Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
reichen bis zur Französischen Revolution: Der Staat belastet die Steuerquellen in seinem Territorium. An dem Ort also, wo konsumiert wird, Gehälter ausbezahlt, Gewinne aus Realkapital oder Finanzkapital erwirtschaftet oder Erlöse aus Grund und Boden oder Immobilien erzielt werden. Vermögensinhaber und ihre Banken, die internationale Vermögen verwalten und Steuern optimieren, bleiben im legalen Bereich, wenn dieses Geld schon besteuert ist oder im Rahmen der Bankdienstleistung am Ort noch besteuert wird.
Mit ausländischen Finanzverwaltungen entstehen so keine Konflikte. Im Gegenteil, der Steuerabzug trägt dazu bei, dass die Regierungen die Steuern so weit senken, dass die am Ort verursachten Kosten für wirtschaftliche Aktivität in der Tendenz gedeckt werden und sich im Großen und Ganzen das Äquivalenzprinzip von Leistung gleich Gegenleistung durchsetzt. Fiskalischer Imperialismus entsteht jedoch, wenn Staaten versuchen, vom Territorialprinzip der Besteuerung auf das Wohnsitzprinzip überzugehen. Also vom Bürger verlangen, seine aus weltweiten Quellen erzielten Erträge offenzulegen und der nationalen Besteuerung zu unterwerfen.
Mit dem Wohnsitzprinzip geht der Fiskus über die Staatsgrenzen hinaus. Er wendet nationales Recht exterritorial an, um Steuererträge aus anderen Ländern zu vereinnahmen. Bei Konsum und Arbeit kommt das selten vor. Bei Kapital, insbesondere bei von Banken verwaltetem Finanzkapital, entsteht jedoch eine Lücke zwischen „Produktionsort“ und Wohnort. Die Steuer nach dem Produktionsort wird vergleichsweise niedrig, die nach dem Wohnort oft hoch sein. Wenn der Bankkunde infolgedessen seine Steuerdaten nicht an den Wohnsitzfiskus meldet, lässt sich das Wohnsitzprinzip nicht durchsetzen.
Der Fiskus am Wohnsitz muss anerkennen, dass sein Imperialismus Grenzen hat. Auch von der Regierung des Staates, in dem sich das Steuerobjekt befindet, kann der Wohnsitzfiskus keine Kooperation erwarten. Denn für nationale Regierungen ist das Territorialprinzip die dominante Strategie. Und: Die Besteuerung kann bei Leistung gleich Gegenleistung nicht unterboten werden.
Das Wohnsitzprinzip ist demgegenüber schwach, weil es auf der Trennung von Leistung und Gegenleistung beruht und daher dem Wettbewerb nicht standhält. Stabilität erhält es erst dadurch, dass Regierungen Doppelbesteuerungsabkommen abschließen. Diese werden notwendig, weil die Finanzverwaltungen trotz ihres Credos für das Wohnsitzprinzip als angeblich legitime Art der Besteuerung möglichst auch noch das Territorialprinzip praktizieren, was zu Doppelbesteuerung führt. Mit ihren Doppelbesteuerungsabkommen versuchen Regierungen dann, diese Belastungen durch gegenseitiges Anerkennen von Steuerzahlungen zu mindern. Wichtig ist für die Staaten aber auch, dass solche Abkommen als Vehikel dafür dienen, den gegenseitigen steuerlichen Informationsaustausch über Kapitaleinkommen zu vereinbaren. Damit geben sie dem Wohnsitzprinzip die Stabilität, die es von sich aus nicht hat.
Unter diesen Voraussetzungen sieht sich ein Kapitalanleger mit der Aufgabe konfrontiert, sich durch die meist viele Hundert Seiten langen Doppelbesteuerungsabkommen hindurchzukämpfen – oder aber er gibt frustriert auf. Hinzu kommt, dass die Berechnung des Doppelbesteuerungsausgleichs in den meisten Fällen für den Wohnsitzfiskus kein Geschäft darstellt. Vernünftigerweise sollten es die Staaten daher beim Territorialprinzip belassen. Davon profitiert auch das Wohnsitzland, weil es dann die bei sich im Land erhobenen Steuern behalten darf. Doch stattdessen verbeißen sich die Regierungen in immer komplexere rechtliche Konstruktionen.
Doppelbesteuerungsabkommen allein garantieren den Regierungen auch deswegen keine Stabilität, weil die Inhaber von Finanzkapital mobil sind und sich andere Standorte suchen. Sie platzieren ihr Kapital dann eben in Staaten, die das Territorialprinzip praktizieren, und lassen ihr Geld dort verwalten. Sie nutzen die sogenannten Steueroasen, weil hier die vereinnahmten Steuern als Gegenleistung für die Standortkosten des Finanzkapitals wettbewerbsfähig sind. Statt dies einzusehen, versuchen Regierungen das Wohnsitzprinzip auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Indem sie es multilateral vereinbaren, soll ein Ausweichen ausgeschlossen werden.
Ausdruck davon ist das OECD -Rahmenabkommen mit dem Artikel 26 über „die Verpflichtung zum gegenseitigen steuerlichen Informationsaustausch“. Auch die Staatengemeinschaft G-20 hat
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