Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
sammeln immer mehr Informationen über die Bürger, die erfahren davon meist nichts. So melden etwa private Rentenversicherer gezahlte Beiträge und ausgezahlte Renten an den Fiskus. Die Versicherten müssen sie darüber nicht informieren. Ähnliches gilt für Mitteilungen von Banken und Arbeitsagenturen. Aus dem Datensatz, der daraus für jeden einzelnen Steuerpflichtigen entsteht, lässt sich einiges ablesen: zum Beispiel wann jemand eine Lebensversicherung abgeschlossen, die Krankenversicherung gewechselt oder etwas an seine Kinder vererbt hat. Die Zahl der Stellen, die Daten automatisch an den Fiskus melden, wird ab 2013 noch steigen, weil es dann die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung geben soll. Alle Daten, die dem Finanzamt zur Verfügung stehen, sind darin bereits enthalten. Da sollte sichergestellt sein, dass der Steuerpflichtige weiß, was über ihn gemeldet wurde – und dass er etwaige Fehler korrigieren kann.
Wo der Fiskus Daten einholt
Rentenversicherer: Sie müssen melden, welche Beiträge die Versicherten zahlen – sei es für die gesetzliche Rente oder für die private Altersvorsorge. Auch Riester-Beiträge werden übermittelt, denn mit ihnen sind Steuervorteile verbunden. Außerdem erfährt der Fiskus, wer welche Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge, aus Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen oder Leibrenten erhält.
Banken: Sie teilen mit, wenn Depots unentgeltlich übertragen werden, etwa, weil sie der Steuerpflichtige seinen Kindern schenkt oder vererbt. Gemeldet werden auch die Kapitalerträge, die aus einem Gewerbebetrieb stammen. Diese muss die Bank melden, weil sie von der Kapitalertragsteuer befreit sind. Tätigen Kunden grenzüberschreitende Überweisungen, um etwa Kapital im Ausland arbeiten zu lassen – was nicht verboten ist –, geraten sie in den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Arbeitsagenturen: Sie übermitteln, wenn finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Zuschüsse zum Arbeitsentgelt ausgezahlt werden. Auch die Höhe des Mutterschafts- oder Elterngeldes erfahren die Steuerbehörden. Diese Leistungen müssen zwar nicht versteuert werden, sie erhöhen aber den Steuersatz, der für die gesamten Einkünfte einer Person gilt.
Krankenkassen: Sie geben weiter, wie hoch die Krankenkassenbeiträge sind, allerdings nur die für die Basisabsicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht das dem gezahlten Beitrag abzüglich vier Prozent. Bei der privaten Kasse werden Sonderleistungen wie Chefarztbehandlungen herausgerechnet. Die Beiträge zur Pflegeversicherung erfährt der Fiskus in voller Höhe.
Arbeitgeber: Was sie melden, können Beschäftigte der elektronischen Lohnsteuerkarte entnehmen. Die Höhe des Lohns oder des Gehalts ist darauf angegeben, auch die steuerfreien Leistungen, die der Arbeitnehmer bekommt, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Außerdem übermittelt der Arbeitgeber, wie viel Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitnehmer gehen.
Kontenabfragen: Dazu kamen 2011 über 63.000 Kontenabfragen. Die finden statt, obwohl Banken von Kapitalerträgen und Kursgewinnen automatisch 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an die Finanzämter abführen müssen, was die Steuerhinterziehung in diesem Bereich senkt.
Was der Fiskus noch erfährt
Risikobewusste Steuerpflichtige sollten sich stets vor Augen halten, dass im Geschäftsleben neben den Eigenkonten der Banken reichlich aussagekräftige Konten existieren, die rechtlich vor staatlicher Schnüffelei höchst unzureichend geschützt sind. Die bei Versicherungen und Kreditkartenfirmen gespeicherten Daten geben einem gewieftem Fahnder mehr Aufschluss über Lebensgewohnheiten und Einkommensverhältnisse, als dem Betroffenen lieb sein kann. Wer hat wo was ausgegeben? Kreditkarten sind bequem, sie hinterlassen aber auch Spuren. Das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) erlaubt deutschen Fahndern und Steuerprüfern den unmittelbaren Zugriff auf Computerdaten. Und das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, alle Datenträger bereit- und deren Auswertbarkeit sicherzustellen.
Kreditkarten und Handys finden die meisten praktisch – sie gefallen auch Staatsanwälten und Steuerfahndern. So hörte in der Zumwinkel -Affäre der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) den Datentransfer Liechtensteinischer Banken ab. Doch der Horchposten hat auch andernorts seine Ohren im Spiel. Jeder, der ein Auslandsgespräch
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