Shades of Grey - Geheimes Verlangen: Band 1 - Roman (German Edition)
Die Sub hält sich innerhalb der Vertragsdauer jede Woche von Freitagabend bis Sonntagnachmittag zu Zeiten für den Dom bereit, die der Dom festlegt (»vereinbarte Zeiten«). Darüber
hinausgehende Zeiten können bei beiderseitigem Einverständnis ad hoc vereinbart werden.
13. Der Dom behält sich das Recht vor, die Sub jederzeit und aus beliebigem Grund aus seinen Diensten zu entlassen. Die Sub kann ihrerseits jederzeit ihre Entlassung verlangen, wobei es im Ermessen des Dom liegt, ihre Bitte im Rahmen der Rechte der Sub nach den Punkten 2–5 und 8 zu erfüllen.
ORT
14. Die Sub stellt sich zu den vereinbarten und zusätzlich vereinbarten Zeiten an vom Dom bestimmten Orten zur Verfügung. Der Dom übernimmt sämtliche Reisekosten, die der Sub dafür entstehen.
DIENSTBEDINGUNGEN
15. Folgende Dienstbedingungen wurden besprochen und vereinbart und werden während der Vertragsdauer von beiden Parteien eingehalten. Beide Parteien akzeptieren, dass sich Umstände ergeben können, die durch diesen Vertrag und die Dienstbedingungen nicht abgedeckt sind, oder bestimmte Punkte neu verhandelt werden müssen. In solchen Fällen können weitere Punkte in einen Zusatz aufgenommen werden. Sämtliche darüber hinausgehenden Punkte oder Zusätze müssen von beiden Parteien bestätigt, dokumentiert und unterzeichnet werden und unterliegen den Grundbedingungen, wie unter den Punkten 2–5 beschrieben.
DOM
15.1 Für den Dom haben Gesundheit und Sicherheit der Sub jederzeit oberste Priorität. Der Dom darf von der Sub zu keinem Zeitpunkt fordern, verlangen, erbitten oder ihr erlauben, sich auf Aktivitäten einzulassen, die in Anhang 2 aufgeführt sind, oder auf solche, die die Parteien als unsicher erachten. Der Dom lässt keine Handlung zu und praktiziert nichts, was
die Sub ernsthaft verletzen oder ihr Leben gefährden könnte. Die übrigen Unterpunkte zu diesem Punkt 15 sind vorbehaltlich dieser Bedingung und der Grundvereinbarungen in den Punkten 2–5 zu sehen.
15.2 Der Dom akzeptiert die Sub als seine Sklavin, die er während der Vertragsdauer besitzen, kontrollieren, dominieren und disziplinieren darf. Der Dom darf den Körper der Sub während der vereinbarten Zeiten oder während zusätzlich vereinbarter Zeiten so benutzen, wie es ihm angemessen erscheint, sexuell oder anderweitig.
15.3 Der Dom erzieht und leitet die Sub so an, dass sie dem Dom auf angemessene Weise dienen kann.
15.4 Der Dom sorgt für eine stabile, sichere Umgebung, in der die Sub ihren Pflichten im Dienst des Dom nachkommen kann.
15.5 Der Dom darf die Sub so disziplinieren, wie es ihm nötig erscheint, damit die Sub ihrer devoten Rolle gerecht und inakzeptables Verhalten verhindert wird. Der Dom darf die Sub schlagen, versohlen, auspeitschen oder körperlich züchtigen, wie es ihm angemessen erscheint, um sie zu disziplinieren, zu seinem persönlichen Vergnügen oder aus anderen Gründen, die er nicht erklären muss.
15.6 Bei der Erziehung und Disziplinierung stellt der Dom sicher, dass auf dem Körper der Sub keine bleibenden Spuren zurückbleiben und ihr keine Verletzungen zugefügt werden, für deren Behandlung ein Arzt nötig ist.
15.7 Bei der Erziehung und Disziplinierung stellt der Dom sicher, dass die Disziplinierungsmaßnahmen und die Werkzeuge, die zur Disziplinierung verwendet werden, sicher sind, keinen ernsthaften Schaden verursachen und in keiner Weise die Grenzen überschreiten, die in diesem Vertrag festgelegt und ausgeführt sind.
15.8 Falls die Sub erkrankt oder verletzt wird, kümmert sich der Dom um sie, sorgt für ihre Gesundheit und Sicherheit und
empfiehlt oder ordnet, wenn er es für nötig hält, medizinische Versorgung an.
15.9 Der Dom gewährleistet seine eigene Gesundheit und begibt sich, falls nötig, in medizinische Behandlung, um risikofreie Bedingungen zu gewährleisten.
15.10 Der Dom leiht seine Sub nicht an einen anderen Dom aus.
15.11 Der Dom darf die Sub zu jedem Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Zeiten oder zusätzlich vereinbarten Zeiten aus jeglichem Grund und über längere Zeiträume fesseln, binden oder mit Handschellen festmachen, immer jedoch unter der Bedingung, dass Gesundheit und Sicherheit der Sub gewährleistet sind.
15.12 Der Dom stellt sicher, dass die gesamte Ausstattung, die der Erziehung und Disziplinierung dient, jederzeit sauber, hygienisch und sicher ist.
SUB
15.13 Die Sub akzeptiert den Dom als ihren Herrn und Meister und versteht sich als Eigentum des Dom, das der Dom innerhalb
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