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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Otto N Bretzinger
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Eheprobleme?
Können Ihre Familienangehörigen verantwortungsbewusst mit Vermögen umgehen?
    Überprüfen Sie nach der Bestandsaufnahme Ihrer persönlichen Lebenssituation Ihre aktuelle Vermögenslage. Fertigen Sie eine schriftliche Vermögensaufstellung an. Wenn Sie verheiratet sind, ordnen Sie die einzelnen Vermögenswerte dem jeweiligen Inhaber zu. Bedenken Sie auch, dass sich Ihre wirtschaftliche Situation gegebenenfalls verändern kann (zum Beispiel Ruhestand, Erbansprüche).
    Auf der Grundlage Ihrer Vermögensaufstellung sollten Sie anschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Prüfen Sie insbesondere, ob und inwieweit Sie bereits rechtlich wirksame Verfügungen getroffen und ob Sie in der Vergangenheit schon Vermögenswerte an einzelne Familienangehörige übertragen haben. Die folgende Checkliste hilft, hierbei alle wichtigen Fragen im Blick zu behalten.
    Checkliste: Rechtliche Rahmenbedingungen
Haben Sie bereits ein Testament errichtet?
Bestehen rechtliche Bindungen durch ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten?
Bestehen rechtliche Bindungen durch einen Erbvertrag?
Haben Sie bereits in der Vergangenheit Vermögenswerte auf Ihre Familienangehörigen übertragen?
Welche Familienangehörigen würden im Wege der gesetzlichen Erbfolge erben?
Welche Familienangehörigen könnten gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Haben Sie gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen?
Haben Sie Versorgungsverpflichtungen?
Bestehen Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsverträge?
Haben Sie eine Lebensversicherung?
Wen haben Sie in der Police als Bezugsberechtigten genannt?
    Im nächsten Schritt sollten Sie sich mit Hilfe der nachfolgenden Fragen über Ihre persönlichen Interessen und Wünsche bewusst werden. Detaillierte Informationen zu den Fragekomplexen finden Sie in diesem Ratgeber (siehe die entsprechenden Verweisseiten) – einschließlich vieler Empfehlungen, um Ihr Problem zu lösen.
    Vorsicht
    Überlegen Sie zunächst, wann Sie Ihr Vermögen übertragen möchten, noch zu Lebzeiten (vgl. → Vor- und Nachteile lebzeitiger Vermögensübertragung ) oder erst im Wege der Erbfolge (vgl. → Gesetzliche Erbfolge mit Überraschungseffekt )?
    Wenn Sie sich von Vermögensteilen zu Lebzeiten trennen wollen, bedenken Sie bitte:
Welche Motive veranlassen Sie zu dieser Entscheidung? (vgl. dazu auch → Motive für lebzeitige Vermögensübertragung )
Wie sieht dann Ihre wirtschaftliche Versorgung aus?
Ist Ihnen bewusst, dass das Auswirkungen unter anderem auf etwaige Pflichtteilsansprüche hat? (vgl. → Erb- und pflichtteilsrechtliche Konsequenzen )
Wollen Sie die lebzeitige Vermögensübertragung von Gegenleistungen des Zuwendungsempfängers abhängig machen (zum Beispiel Rentenzahlung, Pflegeleistungen)? (vgl. dazu → Gegenleistung in Form von Rentenzahlungen und Pflegeverpflichtungen )
Wollen Sie sich das Recht vorbehalten, die Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig zu machen? (vgl. dazu → Vorbehalt von Rückforderungsansprüchen )
Wen wollen Sie mit der Vermögensübertragung absichern – sich selbst, Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Familienangehörige?
Wem räumen Sie Priorität bei der Versorgung ein?
Wollen Sie einzelne Familienangehörige bevorzugen?
Wollen Sie einzelne Familienangehörige enterben?
Wollen Sie Ihr Vermögen möglichst innerhalb der Familie gebunden wissen?
Haben Sie rechtliche Unterhalts- oder Versorgungsverpflichtungen?
Bestehen bereits wirksame Schenkungs- und Übergabeverträge? (vgl. dazu → Schenkung )
    Wenn Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod auf Ihre Familienangehörigen übergehen soll, bedenken Sie bitte:
Entspricht die gesetzliche Erbfolge (vgl. → Gesetzliche Erbfolge mit Überraschungseffekt ) Ihren Wünschen? Oder wollen Sie davon abweichen und ein Testament (vgl. → Eigenhändiges Testament ) errichten oder einen Erbvertrag (vgl. → Erbvertrag ) abschließen?
Wollen Sie im Rahmen Ihrer Nachlassplanung gewährleistet wissen, dass Ihre Vorstellungen auch nach Ihrem Tod berücksichtigt werden und wollen Sie Ihre Erben dahingehend binden?
Sind für Sie steuerliche Gesichtspunkte bei der Vermögensübertragung von Bedeutung? (vgl. dazu → Steuerpflichtige Zuwendungen )
Wollen Sie Ihr Vermögen vor Gläubigerzugriffen schützen? (vgl. dazu auch → Vermögensübertragung auf verschuldete Personen )
    Im Rahmen Ihrer Wünsche und Interessen sollten Sie auch berücksichtigen, dass Ihr überlebender Ehegatte, den Sie versorgen wollen,

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