Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
untersagt, sofern er sich während des Rasierens im Freien auf der Hauptstraße befindet.
Wer weiß – vielleicht war das in Tylertown ja früher mal üblich – in Mississippi ist vieles möglich. Da trafen sich zwanzig, dreißig fesche Burschen, die wochenlang ihre Bärte hatten sprießen lassen, setzten die Rasiermesser an die Kehlen und säbelten drauflos, was das Zeug hielt. Und aus den gesammelten Barthaaren wurden anschließend Kissen für Bedürftige gestopft. Oder so. Kein Wunder, dass man diesem Unsinn irgendwann mal Einhalt gebieten musste. Übrigens: Der Erlass stammt aus dem Jahr 1901.
Platz 1
§ Jede Person, die sich selbst verunstaltet, um sich dadurch einer existierenden oder bevorstehenden Dienstpflicht zu entziehen, oder sich selbst eine Verletzung zufügt, um dienstunfähig zu sein, und jede Person, die sich selbst dergestalt verletzt mit der Absicht, eine solche Verletzung zu benutzen, um Sympathie zu erregen oder sich Almosen oder andere karitative Zuwendungen zu beschaffen, macht sich einer Straftat schuldig.
Jetzt mal Butter bei die Fische: Was könnte in Alabama so furchtbar sein, dass man sich selbst verstümmelt, um diesem Schicksal zu entgehen? Da gibt’s doch wohl eigentlich nichts, oder? Na ja – möglicherweise das verpflichtende Gospelsingen im Gemeindehaus. Oder das verpflichtende Banjo-Spielen zum heulenden Gesang einer örtlichen County-Größe. Wir müssen ehrlich sein: Es gäbe also durchaus Dinge, denen man sich in Alabama entziehen sollte, was nun wiederum die Formulierung des oben zitierten Code 1923, § 4941; Code 1940, T. 14, § 357; Code 1975, § 13-1-6 rechtfertigen könnte. Sehr ungehalten reagiert man im sonnigen Süden der Vereinigten Staaten im Übrigen auch auf Bettler, die sich selbst verstümmeln. Denn wisse: Sympathien lassen sich in Alabama nicht einfach durch den Verlust einzelner Gliedmaßen erzielen – könnte ja Absicht dahinterstecken.
Kapitel 10:
»Arbeit ist das halbe Leben«
Hitliste der absurdesten Gesetze aus der Arbeitswelt
G eht es nach der deutschen Politik, arbeiten wir demnächst bis zum achtzigsten Lebensjahr, woran eine nicht mehr zu übersehende Zeugungsträgheit des gemeinen Mitteleuropäers nicht ganz unschuldig ist. Dies nennt man »demografische Entwicklung«, und an dieser ist vor allem erstaunlich, dass ihr Verlauf seit einigen Jahrzehnten für jeden normalen Menschen vorhersehbar war, die meisten Politiker jedoch vollständig überrascht hat.
Doch es ist müßig, die ollen Kamellen wieder aufzuwärmen, wenden wir uns also lieber der Frage zu, wie es um unseren Arbeitsalltag bestellt ist und ob es eigentlich überall vorstellbar wäre, noch ein paar Jahrzehnte des Frondienstes dranzuhängen. Nun, in Paraguay dauert die durchschnittliche Schicht eines Fabrikarbeiters elf Stunden, in China sind Kumpel in der Regel zwölf Stunden am Stück unter Tage, und in Weißrussland existiert eine staatliche Verordnung, die es Beamten verbietet, während ihrer Dienstzeit feste oder flüssige Nahrung zu sich zu nehmen. Da Weißrussland die letzte Diktatur Europas darstellt, ist auch nicht zu vermuten, dass die Dienstzeiten der Staatsbeamten jeweils nur vier Stunden betragen.
Sie merken schon – Arbeit ist nicht überall so human geregelt wie in unseren Breiten, auch wenn unsere Insel der Seligen so ganz allmählich im großen Ozean verschwindet. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schlechtwetterzuschläge und Nachtarbeitstarife – überall wird geknapst und geknausert. Bayerische Beamte sind jetzt wieder zweiundvierzig Stunden in der Woche gefragt, Solidaritätszuschlag und Praxisgebühren knabbern an den Etats der privaten Haushalte, hohe Energiekosten und immer weiter steigende Anforderungen in vielen Berufen tun ein Übriges, um uns zu desillusionieren. Trotzdem – im Großen und Ganzen können wir uns über unsere Arbeitsbedingungen kaum beschweren, zumal auch der Gesetzgeber für eine gewisse Logik in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesorgt hat.
Das jedoch ist beileibe nicht überall so – in anderen Regionen dieser Erde kommt es schon wieder vor, dass Arbeiter, Angestellte oder Selbstständige fassungslos vor Verordnungen stehen, die beim besten Willen nicht mehr nachvollziehbar sind.
Beispiel gefällig? In Shanghai sind Lehrer dazu angehalten, während des Unterrichts einen Gehörschutz zu tragen. Eine Verweigerung führt automatisch dazu, dass der Betreffende im Krankheitsfall seine Versicherung einbüßt –
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