Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
britischen Erbschaftsteuer.
Italiens Steuerbehörden sind gnadenlos. Der Einkommensteuerkodex sieht grundsätzlich vor, dass ein italienischer Staatsbürger in Italien ansässig bleibt, wenn er in eine Steueroase emigriert. Die Beweislast einer Ansässigkeit außerhalb Italiens liegt beim Emigranten.
Kanada: Wegzüglern wird eine „Abreisesteuer“ auferlegt. Dabei werden sie so behandelt, als hätten sie ihr ganzes Vermögen zu einem fairen Marktwert verkauft. Die Zahlung der Abreisesteuer kann aufgeschoben werden, indem Sicherheiten bei den Steuerbehörden hinterlegt werden. Kapitalerträge aus diesen Sicherheiten unterliegen während dieser Zeit der kanadischen Einkommensteuer.
Niederlande: Emigranten, die wesentliche Aktienanteile an einer niederländischen Gesellschaft halten, müssen eine „Wegzugsteuer“ zahlen, wenn der Aktienanteil innerhalb von zehn Jahren nach der Auswanderung verkauft wird.
Spanien: Spanier, die ihren steuerlichen Wohnsitz aufgeben, werden, wenn sie in eine Steueroase ziehen, noch vier Jahre nach Aussiedlung so besteuert, als ob sie in Spanien ansässig wären.
USA: US-Bürger müssen ihr weltweites Einkommen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz versteuern. Einkünfte aus Auslandsquellen können nur dann von der Steuer befreit werden, wenn die Person dauernd oder zeitweise im Ausland lebt. Dabei können im Ausland gezahlte Steuern von den US-Steuern abgezogen werden. Ausgenommen sind Steuerzahlungen in Kuba, im Irak und (noch) in Libyen.
Andere Länder, die sonst das weltweite Einkommen – auch ihrer Emigranten – besteuern, haben Sonderregelungen für Devisen, die in die Heimat überwiesen werden. Dazu gehören unter anderem Indien, Nigeria, Pakistan, die Philippinen und Singapur.
Emigranten sollten also nie vergessen, dass so manche Steuerersparnis im Ausland von den Finanzbehörden in der alten Heimat zunichte gemacht wird. Sinnvoll ist es daher, sich vor dem Wegzug – vor allem in ein Niedrigsteuerland – genau über die steuerliche Situation im Zuzugsland und die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs in der alten Heimat erkundigen. In vielen Steuerparadiesen entstehen zudem hohe Lebenshaltungskosten, das gilt vor allem für Wohnkosten.
Wer als Steuerpflichtiger dem Fiskus in der Heimat entkommen will, sollte unbedingt diese Punkte beachten:
Die Zelte in Deutschland müssen – für alle ersichtlich – abgebrochen werden. Dazu gehört eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ebenso wie eine „Nullstellung“ beim Wohnsitzfinanzamt und eine Verzichtserklärung zum Wahlrecht.
Die bisherige Wohnung beziehungsweise das Haus muss aufgegeben werden. Indizien dafür: Miet-/Kaufvertrag mit Fremden, Abmelden von Telefon, Strom und Wasser.
Das Auto muss in Deutschland abgemeldet und im Zuzugsland angemeldet werden.
Der Pass sollte nur im Ausland verlängert werden (Konsulat).
Künftig muss alles vermieden werden, was Rückschlüsse auf einen Aufenthalt in Deutschland zulässt: Hotel- und Restaurantrechnungen, Mietverträge, Postanschriften, Strafmandate, Einkäufe mit Kreditkarte.
Wer hier sündigt, bekommt Probleme mit dem deutschen Fiskus. Eine Matratze unter dem Dachboden wurden seinerzeit beispielsweise Boris Becker und Steffi Graf steuer- und strafrechtlich zum Verhängnis, ein Nebenwohnsitz in Berlin Ende 2011 dem in Monaco lebenden Topmodel Nadja Auermann .
Doch damit nicht genug. Der Fiskus greift bei Wegzüglern auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu: Zwar locken Länder oder einzelne Kantone in der Schweiz vor allem vermögende ältere Ausländer damit, dass dort keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen ist. Doch Deutsche sollten wissen, dass für sie eine rückwirkende Erbschaftsbesteuerung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) (unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuer) gilt. Danach müssen Erben eines ins Ausland ziehenden Deutschen im Einzelfall deutsche Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer zahlen, und zwar unabhängig davon, wo sie selbst ansässig sind:
In den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug sind die Erben mit dem gesamten Vermögensanfall in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Erst ab dem sechsten Jahr beginnt die aus dem AStG folgende erweitert beschränkte Steuerpflicht für die Erbschaftsteuer.
Tipp: Um dem zu entgehen, sollten bei einem Wegzug alle Konten und Depots in Deutschland gelöscht werden.
Für ein in Deutschland gelegenes Grundstück/eine Immobilie ist immer Erbschaftsteuer zu
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