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Sterntagebücher

Sterntagebücher

Titel: Sterntagebücher Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Stanislaw Lem
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tragen – das mußte sein –, aber zu diesem Zweck brauchte sie einen Namen, das heißt eine rechtliche Grundlage. Und dabei tauchten die ersten Klippen auf. Das Mac-Flacon-Gesetz bildete einen Anhang zum Kodex des Zivilverfahrens über Mobilien, denn Elektronengehirne galten als Mobilien – unbeschadet der Tatsache, daß sie keine Beine haben. Das sonderbare Gebilde im Nebelfleck des Krab hatte indes die Ausmaße eines Planetoiden, und Himmelskörper wurden, obwohl sie sich bewegen, als Immobilien angesehen. Daraus ergaben sich Fragen über Fragen. Kann man einen Planeten verhaften? Ist eine Ansammlung von Robotern ein Planet? Ist dieser Mattrass ein zerlegbarer Roboter, oder muß man ihn als eine Vielfalt von Robotern betrachten?
      Der juristische Berater des Mattrass stellte sich den Behörden vor und unterbreitete ihnen eine Erklärung, in der sein Klient behauptete, er habe sich zum Nebelfleck des Krab begeben, um sich in Roboter zu verwandeln.
      Der Juristische Ausschuß des State Department schlug daraufhin vor, diesen Sachverhalt folgendermaßen auszulegen: Mattrass habe, indem er seinen lebenden Organismus vernichtete, Selbstmord begangen und sich somit keiner strafbaren Handlung schuldig ge macht. Der oder vielmehr die Roboter, die nun an Mattrass’ Statt existieren, seien von ihm erschaffenes Eigentum, und als solches sollten sie dem Staat zufallen, zumal der Verblichene keine Erben hinterlassen habe. Gestützt auf diese Theorie, entsandte das State Department einen Gerichtsvollzieher zum Nebelfleck des Krab, und zwar mit der Weisung, alles zu beschlagnahmen und zu versiegeln, was sich dort rege.
      Mattrass’ Anwalt legte Berufung ein. Er behauptete, die Anerkennung einer Kontinuation des Mattrass schließe einen Selbstmord aus, denn jemand, der kontinuiert werde, existiere, und wer existiere, könne keinen Selbstmord begangen haben. Mithin gebe es keine Roboter als Eigentum des Mattras, sondern nur den Kathodius Mattrass, der die Form angenommen habe, die ihm zusage. Körperliche Verwandlungen seien nun einmal nicht strafbar, außerdem dürfe man gerichtlich keine Körperteile beschlagnahmen – einerlei ob es sich um Goldzähne oder Roboter handele.
      Das State Department wehrte sich entschieden gegen diese Auslegung, zumal es sich auf die These gründete, daß ein lebendes Individuum, im vorliegenden Falle ein Mensch, durchaus aus toten Teilen, nämlich aus Robotern, bestehen könne. Mattrass’ Advokat aber legte den Behörden das Gutachten namhafter Physiker der Universität Harvard vor.
      Die Wissenschaftler erklärten einstimmig, daß sich jeder lebende Organismus – auch der menschliche – aus Atomteilchen zusammensetze, und die müsse man zweifellos als tot ansehen.
      Angesichts dieser besorgniserregenden Wendung ging das State Department davon ab, »Mattrass und Söhne« von der physikalischbiologischen Seite anzugreifen, und kehrte zur ursprünglichen Bezeichnung zurück, in der das Wort »Fortsetzung« durch das Wort »Gebilde« ersetzt wurde. Der Advokat unterbreitete dem Gericht daraufhin eine neue Erklärung, in der sein Klient zu verstehen gab, daß es sich bei den sogenannten Robotern in Wahrheit um seine Kinder handele. Das State Department verlangte die Vorlage der Adoptionsakte, aber dieses Manöver war allzu durchsichtig, denn die Adoption von Robotern war gesetzlich unzulässig. Mattrass’ Anwalt erläuterte denn auch gleich, es gehe nicht um Adoption, sondern um wirkliche Vaterschaft. Das Department ließ prompt verlautbaren, die geltende Vorschrift setze bei Kindern die Existenz eines Vaters und einer Mutter voraus. Der Anwalt, darauf vorbereitet, bereicherte die Akten um ein weiteres Dokument: Ein weiblicher Elektroingenieur namens Melanie Fortinbrass enthüllte darin ihre »enge Zusammenarbeit« mit Mattrass bei der Schaffung der umstrittenen Individuen.
      Das State Department stieß sich an dem Charakter jener »Zusammenarbeit« und hob hervor, eine solche Verbindung entbehre aller natürlichen Merkmale der Zeugung. Im vorliegenden Fall – so hieß es im Expose – könne man lediglich im übertragenen, geistigen Sinne von Vaterbeziehungsweise Mutterschaft reden. Das Familienrecht beziehe sich jedoch ausdrücklich auf die leibliche Nachkommenschaft. Mattrass’ Anwalt forderte das Department auf, präzise zu definieren, wodurch sich geistige Elternschaft von leiblicher unterscheide. Darüber hinaus wollte er die Behauptung begründet wissen, daß die

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