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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
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Schnäuzen wurde erst im Jahr 2005 in Waterville, Maine, untersagt – eine Maßnahme, die angeblich auf die Angst vor der Vogelgrippe zurückging. Laut eines Presseberichts im Boston Globe vom September 2005 wollte man in Waterville mit diesem städtischen Erlass, der durch einen Aushang und einen Abdruck in der lokalen Zeitung bekannt gemacht wurde, dem Risiko vorbeugen, dass sich die Krankheit durch öffentlich ausgestreute Bazillen verbreitet. Zwar wusste man noch nicht, ob sie überhaupt auf den Menschen übertragbar war, aber Vorbeugung konnte ja wohl nicht schaden. Übrigens: Bis heute gab es in Nordamerika keinen einzigen nachgewiesenen Fall von Vogelgrippe.
    Platz 5
    § Das Niesen ist auf öffentlichen Straßen oder Plätzen des Stadtgebietes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, die im Stadtgebiet unterwegs sind (…), bei Androhung einer Ordnungsstrafe von 25 Dollar untersagt.
    Jetzt stellen wir uns das mal alle gemeinsam vor: Also – Sie gehen irgendwo in Asheville spazieren, sagen wir mal – in einem öffentlichen Park. Dort blühen die Birken, dort prunken die Blümelein mit ihren Farben, dort wiegen sich die Grashalme im sanften Wind, der von den Blue Ridge Mountains auf die Stadt hinunterweht. Und plötzlich, ohne jede Vorwarnung, kribbelt es in ihrer Nase. Sie halten die Luft an – es kribbelt weiter. Sie halten sich die Nase krampfhaft zu – vergeblich. Sie lassen sich von einem entgegenkommenden Waschbären kräftig in die Wange beißen, um durch Aufmerksamkeitsverlagerung das Kribbeln aus der Nase in die blutende Backe umzuleiten – es hilft nicht. Und Sie wissen es: Es ist nur noch eine Frage von Sekunden, bis Sie niesen müssen. Was jetzt?
    Nun, die städtischen Verordnungen von Asheville bieten hier weder Rat noch Hilfe. Wäre ein schneller Sprung in die Büsche eine adäquate Reaktion? Oder soll man versuchen, sich tarzangleich auf einen Ast jener wunderbaren Hickory-Bäume zu schwingen, zärtlich den Stamm zu umfassen und in die furchige Rinde zu niesen? Und wie ist überhaupt das eigene Niesen einzuschätzen? Gilt diese Regel nur für das laute, Trompeten-vor-Jericho-Niesen, oder ist womöglich schon das leise, verschämte, beinahe vollständig unterdrückte, an ein Hüsteln erinnernde, von beiden Händen verborgene Nieserlein unter Strafe gestellt? Hier täte eine Präzisierung gut, hier verlangen wir ein Mindestmaß an Information von den Stadtvätern in Asheville, North Carolina. Aber hurtig. Sonst besuchen wir euch nie.
    Platz 4
    § (…) 14.) Nicht gestattet ist es, zwei oder mehr Kleinkinder, die den 18. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, in einer Wanne, einem Zuber oder einem anderen dafür geeigneten Wasserbehälter gemeinsam zu baden.
    Dieser Paragraph 87, Absatz 14 der Gesundheits- und Hygieneverordnungen der Stadt Los Angeles für Kinderheime, Kindergärten, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen, die mit Kinderbetreuung beauftragt sind, ist nicht ganz so bescheuert, wie er sich auf den ersten Blick liest. Die Verordnung geht nämlich auf die sogenannte Spanische Grippe zwischen 1918 und 1920 zurück, der weltweit rund fünfzig Millionen Menschen zum Opfer fielen. Ausgangspunkt dieser Pandemie war mutmaßlich ein County in Kansas. Das Verbot, Kinder gemeinsam zu baden, entsprang also eher einem gewissen Schutzbedürfnis – man war der Ansicht, dass sich Grippeerreger in schmutzigem Wasser besonders wohl fühlten und sich entsprechend vermehrten.
    Platz 3
    § (…) Ebenfalls untersagt ist die nicht vorher avisierte und somit genehmigungspflichtige Ausübung von musikalischen Darbietungen privater Natur wie beispielsweise Gesang (…) auch in Badewannen (…).
    Das kommentieren wir jetzt mal nicht, das nehmen wir so hin. Schwer zu finden, weil innerhalb unzähliger, weit weniger wichtiger Absätze versteckt, verbietet das bürgerliche Gesetzbuch Pennsylvanias, in Badewannen zu singen. Bravo. Danke. Mehr gibt’s dazu nicht zu sagen. Stopp: Vielleicht noch einmal der dezente Hinweis darauf, dass Amerikaner sich mit Badewannen offenbar schwertun. Ob’s an der Form liegt? Ebenfalls Probleme – und das nicht erst seit den Taliban und Osama bin Laden – haben die Amerikaner übrigens mit Vollbärten, wobei diese Phobie offensichtlich neuzeitlicher Natur ist, wie der folgende Erlass des Südstaaten-Städtchens Tylertown von anno dazumal beweist.
    Platz 2
    § Das Rasieren der Gesichtshaare ist jedem männlichen Einwohner von Tylertown innerhalb der Stadtgrenzen

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