Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)
einer Kreditnutzung
Zusätzlich holt die Bank Auskünfte bei den nachfolgend genannten Stellen über Sie ein:
beim Grundbuchamt
beim Handelsregister
bei anderen Banken
bei Ihrem Berater
bei der Schufa
bei anderen behördlichen Institutionen
Legen Sie sich zur Vorbereitung Ihres Kreditgesprächs die folgenden Fragen vor. Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens wird die Bank Ihnen diese oder ähnliche Fragen stellen:
Welches Geschäftsziel wollen Sie erreichen?
Wo könnten Probleme auftreten?
Mit welchen Umsätzen ist zu rechnen?
Wie hoch werden die Kosten sein?
Welche Gewinne erwarten Sie?
Wie viel Geld benötigen Sie zur Umsetzung Ihrer Pläne?
Wie viele eigene Mittel haben Sie?
Wie hoch schätzen Sie Ihren Kreditbedarf ein?
Wie viel Geld können Sie im Monat zur Tilgung der Kreditsumme und der Zinsen aufbringen?
Besitzen Sie Sicherheiten?
Haben Sie finanzielle Reserven?
Haben Sie weitere Einkünfte?
Benötigen Sie eventuell weitere Kredite?
Wichtig
Eine Kreditvergabe beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Schaffen Sie Vertrauen, indem Sie alle Fragen der Bank wahrheitsgemäß beantworten und der Bank die Gewissheit geben, dass Sie Ihren Kredit pünktlich und in voller Höhe zurückzahlen werden.
Welche Sicherheiten Sie der Bank bieten können
Kaum eine Bank wird Ihnen eine größere Kreditsumme ohne Absicherung auszahlen. Darum sollten Sie sich vor dem Kreditgespräch überlegen, welche Sicherheiten Sie der Bank bieten können. In Frage kommen:
Sicherungsübereignungen (Kfz, Wertpapiere, Waren)
Hypothek
selbstschuldnerische Bürgschaften durch Dritte
Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken der Länder und des Bundes
Lebensversicherungen und Bausparverträge
Wichtig
Stellen Sie Sicherheiten nur in der Höhe der Kreditsumme zur Verfügung. Überhöhte Sicherheiten nützen nur der Bank.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Kreditantrag?
Ein Kreditantrag ist mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Folgende Unterlagen müssen Sie ggf. vorlegen:
einen Lebenslauf, aus dem auch Ihr beruflicher Werdegang zu entnehmen ist
Arbeits- und Prüfungszeugnisse
eine Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
eine Marktanalyse
eine Umsatz- und Ertragsvorschau
Kalkulationen
eine Kostenplanung
einen Investitionsplan
einen Finanzierungsplan
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
eventuell Gesellschaftsverträge
wenn schon vorhanden, die Handelsregistereintragung
Grundbuchauszüge
eine Übersicht bereits vorhandener Schulden
eine Aufstellung möglicher Kreditsicherheiten
eine Liste mit möglichen Bürgen
evtl. weitere Unterlagen
Wichtig
Legen Sie die Unterlagen der Bank schon einige Tage vor dem Kreditgespräch zur Beurteilung vor. Dies schafft Vertrauen in Ihre Person und Ihr Vorhaben.
Was Sie vor Abschluss des Kreditvertrags prüfen sollten
Sie haben Ihre Bank vom Erfolg Ihrer Geschäftsidee überzeugt, und der Kreditvertrag liegt zur Unterschrift vor. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie Folgendes noch einmal prüfen:
Sind Kreditbetrag, Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag angegeben?
Sind die Tilgung und die Laufzeit im Vertrag verankert?
Wurden alle Zinsvereinbarungen beachtet?
Ist die Besicherung eindeutig geregelt?
Wichtig
Durch das sofortige Nachprüfen des Vertrags sparen Sie sich später unnötige Streitigkeiten mit Ihrem Kreditinstitut.
Welche Anmeldeformalitäten Sie erfüllen müssen
Die Gründung Ihres Betriebs erfordert die Einhaltung von zahlreichen Gesetzen. So müssen Sie Ihr neues Unternehmen bei einigen Behörden und Institutionen anmelden und einige Formalitäten erledigen.
Denken Sie auch nochmals daran, dass Anträge auf staatliche Fördermittel vor der Gründung gestellt werden müssen.
Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens wird die offizielle Gründung vollzogen. Dies ist die Geburtsstunde Ihres Unternehmens. Von nun an sind Sie Unternehmer.
Behörden und Organisationen
Hier müssen Sie Ihren neuen Betrieb anmelden:
beim Gewerbeamt, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt,
beim Finanzamt,
bei der Agentur für Arbeit,
bei der Krankenkasse,
bei der Berufsgenossenschaft,
beim Handelsregister,
bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer,
beim Gewerbeaufsichtsamt,
bei den Versorgungsunternehmen.
Gewerbeamt
Jede Gründung eines Gewerbebetriebs muss beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie alle Freiberufler, die unter den § 18 des
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