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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
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um das menschliche Auge, das sich beleidigt fühlen könnte, wenn Ophray Winfrey in Shorts durch die Hauptstraße galoppiert? Denn stutzig wird man ja nicht allein ob der kruden Gewichtsbeschränkung – nein, es sind die Shorts oder der kurze Rock, die uns nachdenklich stimmen. Egal. Hier stellt sich unweigerlich eine gewichtige Frage: Besteht die Chance, dass eine grazile Person von neunzig Kilo so einen ordentlichen Gaul durch den Druck ihrer bloßen Schenkel plattmacht, zerquetscht wie eine reife Tomate? Und dass man den Kindern diesen Anblick ersparen möchte und deshalb den Schwergewichten unter den Gurnee-Amazonen lange Hosen und Röcke verordnet, um die Grausamkeiten nicht dem staunenden Nachwuchs erklären zu müssen? Sie halten das nicht für plausibel? Dann finden Sie doch mal eine bessere Begründung für diesen Erlass.
    Platz 5
    Zitat aus den Anweisungen zum Umgang mit Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten in Pennsylvania:
    § (…) Nicht statthaft ist es, den mittels der vormals beschriebenen Geräte aufgewirbelten, zusammengekehrten oder anderweitig gesammelten Unrat durch Überdecken mit einem Teppich oder einem anderen beweglichen Bodenbelag zu verbergen. (…)
    Zugegeben – das entspricht nicht unbedingt dem deutschen Verständnis von Gesetzen, sondern ist lediglich ein Anhang zu Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit diversen Gerätschaften und Mittelchen, doch ist es in Pennsylvania immerhin offiziell seitens des Staates festgelegt, dass es »unstatthaft« ist, Dreck unter den Teppich zu kehren. Möge sich die amerikanische Politik daran ein Beispiel nehmen. Die deutsche übrigens auch.
    Platz 4
    Dass Männer einer Frau gefährlich werden können, weiß jede gut erzogene höhere Tochter. Dass jedoch auch Abbildungen von Männern offenkundig ein gewisses Risikopotenzial beinhalten, weiß man nur in einer kleinen Stadt in Amerika:
    § (…) Jeder Frau ist es untersagt, sich innerhalb der Stadtgrenzen vor dem Bild oder der Abbildung (Fotografie, Zeichnung, Gemälde, Radierung, Plastik) einer männlichen Person zu entkleiden (…). Ein Verstoß gegen diese Anordnung wird als Vergehen gegen die öffentliche Ordnung (…) und/oder die Regularien zur Bewahrung von Sitte und Anstand gewertet und ist mit einer Geldbuße nicht unter 25 Dollar oder einer Gefängnisstrafe von längstens 48 Stunden zu ahnden.
    Es gibt eine Stadt namens Oxford im Vereinigten Königreich von Großbritannien und es gibt eine Stadt namens Oxford in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das eine Oxford hat eine wunderbare und traditionsreiche Universität, eine tolle Rudermannschaft, viele gelehrte Frauen und Männer hervorgebracht und hat einen hervorragenden Ruf als Kaderschmiede. Das andere Oxford hat, nun … eigentlich nichts von alledem. Aber immerhin einen Verordnungskatalog, der in seinem Umfang an Tolstois Krieg und Frieden erinnert und neben dem hier erwähnten Beispiel unter anderem auch das Spucken auf Gehsteige unter Strafe stellt. Ist vielleicht nicht ganz so elitär wie das britische Oxford, aber dafür irgendwie … irgendwie lustiger, oder?
    Platz 3
    § Bevor ein Feuerwehrmann eine weibliche Person aus einem brennenden oder durch anderes Unbill in akute Mitleidenschaft gezogene Gebäude führt, trägt oder in anderer Weise transportiert, hat er die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die betreffende weibliche Person ausreichend bekleidet ist. Nicht ausreichend bekleidet ist die betreffende weibliche Person
unbekleidet,
nur mit Unterwäsche bekleidet,
nur mit einem Nachthemd, Pyjama und/oder einem Morgenmantel bekleidet.
    Aus den Dienstanweisungen für die städtische Berufsfeuerwehr von St. Louis geht klar hervor, dass die Mädels züchtig verhüllt sein müssen, ehe der Held sie sich über die Schultern schmeißen darf. Und genau zu diesem Thema haben sich die Geistesgrößen an der Verwaltungsspitze auch detaillierte Gedanken gemacht: Also – ganz nackig geht schon mal gar nicht, denn was sollen die Kameraden denken, wenn der schamrote Lebensretter mit einer Nackten auf dem Sprungtuch aufschlägt? Und überhaupt: Vielleicht wartet draußen ja auch schon der Ehemann – züchtig verhüllt in Boxershorts und Löschschaum. Wenn jetzt seine ordentlich registrierte Beischlafpartnerin im Evaskostüm aus dem Flammeninferno gerettet wird, macht das doch sicherlich nicht den besten Eindruck. Na ja, wenn die Nachbarschaft auch in Flammen aufgegangen ist, ist’s vielleicht nicht ganz so schlimm, aber richtig ist es eben

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