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Schwarzbuch Bundeswehr - Überfordert, demoralisiert, im Stich gelassen -

Titel: Schwarzbuch Bundeswehr - Überfordert, demoralisiert, im Stich gelassen - Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C. Bertelsmann
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abschaffen nicht aussetzen. Das Aussetzen der Wehrpflicht, wie es nun beschlossen ist, ist nur ein Alibi, um an unzeitgemäßen Traditionen, die die Öffentlichkeit für wichtig erachtet, festzuhalten. Dazu mehr im übernächsten Kapitel. Ein Wehrpflichtiger kostet zu viel Geld, er bindet zu viele an anderer Stelle wesentlich wichtigere Kräfte, und deswegen wird der Soldat einer Armee aus Wehrpflichtigen auch nie seine Einsatzfähigkeit erreichen. Es ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, dass die Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt eine Einsatzarmee ist und sich in weitere Einsätze begeben wird – obwohl sie in ihrem aktuellen Zustand keinesfalls in einen Einsatz geschickt werden dürfte, denn sie ist nicht einmal ansatzweise dafür ausgestattet, ausgerüstet oder ausgebildet.
    5.4 Eklatante Fürsorgemängel
    »Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen. Er hat auch für das Wohl des Soldaten zu sorgen, der aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet; die Fürsorge für die Familie des Soldaten während des Wehrdienstes und seine Eingliederung in das Berufsleben nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst werden gesetzlich geregelt.«
    So steht es im Gesetz. Genauer: im Fürsorgegesetz. Zu finden im § 31 des Soldatengesetzes, das am 1. April 1956 unter dem Titel »Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen« in Kraft getreten ist. Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Bund seiner Verantwortung in mannigfacher Weise nicht nachkommt. Beileibe können hier nicht alle diesbezüglichen Versäumnisse beschrieben werden, über die eklatantesten muss in der gebotenen Deutlichkeit gesprochen werden. Da sind zunächst die
    Fürsorgemängel während eines Einsatzes .
    Es wird wohl jedem einleuchten, dass jemand, der sich an seinem Arbeitsplatz tagtäglich großen Gefahren aussetzt – vor allem, wenn dieser Arbeitsplatz auch noch weit entfernt im Ausland liegt –, mehr Gehalt für seine Tätigkeit erhält, als wenn die Arbeit unter sicheren Verhältnissen und in großer Nähe zur eigenen Familie erledigt werden kann. Einen solchen Gehaltszuschlag gibt es bei der Bundeswehr, genannt »Auslandsverwendungszuschlag – AVZ «. Dieser AVZ wurde immer zum Anfang eines Monats im Voraus bezahlt. Nun hat die Bundeswehr aber festgestellt, dass etwa eine Verwundung im Gefecht mit notwendiger Verlegung ins Heimatland Konsequenzen in Hinsicht auf den AVZ hat. Im Bericht des Wehrbeauftragten heißt es dazu: »Bezüglich der im Einsatz zum Teil Schwerstverwundeten und zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland ausgeflogenen Kameraden, zeigten sich die Soldatinnen und Soldaten darüber bestürzt, dass der bereits für den gesamten Monat im Voraus gezahlte AVZ nach der geltenden Rechtslage vom Tage nach Verlassen des Einsatzlandes zurückzufordern ist.«
    Man muss sich in die Gefühlslage eines Schwerverwundeten und seiner Familie hineinversetzen, der beispielsweise am 15. eines Monats in ein Lazarett in Deutschland gebracht wird und mit dem Tod ringt, schließlich knapp überlebt – und im Folgemonat ein Schreiben erhält, das die Hälfte des im letzten Monat ausbezahlten AVZ zurückfordert. Das sind beispielsweise für Afghanistan 1500 Euro weniger Wehrsold, die ihm und seiner Familie dann zum Leben fehlen. Nicht viel, zugegeben, aber unnötige zusätzliche Sorgen in einer sowieso schon schlimmen Lage. Die Bundeswehr hat die Problematik dieser Fälle erkannt und für Abhilfe gesorgt: »… zur grundsätzlichen Vermeidung von für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten unerfreulichen AVZ -Überzahlungen wird der AVZ ab 1. Mai 2010 nicht mehr im Voraus sondern monatlich nachträglich ausgezahlt.« So weit – so gut. Wäre da nicht die Erfahrung, die schon viele im Leben, nicht nur bei der Bundeswehr, machen mussten, dass nämlich nachzufordernde Gelder meist besonderer Hartnäckigkeit bedürfen und oft erst nach unerfreulich langer Wartezeit auf dem Konto des Anspruchsberechtigten eingehen. So verwundert es nicht, wenn in Soldatenkreisen der flapsige und reichlich makabre Spruch umgeht: »Wenn es dich erwischt, dann möglichst am Anfang oder am Ende eines Monats, alles dazwischen bringt nur finanzielle Probleme.«
    Doch immerhin, es ist nur Geld, um das hier gekämpft werden muss. Viel

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