Ratgeber Neuropsychologie
berechtigt ihn das zur Führung des Zusatztitels „Klinischer Neuropsychologe GNP“ bzw. gemäß der Weiterbildungsverordnungen der Landespsychotherapeutenkammern „Klinische Neuropsychologie“ oder Neuropsychologie“ in Rheinland-Pfalz. Diese Bezeichnung wird dann auch auf dem Praxisschild, auf dem Briefkopf und den Visitenkarten geführt. Hilfesuchende können dann sicher sein, eine qualifizierte neuropsychologische Diagnostik, Therapie und Beratung geboten zu bekommen.
Patienten und Angehörige erkennen den ausgebildeten Neuropsychologen jedoch vor allem an seinem Wissen und seiner Erfahrung im Umgang mit neuropsychologischen Störungsbildern. Ein ausgebildeter Neuropsychologe stellt überdies nicht nur die Erkrankung, sondern insgesamt die Persönlichkeit des Hilfesuchenden in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Das entspricht dem neuropsychologischen Prinzip, dass nicht Gehirne, sondern Menschen diagnostiziert und behandelt werden.
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Wer sind die
möglichen Kostenträger einer neuropsychologischen Diagnostik und Therapie?
Wenn Sie eine Schädel-Hirn-Verletzung, einen Schlaganfall oder eine andere Erkrankung des Gehirns erlitten haben, ist für die ambulante Behandlung grundsätzlich Ihre Krankenkasse zuständig.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine ambulante neuropsychologische Therapie erfolgt in manchen Bundesländern im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Das heißt, Sie müssen die Notwendigkeit der Behandlung belegen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes und die Stellungnahme eines Neuropsychologen. Eine Empfehlung durch vorbehandelnde neurologische Kliniken erleichtert der Krankenversicherung die Antragsbewilligung.
Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Kasse oder Versicherung zusammen mit Ihrem Antrag auf neuropsychologische Behandlung ein. Ein Antrag ist deshalb erforderlich, weil die neuropsychologische Therapie zur Zeit noch kein Bestandteil der bestehenden Gebührenordnung ist. Dem Antrag ist eine Befürwortung von einem Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie beizulegen; man nennt das „Notwendigkeitsbescheinigung“. Nach Antragstellung muss die Kasse bzw. Versicherung innerhalb von sieben Wochen über den Antrag entscheiden. Dazu ist sie laut Sozialgesetzbuch (SGB) IX in den §14 und §15 verpflichtet.
Innerhalb dieser Frist legt die Krankenkasse die eingereichten Unterlagen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung vor. Kann die Krankenversicherung von der Notwendigkeit der Maßnahmen überzeugt werden, werden die Kosten in der Regel übernommen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten ebenfalls auf Antrag.
Bei Arbeits- oder Verkehrsunfällen kommen andere Kostenträger in Frage. Das sind die gesetzliche oder private Unfallversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Ihr behandelnder Neuropsychologe wird Ihnen bei der Stellung eines Antrags auf Kostenübernahme behilflich sein.
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Unter welchen
Voraussetzungen werden die Kosten
einer neuropsychologischen Behandlung
von den Kostenträgern übernommen?
Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie gehört noch nicht zum festen Leistungskatalog der Krankenkassen, sondern wird dort dem Bereich „Neue Therapie- und Behandlungsmethoden“ zugeordnet. Das heißt, dass nicht wie gewohnt über Chip-Karte abgerechnet werden kann. Stattdessen ist die Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse vor der Behandlung zu beantragen. Das gilt auch für Anträge zur Kostenübernahme bei der Berufsgenossenschaft, beim Rentenversicherungsträger oder beim Sozialamt.
In der Vergangenheit haben die Krankenkassen die Kosten für die ambulante neuropsychologische Behandlung nach Begutachtung durch den MDK in Tausenden von Einzelentscheidungen erstattet. Bei den gesetzlichen Krankenkassen hat sich diese Situation leider verschlechtert. Wie in vielen anderen Bereichen auch sind die Privaten Krankenversicherungen eher bereit, die Kosten für eine notwendige neuropsychologische Behandlung zu übernehmen.
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Welche Selbsthilfegruppen gibt es für Menschen mit einer
durch Unfall oder Krankheit erworbenen Hirnschädigung?
FORUM GEHIRN e.V. – Bundesverband für Menschen
mit Hirnschädigung und deren Angehörige
Ferdinand-Schrey-Straße 17
D-39122 Magdeburg
0391-4 00 37 22
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden
des Zentralen Nervensystems
Rochusstraße 24
D-53123 Bonn
0228-9 78 45-0
BDH e.V. –
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