Schandweib
Zauberei,
Sodomie oder Abtreibung.
Offizin: Werkstatt oder Arbeitsraum einer Apotheke
Patrizier: Angehöriger einer sozial relativ abgeschlossenen Oberschicht in frühneuzeitlichen Städten
Peinliche Befragung: auch Tortur oder scharfe Frage genannt, war ein Verfahrenselement der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit,
wobei »peinlich« sich auf das lateinische poena – Strafe – bezieht. Im Allgemeinen verstand man unter der peinlichen Befragung den Einsatz der Folter, um
dem Angeklagten ein Geständnis abzuringen.
Peinliche Halsgerichtsordnung: Gerichtsordnung für die Blutgerichtsbarkeit, also über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder dem
Tod bestraft werden konnten und somit »blutige Strafen« waren
Pranger: Der Pranger, Schandpfahl, in Hamburg auch Kaak genannt, war eine Säule oder ein Pfosten, an dem ein zu Bestrafender
gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, die der Verurteilte zu erdulden hatte.
Prätor: Als Prätor bezeichnete man in Hamburg den Vorsteher des Niedergerichts. Er war zugleich Ratsherr und auf Zeit gewählt. Der
Prätor hatte auch die Polizeigewalt inne.
priemen: Tabak kauen
Privet: Abort
Prokurator: Als Prokurator bezeichnete man in Hamburg die Anwälte am Niedergericht, ähnlich einem heutigen Staatsanwalt.
Pronotarius: Erster Sekretär
Rat: Der Rat der Stadt Hamburg hatte sich seit Ende des 12. Jahrhunderts als Selbstverwaltungsorgan der Bürger herausgebildet. Er
setzte sich im 17. Jahrhundert aus zwanzig bis dreißig ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die wohlhabende Grundeigentümer oder Kaufleute waren. An
seiner Spitze standen zwei Bürgermeister. Zu seinen Aufgaben zählte u.a. auch die Rechtsprechung als Obergericht. Der Rat wurde als Obrigkeit allgemein
anerkannt, repräsentierte aber gemeinsam mit der Bürgerschaft die Stadt und hatte darum keine alleinige exekutive Gewalt inne.
Röper: Knechte des Brookvogts, die polizeiliche Hilfsdienste ausübten. Im Nachtwächterdienst oblag den Röpern das Ausrufen der Stunden.
Schafott: eine erhöhte Richtstätte für Hinrichtungen
Schandmetze: ein Schimpfwort für eine Frau
Schinderwagen: Wagen, auf dem Verurteilte zum Richtplatz gefahren wurden
Schlupfwächter: Bezeichnung des Volkes für Gerichtsdiener, weil diese auf die Schlupfwinkel von Verbrechern ein wachsames Auge haben sollten
Schöffe: ehrenamtlicher Richter in der Strafgerichtsbarkeit
Senator: lat. Synonym für Ratsherr, das in Hamburg im Laufe des 18. Jahrhunderts mehr und mehr benutzt wurde
Sodomie: Während Sodomie heute ausschließlich sexuelle Handlungen mit Tieren bezeichnet, stand der Begriff in der Frühen Neuzeit noch für viele sexuelle Handlungen, die nicht der Fortpflanzung dienten und als widernatürlich angesehen wurden. Zu ihnen zählte jegliche Art gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen.
Stäupung: auch Stäupen genannt, bezeichnete eine Körperstrafe, bei der der Verurteilte am Pranger geschlagen wurde. Dafür wurde
meist ein Reisigbündel aus Birkenreisig verwendet, der sogenannte Staupbesen.
Syndikus: ein Rechtsanwalt, der aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, hier dem Rat der Stadt Hamburg, zur Verfügung stellt.
Tenakel: Wundrandhalter
Territion: auch Schreckung genannt, bezeichnete das Zeigen der Folterinstrumente. Dem zu Verhörenden konnten die Folterwerkzeuge
auch angelegt werden, aber ohne ihm Schmerz zuzufügen. Die Territion wurde als Vorstufe der peinlichen Befragung benutzt.
Theriak: eine ursprünglich als Gegengift entwickelte Arznei, die seit dem Mittelalter als universelles Wundermittel gegen alle
möglichen Krankheiten und Gebrechen eingesetzt wurde
Urgicht: Als Urgicht bezeichnete man das Geständnis als Verfahrenselement der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit.
Vikar: In der evangelischen Kirche ist der Vikar ein Theologe in der praktischen Ausbildung zum Pastor.
Gerichtsvogt: gerichtlicher Amtstitel
Wallanlagen: Die Hamburger Wallanlagen waren Befestigungen, die von 1616 bis 1625 um Hamburg errichtet wurden. Sie waren nach
niederländischem Vorbild aus Erde gebaut und mit einem breiten Wassergraben umgeben. Um sie möglichst geschlossen um die Stadt zu errichten, wurde ein
Wall aufgeschüttet, der die Binnen- von der Außenalster trennte. Insgesamt waren die Wallanlagen mit zweiundzwanzig Bastionen und
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