Sterntagebücher
mit drei Schüssen den Assistenten des Staatsanwalts ins Jenseits, weil er für eine Bestrafung – Kurzschluß! – plädierte hatte. Sie wurde zwar verhaftet, aber schon bald gegen Kaution freigelassen. Die Justizbehörden standen vor einem Problem, denn die gerichtsnotorisch festgestellte Unzurechnungsfähigkeit schloß die Möglichkeit aus, die Waschmaschine strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Ausweg, sie in einem Asyl unterzubringen, kam ebensowenig in Betracht, weil es keinerlei Bestimmungen für die Behandlung geisteskranker Waschautomaten gab.
Eine juristische Lösung dieser akuten Frage gestattete erst das Mac-Flacon-Glumbkin-Ramphorney-Hmurling-Piaffka-SnowmanFitolis-Birmingdraque-Phootley-Caropka-Phalseley-GroggernerMaydansky-Gesetz, und zwar zur rechten Zeit, denn die Affäre Murderson weckte in der Öffentlichkeit einen gewaltigen Bedarf an unzurechnungsfähigen Elektronengehirnen. Mehrere Firmen begannen sogar, absichtlich defekte Apparate zu produzieren, zunächst in den Varianten »Sadomat« für Sadisten und »Masomat« für Masochisten. Nuddlegg, der phänomenale Gewinne verbuchte, seit er als erster fortschrittlicher Fabrikant dreißig Prozent Waschmaschinen mit beratender Stimme in die Generalversammlung der Aktionäre aufgenommen hatte, brachte das Universalgerät »Sadomatic« heraus, das sich ebensogut zum Schlagen wie zum Geschlagenwerden eignete. Es war mit einem leicht brennbaren Zusatz für Pyromaniker versehen und mit eisernen Füßen für Personen, die unter Pygmalionismus litten. Gerüchte, nach denen er ein besonderes Modell unter der Bezeichnung »Narcissmatic« in den Handel lancieren wolle, waren böswilligerweise von der Konkurrenz in Umlauf gesetzt worden. Das obenerwähnte Gesetz, das diesen Auswüchsen einen Riegel vorschob, sah die Schaffung von Asylen vor, in die abseitig veranlagte Waschmaschinen und ähnliche Automaten eingeliefert werden sollten.
Einmal als »juristische Personen« anerkannt, begannen die geistig rührigen Massen der Nuddleggschen und Snodgrasschen Produkte, in breitem Umfang von ihren konstitutionellen Rechten Gebrauch zu machen. Ihre Zusammenschlüsse vollzogen sich immer spontaner. Wie Pilze schossen Organisationen aus dem Boden – die »Gesellschaft der Menschenfreien Anbetung« zum Beispiel oder die »Liga für Elektronische Gleichberechtigung« –, ja es kam sogar zur Wahl einer »Miß Waschmaschine« und zu ähnlichen Veranstaltungen.
Der Kongreß tat alles, dieser stürmischen Entwicklung entgegenzuwirken. Senator Groggerner nahm den vernunftbegabten Maschinen das Recht, Immobilien zu erwerben, sein Kollege Caropka entzog ihnen die Autorenrechte auf dem Gebiet der schönen Künste (was eine weitere Welle von Gesetzesübertretungen zur Folge hatte, denn die musisch veranlagten Automaten schickten sich nun an, weniger talentierte Literaten für ein geringes Entgelt zu dingen, um sich ihrer Namen bei der Herausgabe von Essays, Romanen oder Dramen zu bedienen). In einer Zusatzklausel zum Mac-Flacon-Glumbkin-Ramphorney-Hmurling-PiaffkaSnowman-Fitolis-Birmingdraque-Phootley-Caropka-PhalseleyGroggerner-Maydansky-Gesetz wurde deshalb festgelegt, daß Haushaltsroboter keinerlei Besitzesrechte an sich selbst geltend machen können, sondern daß sie den Menschen gehören, die sie erworben oder gebaut haben. Ihre Nachkommenschaft gehe entweder in den Besitz des neuen Käufers über, oder er verbleibe beim Eigentümer der Elterngeräte. Der radikale Gesetzestext berücksichtigte, so glaubte man wenigstens, alle Eventualitäten und beugte der Entstehung von Situationen vor, die sich juristisch nicht entscheiden ließen. Dennoch war es ein Hintertreppengeheimnis, daß Elektronengehirne, die mit Börsenspekulationen oder mit dunklen Geschäften zu Geld gekommen waren, weiterhin gut lebten, weil sie ihre Machenschaften mit dem Firmenschild fiktiver, angeblich aus Menschen zusammengesetzter Aktiengesellschaften oder Korporationen tarnten – gab es doch bereits unzählige Menschen, die materiellen Nutzen daraus zogen, daß sie sich an die intelligenten Maschinen verkauften – sogar Sekretäre, Lakaien, Techniker und Rechenmeister.
Die Soziologen konnten auf diesem Gebiet zwei typische Entwicklungstendenzen beobachten. Einerseits erlagen viele Küchenroboter den Verlockungen des menschlichen Lebens und waren bemüht, sich soweit wie möglich den Formen der vorgefundenen Zivilisation anzupassen, andererseits erstrebten die bewußteren,
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