Pasdan
wissen es nicht genau und wollen dich nicht mit wirren Gerüchten schrecken. Wenn die Kistchen neu sind, dann ist es ohnehin belanglos.«
Am Abend vor seinem Aufbruch kamen sie noch einmal auf die Banditen zurück. »Ich werde mich sehr gründlich darum kümmern«, sagte Barakuda. »Es sind Cadhrassi dabei, und Leute von den Sternen haben den Shil genug Unheil zugefügt. Erlaubt ihr mir, wenn der Winter vorbei ist, Krieger in die Steppe zu bringen?«
Tremughati nickte nur; Gortahork tauschte wieder einen dieser langen Blicke mit ihr. »Du weißt, Bruder, daß die Heiler bestimmte Fähigkeiten haben?«
»Ich weiß, daß sie sich in den Körper des Kranken hineinfühlen und seine Zellen anregen können, die Krankheit selbst zu bekämpfen. Ist es das?«
»Nicht nur. Die Heiler können, bis zu einem gewissen Punkt, auch Gedanken fühlen. Es ist eine Gabe, die nicht viele Shil haben, und sie muß ausgebildet werden. Fürsten werden unter denen gewählt, die ausgebildet sind.«
»Ich beneide euch. Ihr sprecht also miteinander, wenn ihr euch so anschaut wie eben?«
Tremughati lächelte, aber es war kein frohes Lächeln. »Du beneidest uns, weil du uns liebst und denkst, daß wir auf diese Weise inniger verbunden sind? Es ist so, aber das ist nicht alles. Ich fühle deinen Zorn wegen der Banditen und des Tangs, und Sorge um uns und die anderen. Sehr undeutlich können wir aber auch manchmal Dinge fühlen, die in den Köpfen sind und irgendwann vielleicht ausbrechen.«
Barakuda schwieg; Gortahork kniete vor ihm und legte ihm die Hände auf die Schultern. »Freund, Bruder, Bärenjäger. Du weißt es längst, nicht wahr? Oder hast es erraten. Wahrscheinlich ist all das bei Saravyi viel schärfer als selbst bei den besten Heilern. Wahrscheinlich ist er deswegen so oft da, wo Unheil geschehen könnte. Irgendwo an der Nordgrenze eures Territoriums. Hüte dich. Ich weiß nicht, was es ist, aber etwas steht uns bevor. Uns beide hat man gewählt, damit wir die Banyashil schützen. Vielleicht werden wir das neue Jahr nicht überleben. Vielleicht sitzen wir im nächsten Winter hier mit dir und lachen über Sorgen, die vergangen sind. Aber du, sieh dich vor.«
Dante ergriff die Hände des Fürsten und blickte zwischen ihm und Tremughati hin und her. »Ihr habt über die Banyashil zu wachen. Ich muß über ganz Shilgat wachen.«
»Ich weiß, du warst einmal so etwas wie ein Krieger und hast Wunden davongetragen«, sagte Tremughati. »Was, wenn du noch einmal verwundet wirst?«
Barakuda grinste plötzlich. »Eure Sorge ist überflüssig. Die ersten Wunden haben mich gewissermaßen vom Schlachtfeld zum Schreibtisch gebracht. Die nächste wird mich entweder töten, dann ist es vorbei, oder sie wird mir den Abschied eintragen. Dann bin ich ein altes Pferd, das zu nichts mehr taugt, aber immer noch gefüttert wird.«
»Wir füttern unsere alten Pferde nicht«, sagte Gortahork. »Aber wenn es soweit kommen sollte, weißt du, wo dein Zelt steht. Wenn du willst.«
Am nächsten Mittag holte ihn der Gleiter ab. In Cadhras erfuhr er, daß die drei gesuchten Passagiere des Trampraumers gefunden, verhört und abgeschoben worden waren. Natürlich hatten die Verhöre nichts ergeben - außer der Tatsache, daß die drei über die Verhältnisse auf Shilgat ungewöhnlich gut informiert waren. Statt sich gleich über See oder die Karawanenroute nach Norden zu wenden, wo man sie zuerst suchen würde, waren sie mit einem der batteriegetriebenen Boote, einer umstrittenen Wohltat des letzten Gouverneurs, den Sogga flußauf gefahren, hatten im Binnenland Pferde gekauft und sich nach Südwesten zur Küste begeben, um von dort mit einem kleinen Segler das Binnenmeer zu überqueren. Barakuda brütete über den Unterlagen. Pelze, die wegblieben und über andere Kanäle auftauchten; Taumeltang, der plötzlich im Commonwealth publik wurde, aber nirgendwo mehr aufzutreiben war; Teppiche; harmlose, hübsche, neue Kistchen, die möglicherweise nicht ganz harmlos wären, wenn älter; Käfige zum Shihueti-Fang; eine oder zwei große Banditengruppen… Es gab keinen gemeinsamen Nenner. Oder falls es ihn gab, konnte Barakuda ihn nicht berechnen.
Aus: Handbuch der Zollvorschriften
(Gaia, 414, 334. Auflage)
»… Ferner ist gemäß Commonwealth-Recht, insbesondere in Anwendung der Vorschriften des Sekretariats für Dominien und Protektorate betreffend Handelsmengen und -arten sowie der Ausführungsbestimmungen hierzu, vor allem §§214, Abs. 4a -
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