Pflege daheim oder Pflegeheim
Herzinfarkt oder Stürzen auftreten. Die Entscheidung trifft in diesem Fall nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenkasse, nachdem ein Arzt oder Krankenhaus einen Antrag gestellt hat. Eine geriatrische Reha kann ambulant, teilstationär oder auch stationär durchgeführt werden. Eine Sonderform ist die „mobile ambulante Rehabilitation“, die in häuslicher Umgebung unter Anleitung eines auf Altersmedizin spezialisierten Arztes stattfindet.
Geriatriezentrum
Ältere Menschen, die nach der akuten Versorgung eines Unfalls oder einer Krankheit nicht nach Hause entlassen werden können, können auch in ein wohnortnahes „Geriatriezentrum“ überwiesen werden, wo sie neben der pflegerischen und medizinischen Grundversorgung rehabilitative Maßnahmen erhalten wie Physiotherapie, Mobilisierung, Ergotherapie, nach einem Schlaganfall zusätzlich Sprech-, Stimm- und Sprachtherapie oder Gedächtnistraining. Es stehen auch Sozialarbeiter bereit, die zusammen mit Ihnen die Wohnung des Angehörigen anschauen, um zu klären, was dort eventuell den jetzigen Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasst werden muss (siehe Kapitel 3 ) . Die geriatrische Rehabilitation dauert in der Regel drei bis vier Wochen, allerdings ist in letzter Zeit entgegen politischer Beteuerungen die Versorgung Älterer eher schlechter geworden: Viele Krankenkassen (die diese Reha bezahlen müssen) genehmigen oft nur einen zehn Tage dauernden „Rehabilitationsversuch“ mit Verlängerungsmöglichkeit, oder sie lehnen die geriatrische Rehabilitation ganz ab und verweisen die Betreffenden statt an eine geriatrische an eine fachspezifische Reha-Klinik (zum Beispiel nach einem Sturz an eine orthopädische), die niedrigere Tagessätze hat, aber eben auch nicht auf die vielfältigen Bedürfnisse geriatrischer Patienten eingehen kann.
Rechtzeitig konkrete Maßnahmen ergreifen
Prävention
Selbstverständlich kann niemand allen gesundheitlichen Einschränkungen vorbeugen, und auch die beste Prävention kann solche Krankheiten nicht grundsätzlich und auf Dauer verhindern, die letztlich oft Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen. Vieles lässt sich aber gut regeln, bevor der Pflegefall endgültig eintritt.
Wohnsituation und Ausstattung
Frühzeitige Anpassungen
Eine gegebenenfalls notwendige Umgestaltung der Wohnung (siehe Kapitel 3 ) sollte frühzeitig erfolgen, damit sich Ihr Angehöriger langsam an Neuerungen gewöhnen kann. Manchmal sind es schon Kleinigkeiten: Sehr angenehm ist zum Beispiel ein Bett mit verstellbarem Kopfteil. In der Wohnung hilft ein tragbares Telefon, damit man nicht über die lange Schnur stolpert. Kleinere Haushaltsanschaffungen können den Alltag im Alter erheblich erleichtern. Mit einer Mikrowelle zum Beispiel kann der Pflegebedürftige oft noch selbst oder später einmal der ambulante Pflegedienst schneller für regelmäßige warme Mahlzeiten sorgen (zum „Essen auf Rädern“ siehe Kapitel 3 ). Auch ein Kühlschrank mit größerem Tiefkühlfach oder ein kleiner, gesonderter Tiefkühlschrank kann sehr sinnvoll sein, denn viele Lieferdienste für Mahlzeiten bieten eine größere Auswahl an tiefgekühlten, Mikrowellen-tauglichen Gerichten an, die der Pflegebedürftige dann zu seinen eigenen Essenszeiten – anders als beim warmen „Essen auf Rädern“ – nach Lust und Tageslaune auswählen und erwärmen kann. Ein Gasherd ist möglicherweise für manche Senioren problematisch, und wenn Sie es sich leisten können, sollten Sie für den Pflegebedürftigen vielleicht einen Elektroherd mit automatischer Abschaltung anschaffen – vergessene glühende Herdplatten sind eine Gefahrenquelle.
Kontakte pflegen
Suchen oder pflegen Sie auch Kontakt in dem Wohnhaus oder in Ihrer Nachbarschaft, unter anderem, um einen Schlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn deponieren zu können. Sie oder Hilfsdienste können so im Notfall rascher Beistand leisten.
Umzug?
Vielleicht aber sollte Ihr Angehöriger schon vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit darüber nachdenken, in eine seniorengerechte Wohnung umzuziehen, welche Belastungen er sich noch zumuten kann und will, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter eher behindern, etwa eine zu große Wohnung oder gar ein Garten (zur Frage einer frühzeitigen Anmeldung in einem Seniorenheim siehe Kapitel 4 ). Im neuen Haus muss selbstverständlich ein Aufzug vorhanden sein, wenn die Wohnung nicht gerade parterre liegt. Notwendig ist natürlich eine Zentralheizung, schön wäre auch ein Balkon, falls Ihr
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