Romanzo criminale
Stellung bezogen. Sie sahen, wurden jedoch nicht gesehen. Freddo sagte, die Polizei sei hinter ihm her, und er würde ihm das Geld und den Stoff an einem sicheren Ort übergeben. Um Missverständnisse zu vermeiden und keine Zeit zu vergeuden, öffneten alle ihre Jacken und zeigten, dass sie unbewaffnet waren. Sardo spuckte auf den Boden und sagte, dass er ihnen in seinem Lancia mit den Panzerglasfenstern folgen würde.
– Du unterschreibst inzwischen und wartest zu Hause auf mich, sagte er zu Ricciolodoro.
Freddo und Fierolocchio wechselten einen Blick des Einverständnisses. Sardo hielt sich für schlau. Um sich böse Überraschungen zu ersparen, hatte er einen Zeugen mitgenommen.
– Gehen wir.
Ricciolodoro stieg in den auberginefarbenen Mini und legte den Rückwärtsgang ein. Dandi und Nembo Kid ließen ihm hundert Meter Vorsprung und folgten ihm. Botola, Bufalo und Scrocchiazeppi fuhren direkt zu Sorcios Baracke, wo Ricotta bereits ungeduldig wartete.
Als er vor ihm stand, groß, dick und verlegen, grinste ihn Sardo süffisant an.
– Ach, du hast dich auch auf ihre Seite geschlagen. Da bist du ja schön in der Scheiße gelandet.
– Nicht so sehr wie du, Sardo!
Freddo, der sich unter dem Vorwand, seine Jacke zu holen, verspätet hatte, zog etwas aus einer Pralinenschachtel. Vielleicht begriff Sardo endlich, in die Falle gegangen zu sein. Vielleicht hatte er aber auch gar keine Zeit dazu.
Fast gleichzeitig am anderen Ende der Stadt verabschiedete sich Ricciolodoro vom Wächter des Kommissariats, wo er – da er auf Bewährung draußen war – das entsprechende Dokument unterschrieben hatte.
III.
Gerichtsbericht bezüglich der Ermordung von Puddu Natale Mario, genannt „Mario il Sardo“, und von Magnanti Flavio, genannt „Ricciolodoro“ (verfasst am 17. Februar 1981 von Kommissar Nicola Scialoja, Gerichtspolizei)
.
Aus den Ermittlungen in gegenständlicher Angelegenheit geht Folgendes hervor:
Nachdem der aktenkundige und auf Bewährung entlassene, mehrmals vorbestrafte Magnati Flavio, genannt „Ricciolodoro“, am 7. 2. 1981 gegen 18 Uhr im zuständigen Polizeikommissariat seine Unterschrift geleistet und dieses wieder verlassen hatte, wurde er von fünf Kugeln aus eine Pistole Kaliber 38 getroffen, abgefeuert von zwei oder drei Individuen, die daraufhin auf einem großzylindrigen Motorrad flüchteten. Obwohl sofort Erste Hilfe geleistet wurde, war MAGNANTI bereits tot, als er ins Krankenhaus
Umberto I
eingeliefert wurde.
Aus den ersten Ermittlungen geht hervor, dass MAGNANTI mit PUDDU NATALE MARIO, genannt „Mario il Sardo“, verwandt war, da er mit dessen Schwester Barbara verheiratet war.
Noch am selben Abend, ungefähr zwei Stunden nach dem attestierten Tod von MAGNANTI, erschienen einige Familienmitglieder von PUDDU im Kommissariat San Paolo und erklärten, sie würden sich Sorgen machen, weil ihr Verwandter seit einigen Stunden nicht mehr von sich hatte hören lassen.
PUDDU, der in der Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Castiglione delle Stiviere einsitzt, befindet sich seit 4. Februar 1981 auf Freigang.
Den Ermittlungen zufolge hat PUDDU am Abend des 6. Februar 1981, als er sich in Gesellschaft von MAGNANTI befand, Besuch von drei Individuen erhalten, aktenkundigen Vorbestraften aus Rom, die als DANDI, FREDDO und NEMBO KID bekannt sind.
PUDDU, MAGNANTI und die oben genannten DANDI, FREDDO und NEMBO KID vereinbarten für den nächsten Tag ein Treffen.
Tatsächlich sind PUDDU und MAGNANTI am Nachmittag des 7. Februar gemeinsam ausgegangen. Ihren Verwandten hatten sie gesagt, dass sie Freunde treffen wollten. PUDDU hatte hinzugefügt, dass er von ihnen eine beträchtliche Summe erhalten würde.
In der Nacht zwischen dem 7. und dem 8. Februar begab sich Frau BARBARA MAGNANTI zu oben genanntem DANDI, erkundigte sich bei ihm nach ihrem abgängigen Bruder und beschuldigte ihn, ihren Gatten umgebracht zu haben. Den Worten der Frau zufolge „fiel“ oben genannter DANDI „aus allen Wolken“, „seine Überraschung war allerdings nur vorgetäuscht“.
Beamte dieser Abteilung verhörten oben genannten DANDI und seine Ehefrau, die bestätigte, dass ihr Gatte den ganzen Nachmittag zu Hause verbracht hatte, weil er unter einer Nierenkolik litt. Er konnte auch ein ärztliches Attest vom Abend vor der Ermordung MAGNANTIS vorweisen, aus dem hervorging, dass oben genanntem DANDI aufgrund einer Nierenkolik tatsächlich drei Tage Bettruhe verordnet worden waren.
Auch oben
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