Richtig vererben und verschenken
Aktiva
1.
Bargeld
2.
Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Sparverträgen
3.
Wertpapiere
4.
Forderungen aus Lebensversicherungen
5.
Forderungen aus Bausparverträgen
6.
Darlehensforderungen
7.
Forderungen aus Erbschaften
8.
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften
9.
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte
10.
Anteile am geschlossenen Immobilienfonds
11.
Kraftfahrzeuge
12.
Bescheidene Lebensführung übersteigende Hausratsgegenstände (z. B. Möbel, Fernseh- und Videogeräte, Computer, sonstige elektrische Geräte und wertvolle Gebrauchsgegenstände)
13.
Rechte oder Ansprüche aus Urheber- oder Patentrechten
14.
Betriebsvermögen
15.
Sonstiges Vermögen
Aktiva Gesamt
B. Passiva
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Banken
2.
Verbindlichkeiten aus Bausparverträgen
3.
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
Passiva Gesamt
02
Wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen werden soll
U nter Umständen kann es sinnvoll sein, sich bereits zu Lebzeiten von Vermögenswerten zu trennen. In der Praxis stehen dabei häufig steuerliche Motive im Vordergrund. Davon allein sollten Sie sich aber auf keinen Fall leiten lassen. Vielmehr ist mit Blick auf die konkrete Vermögenssituation und künftige -entwicklungen zu entscheiden, ob aus familiären und/oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Übertragung bereits zu Lebzeiten in erster Linie den eigenen Interessen und den Interessen der nächsten Familienangehörigen entgegenkommt.
Motive für lebzeitige Vermögensübertragung
Erbschaftsteuer
Wenn zu befürchten ist, dass es nach dem Tod des Erblassers Streit unter den Erben geben wird, liegt es nahe, bereits zu Lebzeiten den künftigen Nachlass zu regeln. Auch wenn sich Kinder eine eigene Existenz aufbauen wollen und dafür Kapital benötigen, kann eine lebzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Entsprechendes kann gelten, wenn in größerem Umfang Fremdkapital für die anstehende Renovierung des Hauses benötigt wird und in diesem Zusammenhang die Übertragung der Immobilie auf die Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zweckmäßig ist. Und nicht zuletzt kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte zu übertragen, um die schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge besser ausnutzen zu können.
Vor- und Nachteile lebzeitiger Vermögensübertragung
Individuelle Lebensumstände
Bei den Überlegungen, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu übertragen, sollten deren Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Maßgebend sind aber letztlich allein die individuellen familiären und wirtschaftlichen Lebensumstände. Sinnvoll kann es auch sein, rechtlichen und/oder steuerlichen Rat eines Fachmanns einzuholen. Und auch mit guten Freunden kann sicherlich die eine oder andere Frage besprochen werden. In den nachfolgenden Checklisten sind einige wichtige Vor- und Nachteile der lebzeitigen Vermögensübertragung zusammengefasst.
Vorteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten:
Werden Vermögensteile zu Lebzeiten übertragen, können die eigenen Lebensumstände und die der Nachfolgegeneration besser beurteilt und entsprechend reagiert werden.
Die Nachkommen erhalten Vermögen zu einem Zeitpunkt, zu dem sie es benötigen (zum Beispiel zur Gründung einer Familie oder zum Aufbau einer Existenz).
Das Vermögen kann schrittweise übertragen werden. Damit hat der Erblasser Gelegenheit zu beobachten, wie die Übernehmer damit umgehen. Er kann dann mit einer entsprechenden letztwilligen Verfügung noch reagieren und gegebenenfalls gegensteuern.
Bei größerem Vermögen hat der Erblasser die Möglichkeit, Steuerfreibeträge besser auszunutzen und die nachfolgende Generation damit steuerlich zu entlasten.
Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten können Pflichtteilsansprüche beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsansprüche bei geschickter Gestaltung minimiert werden (vgl. → Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils ).
Regressansprüche des Sozialhilfeträgers werden vermieden, weil Schenkungen nach zehn Jahren nicht mehr zurückgefordert werden können.
Nachteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten:
Der Erblasser verliert sein Vermögen, selbst wenn er sich die Nutzung vorbehält oder sich im Gegenzug Versorgungsleistungen zusichern lässt.
Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten verlangt vom Erblasser eine Prognose seiner künftigen Lebensumstände. Damit trägt er das Risiko, wie sich diese künftig wirtschaftlich entwickeln.
Mit der Übertragung von
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