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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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wurde als endgültige
Regelung anerkannt.
Gesundheits-
zustand
28 O 297/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag
Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
Intimes und
Gesundheits-
zustand
28 O 342/11
Axel Springer AG
Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de . Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
Intime Schilde-
rungen im »seriösen« Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt
FR-online.de berichtete aus Anlass eines Bild -Artikels über verfassungsrechtliche
Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse.
Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der Bild wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
Gesundheits-
zustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH
Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de . Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
Gesundheits-
zustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff
& Normann Broschk GbR
Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns.
Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
Gesundheits-
zustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH)
Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns,
diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten . Auch hier wurde auf einen Teil
der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene
Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
Gesundheits-
zustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH
Auch der Berliner Kurier äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
Private SMS Kachel- manns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc.
Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG
Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
Private Fotos
von Kachelmann und der Anzeigen-
erstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Bunte hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
»Böse Triebe« – Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH
Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozess-
reihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den
Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter.
Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
»Jetzt redet sie« –
Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Enter-
tainment Verlag GmbH
Im Bunte -Artikel »Jetzt redet sie« gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die

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