Ohne Gewaehr
versorgt und aufgezogen. Alle Werte, Maßnahmen und Erziehungsgrundlagen,
die den Kindern vermittelt werden, sind von beiden Ehepartnern im Vorfeld
abzustimmen.
Jedes gemeinsame Kind erhält bei Geburt einen Vermögensfond
im Wert von 10 Millionen Dollar und ist ab dem Alter von 25 Jahren zum Zugriff
darauf berechtigt.
Die Ehepartner verpflichten sich, die gemeinsamen Kinder
keinen Gefahren auszusetzen und von jeglicher körperlicher oder seelischer
Gewalt Abstand zu nehmen. Sollte einer der Ehepartner sich je einer Gewalttat
gegenüber den gemeinsamen Kinder zu Schulden kommen lassen, so geht das
alleinige Sorgerecht für alle Kinder sofort und unumkehrbar an den anderen
Partner über.
Vermögen und Einnahmen
Mit Unterzeichnung dieses Dokuments gehen die
Einzelvermögen beider Vertragsparteien auf beide Partner gemeinsam über. Diese
Vereinbarung bezieht sich dabei ausdrücklich sowohl auf das Barvermögen als
auch auf Firmenanteile, Immobilien, Aktien und alle sonstigen
Vermögensbestände, die sich bis dahin im Besitz einer der beiden
Vertragsparteien befunden haben.
Beide Parteien haben die Möglichkeit, eine
Ausnahmeregelung für einzelne Besitztümer zu finden, z.B. Erbstücke. Die
Auflistung dieser von der Vermögenszusammenlegung ausgenommenen Besitztümer
erfolgt im Anhang dieses Dokuments.
Beide Ehepartner haben während der Ehe uneingeschränkten
Zugriff auf das gemeinsame Vermögen. Sämtliche Einnahmen, die während der Ehe
erzielt werden, gehören beiden Ehepartnern gemeinsam.
Geschäftsfähigkeit und Haftung
Beide Ehepartner sind voll geschäftsfähig und haftbar
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens Stone Corporation
sowie die daraus resultierende Haftung unterliegt allein dem Ehemann. Eventuell
sich daraus ergebende finanzielle Verpflichtungen sind vorrangig aus dem
Vermögen des Unternehmens zu bestreiten. Das gemeinsame Vermögen der Ehepartner
wird dabei nicht berührt.
Pflichten der Ehefrau
Die Ehefrau verpflichtet sich, alles in ihrer Kraft
stehende zu tun, um den Zusammenhalt der Partnerschaft zu fördern, eine
gemeinsame Familie zu gründen und für ein harmonisches Zusammenleben zwischen
den Ehepartnern und in der Ehe geborenen Kindern zu sorgen.
Im Einzelnen verpflichtet sie sich, ihrem Ehemann im
Alltagsleben zu unterstützen und ihren Tagesablauf an dessen Bedürfnisse
anzupassen. Sie hat ihren Ehemann über alle Aktivitäten zu unterrichten.
· Die Ehefrau
steht dem Ehemann für dessen körperlichen Bedürfnisse jederzeit und ohne Einschränkungen
zur Verfügung.
· Die Ehefrau
begleitet ihren Ehemann auf Dienstreisen und zu geschäftlichen Veranstaltungen,
falls dieser das wünscht. Die Ehefrau selbst besucht gesellschaftliche Anlässe
grundsätzlich nur in Begleitung ihres Ehemanns.
· Zum Zwecke
einer Familiengründung verpflichtet sich die Ehefrau, auf die Einnahme von
Verhütungsmitteln zu verzichten. Jede Art von Verhütung muss vorher mit dem
Ehemann abgestimmt und von ihm genehmigt werden.
· Die Ehefrau
unternimmt alle notwendigen Anstrengungen, um ihre körperliche Leistungsfähigkeit
zu gewährleisten. Ein Personal Trainer wird bei Bedarf von ihrem Ehemann
ausgesucht.
· Die Ehefrau
unterrichtet den Ehemann unverzüglich über körperliche Beschwerden,
Verletzungen und Krankheiten. Sie begibt sich bei Bedarf in ärztliche
Behandlung und befolgt strikt die ärztlichen Anweisungen.
· Die Ehefrau
verpflichtet sich, die gemeinsamen Kinder nach bestem Wissen zu versorgen und
aufzuziehen. Alle Werte, Maßnahmen und Erziehungsgrundlagen, die den Kindern
vermittelt werden, sind mit dem Ehemann im Vorfeld abzustimmen.
· Die Ehefrau
verpflichtet sich, keines der gemeinsamen Kinder einem anderen vorzuziehen, die
gemeinsamen Kinder nicht zu schlagen oder anderweitig zu misshandeln.
· Die Ehefrau
unternimmt mit den gemeinsamen Kindern keine eigenmächtigen Ausflüge, Reisen
oder sonstigen Unternehmungen, die nicht vorher vom Ehemann genehmigt wurden.
· Die Ehefrau
verpflichtet sich, ihr eigenes Leben und das ihrer Familie nicht unnötig in
Gefahr zu bringen und folgt sämtlichen Anweisungen des Sicherheitspersonals. Sie
informiert das Sicherheitspersonal wahrheitsgemäß über ihren Tagesablauf und besitzt
keine Schusswaffen oder anderen gefährlichen Gegenstände.
· Die Ehefrau
eignet sich im Verlauf von zwei Jahren die wichtigsten Grundlagen
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