Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)
durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Einige Freiberufler unterliegen einem begrenzten Werbeverbot.
Wichtig
Durch den ständigen Wandel der Märkte und der Kundenwünsche wird das Marketing Sie ständig beschäftigen und Ihr unternehmerisches Handeln beeinflussen. Um unnütze Werbeausgaben und Fehler zu vermeiden, sollten Sie versuchen, den Erfolg Ihrer Marketingaktionen zu kontrollieren.
Das Geschäft führen
Im unternehmerischen Tagesgeschäft sollten Sie stets einen Überblick über die finanzielle Lage Ihrer Firma haben. Auch dem Finanzamt müssen Sie regelmäßig Rechenschaft über den Verlauf der Geschäfte geben.
In diesem Kapitel erfahren Sie
welche steuerrechtlichen Verpflichtungen Sie haben,
mit welchen Kennzahlen Sie Ihren Betrieb analysieren und
wie Sie auf Planabweichungen reagieren.
Was Sie fürs Finanzamt tun müssen
Nur wenigen macht es Spaß, mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Wahrscheinlich gehören auch Sie nicht zu diesen wenigen Menschen. Aber gerade deshalb sei eine kurze Vorbemerkung gestattet.
Über das Finanzamt lassen wir dem Staat jenes Geld zukommen, welches dieser benötigt, um uns ein „kuscheliges Nest“ zu bauen. Dazu gehört auch, dass der Staat Ihnen als Existenzgründer verschiedene Hilfen an die Hand gibt, die letztlich aus Steuergeldern bezahlt werden. Dies können zum Beispiel staatlich finanzierte Beratungen genauso sein wie Kredite zu geförderten Zinssätzen oder steuerliche Erleichterungen.
Dem steht dann freilich gegenüber, dass wir auch unseren „Obolus“ entrichten müssen, wenn die Geschäfte gut laufen. Ob Sie Ihre steuerlichen Pflichten selbstständig erfüllen, oder ob Sie diese einem Steuerberater übertragen, müssen Sie selbst entscheiden. Doch sollten Sie, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, auf professionelle Unterstützung nicht verzichten.
Die ersten Kontakte mit dem Finanzamt
Ihre steuerliche Anmeldung haben Sie bereits vor der Betriebseröffnung beim Finanzamt abgegeben. Daraufhin erhielten Sie eine Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen von nun an geführt wird. Diese Steuernummer gilt für alle Steuerarten einschließlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Sofern Sie in der steuerlichen Anmeldung einen Schätzgewinn angegeben haben, erhalten Sie für die gewinnabhängigen Steuern einen Steuerbescheid, dem die Vorauszahlungsbeträge und -termine zu entnehmen sind.
Viele Aufwendungen fallen bereits vor der Betriebseröffnung an. All diese Vorlaufkosten können den späteren Gewinn mindern. Notieren Sie alle Kosten genau und heben Sie auch alle dazugehörenden Belege geordnet auf.
Hat sich die Gründung des Unternehmens über einen Jahreswechsel erstreckt, so können Ihre Kosten als Betriebsausgaben bereits im abgelaufenen Jahr Ihre sonstigen Einkünfte mindern. Ebenso erhalten Sie die bereits gezahlten Vorsteuern vom Finanzamt erstattet. Beides kann eine interessante Liquiditätshilfe sein.
Wer Sie bei der Buchführung entlasten kann
Sie haben die Betriebseröffnung erfolgreich vollendet. Spätestens jetzt müssen Sie sich der Einrichtung einer kaufmännischen (doppelten) Buchführung widmen, wenn Sie entweder im Handelsregister eingetragen sind oder einen Gewinn von mehr als 50.000 EUR oder einen Umsatz von mehr als 500.000 EUR haben.
Als Freiberufler (z. B. Arzt, Dolmetscher, Ingenieur, Journalist, Krankengymnast oder Rechtsanwalt) sind Sie grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, müssen jedoch die Einnahmen und Ausgaben laufend aufzeichnen, um den Gewinn miteinerEinnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Hierfür gibt es gute und leicht zu bedienende PC-Programme (z. B. Lexware buchhalter).
Nur wenn Sie in Buchführung und Rechnungswesen geschult sind, sollten Sie diese Arbeit selbst erledigen. Sie können die Buchführung folgenden Personen übertragen:
Steuerberater
Der Steuerberater wird Ihre Buchführung einrichten, die laufenden Buchungen und steuerlichen Anmeldungen erledigen, eine fallweise Beratung übernehmen, die Bilanz erstellen und die Steuererklärungen fertigen.
Selbstständiger Buchführungshelfer
Der selbstständige Buchführungshelfer ist gesetzlich in seinen Aufgaben eingeschränkt, insbesondere darf er den Unternehmer nicht vor dem Finanzamt vertreten; dafür sind die Honorarsätze niedriger.
Angestellter Buchhalter
Der bei Ihnen angestellte Buchhalter darf Sie genauso wie ein Steuerberater unterstützen. Hier ist aber zu prüfen, ob Sie eine Voll- oder Halbtagskraft in Ihrem
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