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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Otto N Bretzinger
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im Erbfall über genügend Barmittel verfügt, um die Nachlassverbindlichkeiten (Pflichtteilsansprüche, Steuern, Bestattung usw.) erfüllen zu können. Sie können Ihren Ehegatten in arge finanzielle Bedrängnis bringen, wenn er im Fall der Fälle nicht ausreichend liquide ist.
    Tipp
    Sinnvoll kann es sein, Ihre Wünsche und Interessen mit den nächsten Familienangehörigen, insbesondere dem Ehegatten und den Kindern, zu besprechen. Alle Beteiligten sollten ihre Vorstellungen offen darlegen. Das kann als Orientierung für die richtige Strategie dienen.
    Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, wann und wie Sie Ihr Vermögen übertragen. Diese zu treffen, ist in vielen Fällen sicherlich nicht leicht. Und möglicherweise werden nicht alle Beteiligten zufrieden sein. Leider gibt es kein Patentrezept für die richtige Strategie. Zu vielfältig sind die individuellen Lebensumstände. Gleichwohl finden Sie in → Kapitel 9 typische Szenarien, für die mögliche rechtliche und finanzielle Lösungen zur Vermögensübertragung angeboten werden.
Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses
    Wenn Sie Vermögen übertragen wollen, sollten Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Vermögenssituation verschaffen. Deshalb ist es ratsam, ein aktuelles Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände aufgelistet werden.
    Bei Verheirateten ist es sinnvoll, für jeden Ehepartner jeweils ein Vermögensverzeichnis anzulegen. Darin sollte festgehalten werden, welche der Vermögenswerte die Ehepartner bereits vor der Ehe schon hatten und welche während der Ehe erworben wurden. Später kann ein derartiges Verzeichnis unter Umständen im Rahmen des Zugewinnausgleichs (vgl. → Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten in Zugewinngemeinschaft ) von Bedeutung sein.
    Vermögen, das sich im Ausland befindet, sollten Sie getrennt aufführen. In Fällen mit Auslandsberührung sind unter Umständen andere Rechtsvorschriften anzuwenden (vgl. dazu → Kapitel 10 – Erbrecht mit Auslandsberührung ).
    Verbindlichkeiten
    In Ihrer Vermögensübersicht müssen Sie auch Ihre derzeitigen und eventuell künftigen Verbindlichkeiten berücksichtigen. Sie sollten auch prüfen, in welchem Zeitraum Sie Ihre Verbindlichkeiten abbauen oder unter Umständen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten mit der Übertragung von Verbindlichkeiten verknüpfen wollen (zum Beispiel Übertragung des Wohnhauses an ein Kind gegen Übernahme der Belastungen in Form von Grundschulden).
    Beachten Sie auch, dass sich der Wert Ihres Gesamtvermögens und der Wert einzelner Vermögensgegenstände noch ändern können. Insbesondere wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Ihr Gesamtvermögen oder Vermögensteile übertragen wollen, müssen Sie auf der Grundlage Ihrer jetzigen Vermögenssituation eine Prognose über Ihre künftigen finanziellen Verhältnisse vornehmen. Kalkulieren Sie in diesem Zusammenhang Ihre Ausgaben eher großzügig, zu erwartende Einnahmen hingegen eher zurückhaltend.
    Checkliste: Kalkulation wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
Wie hoch sind Ihre laufenden Kosten?
Haben Sie noch finanzielle Rücklagen für nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Krankheit)?
Wie sieht Ihre steuerliche Belastung aus?
Können Sie mit den erwarteten Erträgen aus Lebensversicherungen, Banksparplänen und Ähnlichem tatsächlich rechnen?
Sind Ihre Wertpapiere entsprechend werthaltig?
Haben Sie noch Zinsbelastungen aus Verbindlichkeiten?
In welcher Höhe haben Sie eine Rente oder Pension zu erwarten?
Sind Sie im Alter versorgt oder müssen Sie mit Aufwendungen für Pflegeleistungen rechnen?
Stehen Renovierungsarbeiten bei Immobilien an?
Haben Sie etwaige Mieterhöhungen für Ihre Mietwohnung berücksichtigt?
Haben Sie einkalkuliert, dass Sie unter Umständen ein neues Auto anschaffen müssen?
Haben Sie Erbschaftsansprüche zu erwarten?
    Lebzeitige Zuwendungen
    Sie müssen unbedingt bereits geleistete Zuwendungen an Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder an dritte Personen berücksichtigen. Diese sogenannten lebzeitigen Zuwendungen erlangen nämlich im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen und bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen Bedeutung. Ferner sind diese Vorempfänge bei der sogenannten Ausgleichung unter Ihren Abkömmlingen relevant (Einzelheiten vgl. → Erb- und pflichtteilsrechtliche Konsequenzen ).
Muster eines Vermögensverzeichnisses
Ehemann
Ehefrau
Wert in Euro
Wert in Euro
A.

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