Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
drehen, für nicht vereinbar mit den christlichen Grundwerten hielten und auf ein Gesetz bestanden. Ein vom Parlament eingesetzter Untersuchungsausschuss lehnte es in der Folgezeit allerdings ab, die Harry-Potter-Bücher ganz aus den öffentlichen und schulischen Büchereien entfernen zu lassen. Immerhin.
Platz 4
§ (…) Deshalb ist es den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ab sofort nicht mehr gestattet, innerhalb der Gemeindegrenzen von Le Lavandou zu sterben in der Absicht, dort bestattet zu werden. (…) Das Sterben ist dann gestattet, wenn der oder die Betreffende zuvor nachweisen kann, dass er oder sie über eine auf den eigenen Namen reservierte und bereits angezahlte Grabstelle auf dem gemeindeeigenen Friedhof verfügt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Le Lavandou in Südfrankreich wusste sehr wohl, dass diese kommunale städtische Verordnung vom September 2000 völlig absurd ist – er räumte dies bei mehreren Interviews ein. Doch behauptete er, keine andere Wahl gehabt zu haben, da das Verwaltungsgericht der Ausweisung eines neuen Friedhofs nicht zugestimmt habe und der bestehende Gottesacker bereits hoffnungslos überfüllt sei. Übrigens: Im Jahr 2001 wurde die Verordnung wieder aufgehoben. Ob seitdem in Le Lavandou wieder vermehrt gestorben wird, war leider nicht ermittelbar.
Platz 3
§ (…) 363: Es ist bei Androhung von Strafe untersagt, eine Person, die mittels einer als Hypnose bekannten Technik ihres freien Willens beraubt wurde, in einem öffentlich einsehbaren Schaufenster auszustellen.
Hier handelt es sich um den Abschnitt 363 der Gemeindeverordnungen von Harthahome City in Oklahoma. Was muss in dieser leicht abgelegenen und möglicherweise durch inzestuöse Tabubrüche nachhaltig geschädigten Kommune vorgefallen sein, dass sich die Stadtoberen zu diesem harten Schritt entschlossen haben? Vielleicht wird es eines Tages im großen Buch der Geschichte aufgeklärt, doch bis dahin müssen wir uns mit reinen Mutmaßungen zufriedengeben. Hatte Harry Houdini im örtlichen Wal-Mart sein Unwesen getrieben und einen ahnungslosen Laufburschen hypnotisiert im Schaufenster lustige Spielchen treiben lassen? Ach, süßer Vogel Spekulatius – die Lösung kennst du nicht, die Wahrheit kennt wohl nur der Wind. Und ein paar völlig Durchgeknallte in Harthahome City, Oklahoma, USA .
Nun mag man mancherorts das Hypnotisieren per se als wahlweise anrüchig, verderbt oder gar gefährlich bezeichnen, dass aber jemand auf die Idee kommt, auch Strandspaziergänge als Möglichkeit zu absonderlichen Verordnungen zu nutzen, war uns bislang neu.
In den »Allgemeinen Bestimmungen zu Fisch und Wildbret«, Titel XVIII, Kapitel 207, von New Hampshire, ist folgende Passage nachzulesen:
Platz 2
§ Wenn jemand zwischen dem letzten Tageslicht am Abend und dem ersten Tageslicht am Morgen Seetang vom Strand jenseits der Hochwassermarke entfernt oder Seetang sammelt in der Absicht, diesen mitzunehmen, so macht er sich eines Vergehens schuldig.
Äääh – jawoll. Wenn das nicht absolut überfällig war. Dieses ruchlose, heimtückische nächtliche Seetanggeklaue muss endlich aufhören. Es ist doch unerhört, wie viele dieser wüsten Seetangräuber immer noch frei herumlaufen. Wahrlich, ich sage Ihnen: Sie sind mitten unter uns.
Das kann aber nur der Anfang sein. Lassen Sie uns auch über ein Gesetz gegen dieses grauenhafte, absolut zu verdammende Wegtragen des Sandes vom Strand in der Zeit zwischen 48 Minuten nach Sonnenuntergang am 17. April und zwölf Minuten nach Sonnenaufgang am 16. Oktober reden. Das muss aufhören. Sofort. Und wer Sand in den Schuhen hat, muss zur Strafe mit Paul Kuhn und ohne Bier nach Hawaii. Kein Pardon.
Scherz beiseite. Wenden wir uns jetzt lieber einem Erlass zu, der wirklich notwendig und wichtig ist. Die Stadtväter von Inglis im schönen Florida, immerhin eine prosperierende Gemeinde mit derzeit rund 1350 Einwohnern, wissen, wo der Hammer hängt. Und wie man mit unerwünschten Migranten umzuspringen hat. Aufgepasst – der Spitzenreiter dieses Kapitels:
Platz 1
§ Der als Satan, Teufel oder der Leibhaftige (frei übersetzt, Anmerkung des Verfassers) bekannte Ungeist (…) ist nicht befugt, sich innerhalb der Grenzen des Ortes aufzuhalten, zu wirken oder den christlichen Geist der Gemeinde zu schänden. (…)
Na bitte, es geht doch. Das nenne ich mal deutlich. Warum nicht gleich so? Und überall? Vielleicht ließen sich an den Ortseingängen auch einfach Schilder aufstellen. Ein Bild
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