Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom
7.6.2011, Az. XI ZR 388/10, das Kontoführungsentgelt für unwirksam erachtet.
Ich fordere Sie deshalb auf, die
einbehaltenen Entgelte nebst 4 Prozent Zinsen p. a. seit deren
Berechnung bis zum (hier Frist von drei Wochen setzen und einzusetzendes
Datum im Kalender ermitteln) auf mein Konto .................. zu
überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Lockangebote: Was die
Sternchenwerbung verspricht*
Kostenlose Girokonten, Minizinsen für Kredite, Traumzinsen für
Kapitalanlagen – was Banken und Sparkassen im
Schaufenster präsentieren, hat am Ende mit der Realität oft nicht mehr viel zu
tun. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn irgendwo in der reißerischen
Anpreisung des Angebots ein Sternchen zu sehen ist. Was dann ganz klein gedruckt
in der Fußnote steht, holt das scheinbare Überflieger-Angebot ganz schnell
wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.
Letztlich ist bei Banken und Finanzdienstleistern immer wieder eine
Verkaufsmasche zu beobachten, wie sie auch häufig im Handel praktiziert
wird:
Super Konditionen meist an Voraussetzungen gebunden
Mit einer vordergründig unschlagbaren Offerte sollen Kunden
angelockt werden, doch das Produkt ist nur zu den angepriesenen Konditionen
erhältlich, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber das erste
Etappenziel ist schon erreicht, wenn der Kunde die Geschäftsräume betritt oder
einen Gesprächstermin vereinbart. Dann nämlich sind aus Sicht des
Finanzdienstleisters die Chancen groß, bei geschickter Führung des
Verkaufsgesprächs am Ende einen unterschriebenen Vertrag in der Hand zu
halten.
Kostenlose Girokonten – aber
nicht für jeden
„Kostenloses Girokonto plus Kreditkarte*“, warb im
März 2012 die Postbank auf ihrer Internetseite. Das Sternchen ist kein
Druckfehler, sondern gehört zum Werbespruch. Denn: In
der Fußnote zeigt sich, was das Geldinstitut unter einem kostenlosen Angebot
versteht. Dort schreibt die Postbank: „Unser Girokonto ist für alle
Privatkunden mit einem monatlichen bargeldlosem Geldeingang ab
1.000 Euro kostenlos, sonst 5,90 Euro/Monat. Für Studenten und
Auszubildende ist es unabhängig vom Geldeingang kostenlos. Die VISA Card ist
im ersten Jahr entgeltfrei, danach 22 Euro/Jahr.“
Damit schnappt die Kostenfalle genau dann zu, wenn man das Geld am
nötigsten braucht. Zum Beispiel wenn der Kontoinhaber arbeitslos wird und sein
Einkommen unter die 1.000-Euro-Grenze rutscht. Da verteuert sich die
Kontoführung in nur einem Jahr von 0 auf 70,80 Euro.
Ködern mit sogenannten Gratiskonten
Mit solchen Kontomodellen, die nur in wenigen
Fällen wirklich kostenlos sind, ist die Postbank kein Einzelfall. Noch
deftiger langte zum selben Zeitpunkt die Commerzbank zu, die bei weniger als
1.200 Euro Monatseingang gleich 9,90 Euro Kontoführungsgebühr pro
Monat kassierte. Quer durch alle Bankengruppen – private Banken,
Sparkassen und Genossenschaftsbanken – zieht sich die Unsitte, Kunden
mit Gratiskonten zu ködern, die am Ende doch auf einmal Kosten verursachen
können. Die beliebtesten Tricks dabei:
Gebührenfrei nur für
Azubis. Das sind die berühmt-berüchtigten „Junior-Konten“, für
die mit großem Werbegetöse junge Leute geworben werden. Aber wenn die
Ausbildung oder das Studium absolviert ist und das erste Gehalt kommt, hält
die Bank plötzlich die Hand auf und verlangt Kontogebühren.
Gebührenfrei nur mit
Geldeingang. Ähnlich wie die Postbank im geschilderten Beispiel
machen auch manche anderen Banken die Gebührenfreiheit des Girokontos davon
abhängig, dass monatlich ein bestimmter Mindestbetrag eingeht. Zuweilen
lautet die Vorgabe sogar, dass es sich dabei um eine Gehaltszahlung handeln
muss – der Freiberufler, der Monat für Monat einen regelmäßigen Betrag
für den persönlichen Verbrauch auf sein Privatkonto überweist, schaut dann
in die Röhre.
Gebührenfrei nur bei
Online-Kontoführung. Wer seine Geldgeschäfte übers
Internet abwickelt, kann mit der Umstellung auf ein Online-Konto
Gebühren sparen. Doch wehe, wenn einmal eine beleghafte Buchung in Form
einer Papierüberweisung oder einer Scheckeinreichung erfolgt: Dann
verlangen manche Banken ein Mehrfaches der Gebühren, die für dieselbe
Dienstleistung beim klassischen Kontomodell aufgerufen werden. Beispiel
Südwestbank, Stand März 2012: Während eine beleghafte Buchung im
herkömmlichen Kontomodell 30 Cent kostet, verlangt die Bank von
ihren Online-Kunden
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