Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
selbst zu kümmern hat. Dies schürt den nationalen Steuerwettbewerb in der Schweiz, aber auch das Auftreten einzelner Kantone im internationalen Steuerwettbewerb. Die Kantone – darunter zum Beispiel Thurgau am Südufer des Bodensees – werben international mit ihren vorteilhaften Steuerbedingungen, bieten Hilfestellungen bei Wohnsitz- und Unternehmensumsiedlungen und den damit verbundenen Steuerfragen an. Andere Nationen haben nachgezogen und bewerben ihre Länder im internationalen Steuerwettbewerb ähnlich. Für Bürger oder Unternehmen handelt es sich hier um Dienstleistungen, die sie von eigenen Belastungen befreien, etwa den Kosten für Recherchen oder Behördenvorgänge.
Der Steuerwettbewerb ermöglicht dem Steuerzahler größere politische Freiheit. Schließlich kann er über die Abwanderung in einen anderen Staat deutlich machen, dass er mit der Steuerpolitik der Regierung in seinem Heimatland nicht einverstanden ist. Der Steuerwettbewerb gibt dem einzelnen Steuerzahler einen Vergleichsmaßstab für die Steuerpolitik seines Staates an die Hand. Er kann dessen steuer- und finanzpolitisches Handeln mit dem anderer Staaten vergleichen und daraus Schlussfolgerungen bezüglich der Leistung seiner Regierung ziehen. Damit wird die Steuerpolitik für Bürger und Unternehmen überschaubarer und überprüfbarer. Auf Regierungsebene führt dies dazu, dass die Steuerpolitik anderer Staaten im Auge behalten wird.
Steuerwettbewerb begrenzt darüber hinaus die ansonsten unbegrenzte Besteuerungsgewalt des Staates und beschränkt die Macht der Politiker. Weil Steuerzahler und damit Kapital abwandern könnten, kann ein Staat seine Steuergewalt nicht hemmungslos ausüben. Und Politiker werden davon abgehalten, mit der Steuerpolitik eigene Interessen zu verfolgen. Eine Beschränkung der Steuerhöhe und gegebenenfalls auch Steuersenkungen gehen damit einher. Der Steuerwettbewerb schützt Bürger und Unternehmen also vor einer übermäßigen Besteuerung.
Wie sich Steuerwettbewerb auswirkt
In der Praxis zeigt sich dieses Phänomen auf internationaler Ebene durch sinkende Steuersätze im Bereich der Unternehmen- und Kapitalertragsteuern. Unklar ist allerdings, ob auch das reale Aufkommen dieser Steuern gesunken ist, da sich parallel zu den niedrigeren Steuersätzen die Steuerbasis verbreitert hat. Deutlicher sind die Ergebnisse auf nationaler Ebene: Für die Schweiz wurde nachgewiesen, dass Steuerwettbewerb die Einnahmen- und Ausgabenneigung des Staates nachhaltig beeinflusst, der Steuerwettbewerb wirkt sich disziplinierend auf die öffentlichen Haushalte aus. Er führt auch zu einem geringeren Umfang der Staatsfinanzen und damit einer geringeren Staatstätigkeit. Und eine weitere Erkenntnis liefert die Schweiz: Im Steuerwettbewerb erhöht sich der Anteil von Gebühren und Beiträgen an den Gesamteinnahmen des Gliedstaates (Kanton). Damit kommt es zu einer stärkeren Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips, es müssen somit nur diejenigen Steuerpflichtigen für eine staatliche Leistung bezahlen, die sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Weder nationaler noch internationaler Steuerwettbewerb bringt geringere Staatseinnahmen mit sich. In erster Linie ist das auf die effizienzsteigernde Wirkung zurückzuführen, die der Steuerwettbewerb auf die Bereitstellung des öffentlichen Leistungsangebots hat: Der Staat muss sich nicht nur mit seinen Einnahmen, sondern auch mit seinen Ausgaben zurücknehmen. Er muss sich überlegen, wofür er sein Geld einsetzt und wie die Ausgaben am besten ihren Zweck erreichen. Nationaler und internationaler Steuerwettbewerb ist daher nur zu begrüßen.
Hervorgetan beim Buhlen um deutsche Steuerflüchtlinge haben sich auch die Banken in den grenznahen Orten in Österreich Kufstein, Salzburg, Bregenz, vor allem aber in den Zollexklaven Jungholz in Tirol und Kleinwalsertal in Vorarlberg. Die waren von Deutschland aus ohne lästigen Grenzübergang zu jeder Zeit erreichbar. Vor allem für den Schwarzgeldtransport von Süddeutschland waren sie ein leichtes Ziel. Weitere Vorteile: Die Kontoführung erfolgt nach österreichischem Recht, Ein- und Auszahlungen sind als Inlandsüberweisung beim Bundesfinanzministerium für Finanzen trotz Ausland nicht meldepflichtig, im Verdachtsfall haben deutsche Steuerfahnder keine Zugriffsmöglichkeit auf Konten und Depots, es geht keine Erbschaftsteuermeldung an deutsche Finanzbehörden und Vertragsabschlüsse zugunsten Dritter sind möglich.
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