Ohne Gewaehr
andere als angenehm.
»Dein Anwalt hat einen Vertrag für dich hiergelassen.
Er sagte, wenn es etwas Dringendes daran zu ändern gibt, sollst du ihn anrufen«,
fiel mir plötzlich wieder ein. »Willst du, dass ich ihn dir zuschicke oder dir
daraus vorlese?«
»Nein!«, antwortete er mit unerwarteter Heftigkeit. »Nein,
danke. Das hat sicher Zeit, bis ich zurückkomme«, milderte er seinen harschen Tonfall
sofort ab.
»Es macht mir nichts aus, ihn in deinem Büro
einzuscannen, wenn es wichtig ist«, versicherte ich ihm. »Ich langweile mich
hier sowieso nur.«
»Ein Grund mehr also, dieses Treffen so schnell wie
möglich abzuschließen. Alle warten schon auf mich, Baby. Schlaf schön und ruh
dich aus, damit du mir morgen alles zeigen kannst, was du geträumt hast.«
Mit einem schmatzenden Kuss verabschiedete ich mich von
ihm und sank dann zurück in die Kissen.
Sonntag, 08. Juli
2012
»Guten Morgen, Baby!« Daniels Stimme klang sanft und verführerisch
wie immer. Doch der Gedanke daran, dass er mich vom anderen Ende der Welt
anrief, bremste meinen Enthusiasmus.
»Was gibt es, Champ? Bist du schon auf dem Rückflug?« Ich
wälzte mich in meinem total zerwühlten Bett umher, während ich mit dem Telefon
am Ohr sehnsüchtig an meinen Verlobten dachte. Nur ein paar Stunden noch, dann
war er wieder hier.
Im Hintergrund hörte ich die automatische
Stationsansage der Sky-Train von Bangkok. »Ich habe nur noch ein paar
Kleinigkeiten zu erledigen, dann fliege ich gleich zurück. Mach dir einen
entspannten Tag und trainiere nicht so viel. Du weißt, du brauchst deine Kräfte
heute Nacht noch.«
Dann legte er auf.
Nach einer langen, heißen Dusche setzte ich mich allein
mit einer Tasse Kaffee an den Esstisch. Bis zum Training um zehn hatte ich noch
fast eine ganze Stunde Zeit. Gelangweilt sah ich mich in der Suite um.
Mein Blick fiel auf den braunen Umschlag auf Daniels
Schreibtisch. Warum war er gestern so ablehnend gewesen, als ich ihm angeboten
hatte, daraus vorzulesen? Das juristische Fachchinesisch seines Anwalts
verstand ich sowieso nicht. Oder hatte er Geheimnisse vor mir?
Einen Moment zögerte ich, bevor ich den Umschlag
ergriff und mit zum Esstisch brachte. Durfte ich wirklich in seinen Geschäftsunterlagen
herumwühlen? Oder handelte es sich bei diesem Vertrag um etwas anderes? Unser
Ausbildungsvertrag fiel mir wieder ein, aber den hatte er doch hoffentlich nicht
von Anwalt Haynes verfassen lassen?
Schließlich besiegte meine Neugier alle Bedenken. Ich
öffnete den Umschlag vorsichtig und zog ein mehrseitiges Dokument hervor. Schon
die ersten Zeilen brachten mich ins Schwitzen:
Ehevorvertrag – Version 1.4
Zwischen Daniel I. Stone (Ehemann) und Juliet A. Stone,
geb. Walles (Ehefrau)
Absichtserklärung
Ziel des Vertrags ist es, wichtige Aspekte der
Eheschließung zwischen den beiden oben angeführten Parteien verbindlich und
dauerhaft festzulegen und die notwendige legale und finanzielle Absicherung
beider Partner sowie der während der Ehe geborenen Kinder zu garantieren. Beide
Vertragsparteien sind sich darüber im Klaren, dass sich im Laufe der Ehe Fragen
ergeben können, die dieser Vertrag nicht regelt. Eine Anpassung ist daher nicht
ausgeschlossen, Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.
Die nachfolgenden Punkte der Ehe zwischen den beiden oben
angeführten Parteien werden durch diesen Vertrag geregelt. Themenbereiche, die
im Ehevertrag nicht gesondert reguliert werden, unterliegen der allgemeinen
Rechtssprechung.
Gemeinsamer Familienname
Die Ehefrau legt am Tag der Eheschließung ihren
Geburtsnamen ab und nimmt stattdessen den gemeinsamen Familiennamen Stone an.
Alle in der Ehe geborenen Kinder erhalten bei der Geburt den Familiennamen
Stone.
Gemeinsamer Hauptwohnsitz
Der Ehemann wählt vor der Eheschließung einen gemeinsamen
Hauptwohnsitz für beide Partner und alle gemeinsamen Kinder aus. Bei der
Auswahl berücksichtigt er die Interessen der Ehefrau. Während der Ehe werden
beide Partner stets im selben Hauptwohnsitz residieren. Sämtliche
Nebenwohnsitze stehen beiden Partnern offen und sind jederzeit zugänglich.
Kinder und Sorgerecht
Alle während der Ehe geborenen Kinder werden von beiden
Partnern automatisch anerkannt und sind einander in rechtlicher und
finanzieller Sicht gleichgestellt. In begründeten Zweifelsfällen kann der
Ehemann auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Die gemeinsamen Kinder werden von der Ehefrau nach bestem
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