisheit entlocken – sei es nun bei uns oder anderswo. Die Stadt Fürth beispielsweise hat unlängst eine Steuer für Automaten eingeführt, die mehr als fünfzehn Zentimeter in den Raum ragen – »Luftsteuer« nennt sich diese Abgabe. In Hannover war es im 18. Jahrhundert Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Spatzenköpfen bei der Obrigkeit abzuliefern. Wer dies versäumte, wurde ebenfalls zur Kasse gebeten. Sehr erfinderisch war man auch in der italienischen Gemeinde San Remo, als es darum ging, die klamme Stadtkasse mal wieder ein wenig aufzubessern: verbotenes Wäscheaufhängen – hundert Euro; Müll fallen lassen oder öffentliches Befriedigen körperlicher Bedürfnisse – dreihundert Euro (Hierbei fehlt übrigens die Erklärung – was genau ist unter »körperlichen Bedürfnissen« zu verstehen?); ein Kaugummi auf dem Boden – zweihundert Euro; im Brunnen baden – hundert Euro; öffentliche Nacktheit – hundert Euro; Rauchen auf Spielplätzen – zweihundert Euro. Selbst das Sitzen auf Brunnenrändern, Stufen oder in Hauseingängen wird mit zweihundert Euro Bußgeld geahndet. Man mag sich gar nicht vorstellen, mit welch traumatischen Ängsten die Bürger dort still und verschüchtert durch die Gassen schleichen, dicht an den Hauswänden entlang und immer darauf gefasst, von den Gesetzeshütern bei Unerlaubtem ertappt zu werden – vor allem für Kinder besteht ja praktisch nur noch die Möglichkeit, öffentliche Plätze großräumig zu umgehen. »Nein, Luigi, du kriegst keinen Kaugummi mehr. Das hat mich im Juni schon sechshundert Euro gekostet …« Demnächst werden die Stadtväter dort mutmaßlich festlegen, dass lautes Atmen in der Öffentlichkeit einen Affront gegen heimisches Brauchtum darstellt – sagen wir mal: fünfhundert Euro. Muss sich ja auch lohnen.
    Häufig besteht der Hauptantrieb von Kommunalpolitikern nicht nur im fantasievollen Auffüllen des Stadtsäckels, sondern auch in einem erschreckenden Mangel an Flexibilität in Verbindung mit einer nicht ganz unberechtigten Angst vor den Folgen ihres Tuns im Jenseits. Das ist vor allem im ländlichen Amerika der Fall, wo zahlreiche Menschen der Meinung sind, die Erde sei erst vor sechstausend Jahren von Gott aus einem Tonklumpen erschaffen worden und die Theorie mit der Kugelform sei längst noch nicht bewiesen. In den Wäldern und Auen dort gilt Darwin als Stellvertreter des Teufels, der Papst als progressiv-sozialistischer Hetzer und ein japanisches Auto als Beweis für die schleichende Unterwanderung des Gottesstaates durch dämonische Schlitzaugen. Da kann dem einen oder anderen städtischen Abgeordneten schon mal ein Vorschlag für einen städtischen Paragraphen rausrutschen – siehe beispielsweise die Verordnung über Hypnose in Verbindung mit öffentlich einsehbaren Schaufenstern (Seite 114) –, der so absurd und grenzenlos irrsinnig daherkommt, dass man sich fragt, ob große Teile des nordamerikanischen Binnenlandes nicht besser unter Quarantäne gestellt werden sollten.
    Platz 12
    Sein »Glück finden« – das wollten in Amerika schon viele, und einigen ist es auch gelungen. Allzu leichtfertig sollte man dabei allerdings nicht vorgehen, wenn man auf die Stadtväter in Richmond hören will:
    § Als Glücks- und Wettspiel gilt jede Art von Karten-, Würfel- oder Münzspiel, in dessen Verlauf Bargeld oder materieller Gegenwert einem Besitzerwechsel unterworfen ist oder unterworfen sein kann. (…) Das Betreiben dieser Karten-, Würfel- oder Münzspiele ist innerhalb der Stadtgrenzen untersagt, eine Zuwiderhandlung stellt ein Vergehen dar und ist bei Erstvergehen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 60 Tagen belegt. (…) Als verbotene Glücksspiele gelten die im Folgenden aufgeführten Spiele:
Poker (in allen bekannten Varianten),
Black Jack (bekannt auch als 17 & 4),
Hazard,
Craps shooting (bekannt auch als Craps),
    (…)
    14. der einfache oder mehrfache Münzwurf, um eine Zahlungsfrage zwischen zwei oder mehreren Personen mittels des Zufallsfaktors zu entscheiden (…)
    In Richmond, Virginia, macht man keine halben Sachen. Die dortigen Stadtväter haben offenbar das große Buch der Glücksspiele wirklich gründlich durchforstet und so ziemlich alles auf den Index gesetzt, was irgendwie mit dem Faktor Zufall zu tun hat. Der »Münzwurf« jedoch toppt alles.
    Platz 11
    § Während der Dauer des sonntäglichen Gottesdienstes, zu dem auch der auf die Predigt folgende Gesang der Kirchengemeinde zählt, ist es untersagt, auf

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