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Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaft und Geburt

Titel: Schwangerschaft und Geburt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heidi Murkoff , Sharon Mazel
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immer erkannt werden, und es kommt zu sogenannten Falsch-negativ-Befunden (alles erscheint in Ordnung, ist es aber nicht).
    Die Ultraschalluntersuchung im ersten Trimenon wird vorgenommen, um:
die Vitalität des Fötus zu prüfen
den Geburtstermin zu bestimmen
eine mögliche Mehrlingsschwangerschaft festzustellen
die Ursache von Blutungen zu ermitteln
die Spirale zu lokalisieren, falls man trotz Spirale schwanger geworden ist
die Position und Entwicklung des Fötus zu bestimmen
das Risiko für eine chromosomale Störung zu ermitteln.
    Wie? Bei der Ultraschalluntersuchung wird gewöhnlich ein Stab mit einem Schallkopf über den Bauch der Schwangeren bewegt (abdominaler Ultraschall). Der erste Ultraschall wird in der Regel vaginal durchgeführt. Die Untersuchung kann zwischen 5 und 30 Minuten dauern und tut nicht weh. Unangenehm ist höchstens, dass sie bei voller Blase vorgenommen wird.
    Beim abdominalen Ultraschall wird auf den entblößten Bauch ein Gel aufgetragen, das die Übertragung der Schallwellen verbessert. Dann wird der Schallkopf vorsichtig über den Bauch bewegt. Beim vaginalen Ultraschall wird der Schallkopf in die Scheide eingeführt. Bei beiden Methoden treffen die Schallwellen auf Teile des Babys und der Gebärmutter und werden als Echo zurückgeworfen und in Bilder umgesetzt, die am Monitor sichtbar sind.
    Wann? Die erste Ultraschalluntersuchung wird in der Regel zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Der Fruchtsackdurchmesser kann allerdings schon viereinhalb Wochen nach der letzten Periode ermittelt werden. Der Herzschlag des Kindes kann schon nach fünf bis sechs Wochen gemessen werden (nicht in allen Fällen so früh). Über den Ultraschall im zweiten Trimenon lesen Sie in diesem Kapitel.
    Wie sicher? Ultraschall ist eine seit vielen Jahren praktizierte und erforschte Untersuchungsmethode. Risiken sind nicht bekannt, dagegen sind die Vorteile dieser Untersuchung allgemein anerkannt. Die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland sehen drei Ultraschalluntersuchungen vor, die auch von den Krankenkassen übernommen werden.
Ersttrimesterscreening
    Was? Das Ersttrimesterscreening besteht regulär aus einem Ultraschall. Als selbst zu bezahlende IgEL-Leistung können Sie auch noch eine Nackentransparenz-Messung und eine Blutuntersuchung durchführen lassen. Bei vergrößerter Nackenfalte könnte die Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenstörung wie das Downsyndrom oder einen angeborenen Herzfehler erhöht sein.
    Die Blutuntersuchung misst das PAPP-A (Pregnancy Associated Plasma Protein A) und das hCG, zwei vom Fötus produzierte Hormone, die an das mütterliche Blut abgegeben werden. Die Konzentration dieser Hormone, kombiniert mit der Nackenfaltenmessung und dem Alter der Mutter, lassen eine Risikoabschätzung für das Downsyndrom und Trisomie-18 zu.
    Manche Spezialpraxen und Kliniken untersuchen heute im Ultraschall auch, ob das Nasenbein des Fötus vorhanden ist. Manche Studien stellen einen Zusammenhang zwischen dem Fehlen des Nasenbeins im ersten Schwangerschaftsdrittel und einem erhöhten Risiko für das Downsyndrom fest. Andere Studien stellen diese These jedoch infrage, weshalb diese Untersuchung umstritten ist.
    Das Ersttrimesterscreening kann keine so genauen Aussagen treffen wie die invasiven Methoden der Pränataldiagnostik, kann aber bei der Entscheidung helfen, ob man sich weiteren diagnostischen Untersuchungen unterziehen möchte. Falls das Screening die Vermutung nahelegt, dass Ihr Baby ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung hat, werden Ihnen weitere Untersuchungen wie die Chorionzottenbiopsie oder die Amniozentese angeboten. Zeigt das Screening keine Auffälligkeiten, bietet Ihnen der Arzt möglicherweise einen Quadruple-Test an, der im zweiten Trimenon durchgeführt wird, um einen Neuralrohrdefekt auszuschließen.
    Wann? Das Ersttrimesterscreening wird zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Da es nicht zu den gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen gehört, werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine IgEL-Leistung, die Sie selbst bezahlen müssen.
     
    Wie genau? Das Ersttrimesterscreening kann keine Chromosomenschädigungen untersuchen und auch keine spezifische Diagnose stellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung machen lediglich eine statistische Aussage darüber, wie wahrscheinlich eine Chromosomenstörung bei Ihrem Baby ist. Ein auffälliges Ergebnis des Screenings muss

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