Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Nullsteuern auf Auslandseinkünfte bieten unter anderem auch Andorra, Barbados, die Channel Islands, Costa Rica, Frankreich, Gibraltar, Irland, die Isle of Man, Italien, Macao, Malta, Monaco, die Niederländischen Antillen, Österreich, Panama, Portugal mit Madeira, Spanien, die Turks and Caicos Islands sowie Zypern. Und die britische Kronkolonie Gibraltar bietet Reichen aus aller Welt wie die Schweiz einen steuerlichen Pauschalistenstatus an. Damit verbunden ist eine jährliche Pauschalsteuer von maximal 20.000 Pfund. Voraussetzungen dafür: ein Vermögensnachweis über mindestens zwei Millionen Pfund und einen Wohnsitz am Fuße des Affenfelsens.
Buhlen um Steuerpflichtige
Am Steuersystemwettbewerb scheiden sich die Geister. Während ihn die einen verteufeln, weil er zu einem ruinösen Steuersenkungswettkampf führe, der den Wohlfahrtsstaat gefährde, ist er für andere Allheilmittel gegen ausufernde Staatstätigkeit und Freiheitsbeschränkung. Dabei bedeutet Steuerwettbewerb das Konkurrieren verschiedener Gebietskörperschaften um Steuerzahler und Besteuerungsobjekte mit den Mitteln des Steuerrechts. Steuerwettbewerb lässt sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene beobachten.
National findet er sich in Bundesstaaten, deren Gliedstaaten über eigene Kompetenzen zur Besteuerung verfügen – insbesondere Steuergesetzgebungs- und Steuerertragskompetenzen. Solche Regelungen gibt es beispielsweise in Kanada, der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Infolge ihrer weitgehenden Besteuerungsrechte sind die Gliedstaaten für einen Großteil ihrer Steuereinnahmen eigenverantwortlich. Um sich gegenüber anderen Gliedstaaten zu behaupten und ihre Steuereinnahmen zu sichern, versuchen sie, möglichst viele Steuerzahler und Besteuerungsobjekte in ihr Hoheitsgebiet zu locken. Dabei können hohe Steuersätze zu Abwanderungen führen und niedrige Steuern Anreize zur Ansiedlung bieten. In Deutschland ist ein nationaler Steuerwettbewerb nicht gegeben, da wesentliche Steuern durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Der deutsche Steuerwettbewerb beschränkt sich auf die Kommunalebene, hier gilt das verfassungsrechtlich abgesicherte Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer. Zwar bestehen auch in den Bereichen der Grundsteuer sowie der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern Gestaltungsspielräume für die Kommunen. Insgesamt sind diese aber fiskalisch zu unbedeutend, als dass sich ihretwegen ein ernsthafter Steuerwettbewerb entfalten könnte.
International wird dagegen ein intensiver Steuerwettbewerb ausgetragen. Dabei schreitet weder eine Verfassung noch eine zentrale Gesetzgebungs- oder Rechtsprechungsinstanz als Regulator ein. Um dem internationalen Steuerwettbewerb gewisse Grenzen zu setzen, haben OECD und EU in den letzten Jahren Konzepte entwickelt, die zwischen „akzeptablem“ und „fairem“ sowie „schädlichem“ und „unfairem“ Steuerwettbewerb unterscheiden. Tritt ein Land aus dem Rahmen des akzeptablen oder fairen Steuerwettbewerbs hinaus, haben andere Länder das Recht, steuerliche Gegenmaßnahmen einzuleiten. In der EU wurden zudem in Teilbereichen Steuerharmonisierungen vorgenommen (Zinsbesteuerung). Diskutiert wird derzeit eine EU -weite konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Steuerwettbewerb schadet nicht
Für den einzelnen Bürger und das einzelne Unternehmen hat Steuerwettbewerb eine freiheitssichernde Funktion. Der Zugewinn an Freiheit liegt darin, wählen zu dürfen, unter welchem Steuerregime und mit welcher Steuerbelastung er/es besteuert werden möchte. Da die verschiedenen Staaten unterschiedliche Steuersysteme haben, stehen sie vor einem entsprechenden Angebot. Die Wahlmöglichkeit ist nicht rein theoretischer Natur: Untersuchungen zeigen für den nationalen wie den internationalen Steuerwettbewerb, dass Standortwahl und Investitionsentscheidungen auch von steuerlichen Bedingungen abhängen. Die Staaten wiederum setzen ihre Steuerrechtsordnungen systematisch ein, um Steuerzahler und Kapital anzuziehen.
Dass Bürger und Unternehmen wählen können, kann zu einem regelrechten Buhlen um Steuerzahler führen und damit zu einer grundlegend anderen Einstellung der Steuerverwaltung gegenüber dem Steuerzahler. Bestes Beispiel dafür ist die Schweiz: Der Wettbewerb zwischen den Kantonen führt dazu, dass der Steuerzahler als Kunde behandelt wird, nicht als lästiger Untertan, der Steuern zu zahlen und sich um sämtliche damit zusammenhängenden Fragen und Formalien
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