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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
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Pennsylvania muss gesagt werden, dass dieses Schminkverbot aus dem Jahr 1950 datiert und schon (?) 1967 wieder gestrichen wurde.
    Platz 9
    § (…) Verboten ist es darüber hinaus, dass eine Person weiblichen Geschlechts während der Inbetriebnahme des jeweiligen Verkehrsmittels oder im Verlauf der Fahrt des jeweiligen Verkehrsmittels auf dem oberen Teil der Beine (Oberschenkel) oder dem Schoß des Fahrers sitzt, ohne dass der direkte körperliche Kontakt durch ein Kissen, eine Decke oder eine gleichwertige Textilie verhindert wird. (…) Die Zuwiderhandlung dieser Anordnung kann mit einer Geldbuße in einer vom City Council festzulegenden Höhe und/oder mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug geahndet werden.
    Diese goldene »dazwischen-besser-ein-Kissen-Regel« stammt aus den gesammelten, aktuell gültigen Verordnungen der Stadt Seattle für den Gebrauch der öffentlichen Verkehrsmittel, wobei sich dieser Paragraph ausdrücklich auf Busse und Bahnen in städtischen Diensten bezieht. Nicht beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen: Was passiert, wenn es sich um eine Fahrerin handelt? Was passiert, wenn auf dem Schoß ein Mann sitzt? Und wie wird es geahndet, wenn keine gleichwertige Textilie zur Hand ist? Schoßverbot?
    Platz 8
    § Es ist ausdrücklich untersagt, auf allen Straßen, Wegen oder Plätzen sowie auf dem gesamten Gebiet der Stadt Mobile Schuhe mit Absätzen zu tragen, die mehr als vier Zentimeter messen. (…) Untersagt ist in diesem Zusammenhang das Tragen sogenannter »High Heels« (…).
    Dieser städtische Erlass aus Mobile, Alabama, immerhin der größte Hafen des Bundesstaates und mit knapp 19 5000 Einwohnern auch beileibe kein Provinznest, wurde veröffentlicht, nachdem die Stadt von einer Frau verklagt worden war. Die Dame hatte sich mit einem ihrer Pfennigabsätze in einem Gully verfangen, war gestürzt, hatte sich verletzt und die Stadt auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verklagt. Statt der geforderten 1,1 Millionen Dollar einigte man sich auf eine Einmalzahlung von 32 000 Dollar, die das Gericht für angemessen erachtete. Die Verwaltung von Mobile folgte jedoch einem Rat des Richters, der erklärt hatte, man könne solche Klagen langfristig nur vermeiden, indem man entweder alle Gullys entferne oder das Tragen hochhackiger Schuhe verbiete …
    Platz 7
    § Frauen ist es verboten:
ihr Kopfhaar eigenhändig mit Färbemitteln zu verändern,
an ihrem Kopfhaar mit einem sogenannten Dauerwellenapparat eigenhändig Dauerwellen anzufertigen,
mittels einer Schere und/oder eines anderen Gegenstandes oder eines dazu geeigneten Apparates ihr Kopfhaar zu schneiden, zu scheren oder in eine andere als die bisher gewohnte Form zu bringen. (…)
    Acts of Civil law, Oklahoma, Sec. 34/357 ff, 1958, gelöscht 1989. Seit dem Jahr, in dem in Deutschland die Mauer fiel, dürfen die Ladies in Oklahoma sich also die Haare färben und schneiden und sogar eine schicke Farah-Fawcett-Mähne sollte jetzt drin sein, ohne dass man für die Lockenpracht gleich zum Coiffeur muss. Immerhin, praktisch den gesamten Kalten Krieg über hieß es im Staat der Stiere: Hände weg von deinem Haar, Weib – ein Gesetz, das ursprünglich nicht so sehr als Diskriminierung gedacht war, sondern erlassen worden war, nachdem sich bei Hausfrauen Unfälle mit chemisch nicht ganz ungefährlichen Färbemitteln gehäuft hatten. Um gleich alle Risiken auszuschließen, wurde die Handarbeit am Eigenhaar praktisch zur Gänze zum Vergehen deklariert – mutmaßlich auf Betreiben der mächtigen Friseurlobby. Übrigens: Im weiteren Verlauf des Gesetzestextes folgt natürlich der Passus, dass für jedwede Haarveränderung eine Lizenz des Bundesstaates notwendig ist. Diese Lizenz – zwinker, zwinker – erhält man nach abgelegter Friseurprüfung. Wie subtil.
    Platz 6
    § Einer Frau, deren Gewicht augenscheinlich mehr als zweihundert amerikanische Pfund beträgt, ist es nicht gestattet, in kurzen Hosen oder einem kurzen Rock innerhalb der Stadtgrenzen ein Pferd zu besteigen oder auf einem Pferd zu reiten.
    Fünfunddreißig Quadratkilometer misst die Stadt Gurnee im Lake County in Illinois, hat knapp dreißigtausend Einwohner und verfügt offenbar über keine ordentlichen Gäule mehr. Wie sonst wäre es zu erklären, dass sich die Stadtväter zu dieser Verordnung hinreißen ließen – vor allem angesichts der Tatsache, dass zweihundert amerikanische Pfund gerade mal ein bisserl mehr als neunzig Kilo sind. Tierschutz? Oder geht es doch eher

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