Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
Vom Netzwerk:
ist es verboten, im Zuge einer privaten oder öffentlichen Baumaßnahme eine unter dem Namen Badewanne bekannte Wascheinrichtung im Inneren eines zu errichtenden Gebäudes vorzusehen, zu planen oder einzubauen (…).
    Was bleibt da noch zu sagen? Allein die Intensität, mit der man sich in den verschiedenen Regionen des gelobten Landes Amerika mit dem Thema Badewanne auseinandersetzt, weist auf einen tiefsitzenden Komplex hin, ein inneres Zerwürfnis, mit dem sich Psychoanalytiker möglichst eingehend auseinandersetzen sollten. Vielleicht steht im amerikanischen Unterbewusstsein das warme Wasser in der Wanne für einen dem puritanischen Pilgerväter-Bewusstsein diametral entgegenlaufenden Hang zum Luxus. Was? Sie halten das für viel zu weit hergeholt? Lesen Sie den Erlass aus dem bundesstaatlichen Baurecht von Virginia noch einmal laut vor und fragen Sie sich dann, ob Ihnen eine logischere Erklärung einfällt. Nicht übersehen werden sollte dabei der Passus, dass der Einbau von Badewannen ausdrücklich »im Inneren« der Gebäude untersagt wird, was bei genauer Betrachtung auch dazu hätte führen können, dass Badewannen vermehrt auf Balkonen ein Plätzchen finden. Aber darauf ist mal wieder keiner gekommen, so flexibel ist man in Virginia eben nicht.
    Platz 9
    § Jeder Benutzer einer öffentlichen Toilette im Stadtgebiet ist angewiesen, die Wasserspülung der von ihm benutzten Toilette nach dem Nutzungsakt zu betätigen und sich vom ordnungsgemäßen Reinheitszustand der Toilette anschließend zu überzeugen. (…) Das Versäumen der Betätigung der Wasserspülung wird mit einem Ordnungsgeld von 750 Dollar bestraft.
    Diese zeitlos schöne und nach wie vor aktuelle Toilettenordnung stammt aus Singapur. Wer nun glaubt, die Strafandrohung sei ja wohl eher theoretischer Natur, hat sich geschnitten. Ordnungshüter in Zivil inspizieren stichprobenartig, ob der Benutzer tatsächlich gespült hat, indem sie unmittelbar nach ihm/ihr die Kabine entern, während draußen ein Kollege wartet, um den Delinquenten im Bedarfsfall festzuhalten und seiner gerechten Strafe zuzuführen.
    Platz 8
    § Die Errichtung sowie die Betreibung von Badeanstalten für öffentliche oder private Zwecke ist im gesamten Staatsgebiet untersagt. Unter dieses Edikt fallen alle Arten von öffentlich zugänglichen Mineralquellen, Mineralbädern, Whirlpools, Saunabädern, Dampfbädern, öffentlichen Badeanstalten im Freien, öffentlichen Badeanstalten in umbauten oder halb-umbauten Räumen und sogenannte Schlammbäder.
    Dieses Gesetz aus Kalifornien wurde Anfang der achtziger Jahre buchstäblich über Nacht durchgepeitscht. Ursache für das Verbot sämtlicher Badeanstalten war die Angst vor der Immunschwächekrankheit AIDS . Einer damals weit verbreiteten Auffassung zufolge käme es in öffentlichen Badeanstalten weit häufiger zu anonymen Sexualkontakten als anderswo. Übrigens wurden seinerzeit aufgrund dieses Erlasses viele Bäder wochenlang geschlossen, bis eine Verfassungsklage dafür sorgte, dass das Gesetz wieder abgeschafft wurde.
    Platz 7
    § Eine erwachsene Person, deren Gebiss im sichtbaren Bereich mehr als eine Lücke aufweist, ist angehalten, den Mund in der Öffentlichkeit nicht zu einem diese Lücken entblößenden Lächeln zu öffnen.
    In Tombstone, der Stadt, die nicht umsonst »Grabstein« heißt, dort, wo es einst zur legendären Schießerei mit Wyatt Earp und Doc Holiday kam, ist man mittlerweile ein wenig pingelig geworden. Damals, als der Wilde Westen noch gelebt wurde, lag noch ein ganzer Haufen unrasierter, schmuddeliger und womöglich darmentleerter Leichen rum, stank vor sich hin, sah wirklich unschön aus, und kein Mensch hat sich dran gestört. Im Gegenteil – das Szenario wurde touristisch und cineastisch bis zum Gehtnichtmehr vermarktet. Die eintausendsechshundert Rest-Einwohner der einst blühenden Wüstenmetropole leben noch heute davon, dass sie die Ballerei für blutgierige Rentnergangs aus Florida mit Platzpatronen und Farbbeuteln nachstellen. Warum auch nicht, so ein hübsches Gemetzel hat ja auch was. Und heute? Da sollen die Zahnlückenträger offenbar aus ästhetischen Gründen nicht mal mehr grinsen dürfen? Ist das gerecht? Oder wäre das ein Anlass, in Tombstone mal wieder die Revolver sprechen zu lassen?
    Platz 6
    § Ab dem 1. Juli 2005 stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, auf öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes Nasensekrete in ein Taschentuch zu entleeren.
    Öffentliches

Weitere Kostenlose Bücher