Peter Neururer - Aus dem Leben eines Bundesliga-Trainers
aber der Mannschaft gelingt es nicht mehr, die Fünf-Punkte-Differenz nach dem o:i gegen die Truppe von Trainer Jörn Andersen aufzuholen. Das ausgegebene Ziel ist verfehlt, dennoch hat der MSV eine gute Saison gespielt, der Zuschauerzuspruch ist gestiegen, manch einer in Duisburg spricht gar von Aufbruchsstimmung.
Vor diesem Hintergrund verlängert Peter Neururer seinen Vertrag unter einer ungewöhnlichen Voraussetzung: Er lässt Hellmich und Hübner wissen, dass er für die kommende Saison keine neuen Spieler verpflichtet wissen will. Er werde, sagt Neururer, den Aufstieg mit dieser Mannschaft schaffen, die so gut zueinandergefunden hat.
Nach dem 4. Spieltag der Spielzeit 2009/10 liegt der MSV als Tabellendritter mehr als im Soll. Am Tag vor dem Spiel beim 1. FC Kaiserslautern fahrt Peter Neururer in seinem Privatwagen voraus, um sich ein Trainingslager im Saarland anzusehen. Üblicherweise reist Neururer gemeinsam mit der Mannschaft an, hier macht er eine Ausnahme.
Sein Navigationsgerät lenkt ihn auf dem Weg zu der Hotelanlage durch das Nachbarland Luxemburg. Neururer fahrt -nicht unbedingt typisch für ihn - unter Einhaltung aller Verkehrsregeln, insbesondere der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Als er eine kleine Ortschaft verlässt, signalisiert ein Schild, dass man nun bis zu 100 Stundenkilometern fahren darf. 300 Meter weiter vorn bemerkt Neururer eine Polizeikontrolle, direkt vor ihm fährt ein Wagen unmittelbar nach dem Ortsausgang 50. Neururer überholt dieses Fahrzeug, da klingelt sein Mobiltelefon, das an die Freisprechanlage angeschlossen ist. In Neururers Porsche wird jetzt oberhalb des Tachodisplays die Nummer des Anrufers eingeblendet, deswegen weiß der Trainer, dass er im Überholvorgang exakt 101 Stundenkilometer schnell gefahren ist.
Neururer schließt den Überholvorgang ab - da schnellt rechts die Kelle raus. Der Trainer hat gerade angehalten, als ein Polizist auch schon die Fahrertür aufreißt und ihn anbrüllt. Auf Französisch. Neururer antwortet auf Französisch, das er in seiner Saarbrücker Zeit gelernt hat.
»Sie fahren wie auf einer Rennstrecke, Monsieur«, blafft der Beamte. »Sie sind 52 Kilometer zu schnell unterwegs gewesen.«
»Nix«, antwortet Neururer. »Ich bin exakt 101 gefahren -mehr nicht.«
Da erblickt der Polizist in der Innenseite von Neururers Autotür eine Pistole. Der Beamte reißt seine Dienstwaffe aus dem Halfter, richtet sie auf den Trainer, greift parallel zu der Pistole im Seitenfach und brüllt in einem fort.
Zwar besitzt Neururer für die mitgeführte Schreckschusswaffe sogar einen Waffenschein, den hat er aber gerade nicht zur Hand. Die Pistole hat er von einem Bekannten aus Gelsenkirche'h erhalten, in jener Zeit, als er und seine Familie einmal Morddrohungen erhalten haben. Was Neururer nicht weiß: Er hätte die Waffe - Schreckschuss und Waffenschein hin oder her - nur mit behördlicher Genehmigung nach Luxemburg mitnehmen dürfen.
»Sind sie ein Kollege?«, fragt der Polizist ihn plötzlich.
»Nein.«
»Wie kommen Sie dann zu der Waffe?«
Neururer versucht, es dem Mann auf Französisch zu erklären, doch der spricht plötzlich kein Französisch, sondern nur noch Letzeburgisch. Neururer versteht jetzt gar nichts mehr. Die Pistole wird konfisziert, da erblickt der zweite Beamte im Beifahrerfußraum das Blaulicht, das Neururer in seiner Bochumer Zeit schon mal ein wenig Ärger mit den deutschen Kollegen dieser zwei Kollegen beschert hat.
Die Polizisten nehmen Neururer in Gewahrsam, man bringt ihn zur Staatsanwaltschaft und stellt dort den Antrag auf sofortigen Führerscheinentzug. Neururer verteidigt sich erneut, er sei 100 gefahren und nicht - wie behauptet -52 Stundenkilometer zu schnell. Die Polizisten entgegnen, sie hätten den Deutschen mit einer Laserpistole kontrolliert, er sei 152 Stundenkilometer gefahren. Am Ende bleibt die Pistole in Verwahrung, das Blaulicht wird Neururer wieder ausgehändigt.
Der Trainer muss sich dann von Manager Bruno Hübner abholen lassen, ein Fahrer bringt Neururers Auto bis zur Grenze - außerhalb Luxemburgs darf er wieder Auto fahren, wenngleich der Führerschein erst einmal dort zur Verwahrung bleibt, bis ein Anwalt das Papier später wiederbeschafft. In der Folge erreicht Neururer ein Strafbefehl aus Luxemburg: Geldstrafe und drei Monate Freiheitsentzug auf Bewährung - die Strafe zahlt Neururer nicht, in Luxemburg ist er seither nicht mehr gewesen.
Erst Wochen später erscheint in der »Bild«-Zeitung ein
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