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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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führt, läuft Gefahr, abgehört zu werden. Spuren hinterlassen die Lauscher nicht. Auch IMSI-Catcher sind im Einsatz. Sie ermöglichen es, in einem weiten Umkreis alle Empfangs- und Sendesignale von Handys zu erfassen, sowohl die Karten- und Telefonnummern der Handys wie auch der Standort des Nutzers werden ermittelt. So werden alle verfügbaren Gesprächsdaten aufgezeichnet und später dann abgeglichen. Das geschieht auch bei Aktionen, die sich gegen Geldwäsche und Steuerbetrug richten.
    Und wie das Leben so spielt, erhob seinerzeit die Wiesbadener Staatsanwaltschaft gegen den unter der Regierung Helmut Kohl in Sachen Telekommunikations-Verfügung federführenden Innenminister Manfred Kanther – auch „Schwarzer Sheriff“ genannt – Anklage wegen Untreue. Im Mittelpunkt: der Transfer von 20,8 Millionen D-Mark auf Schweizer Konten. Die hatte Kanther mithilfe des damaligen CDU -Finanzberaters Horst Weyrauch zwischen 1983 und 2000 zunächst in die Schweiz und von dort nach Liechtenstein geschafft. Kanther wurde wegen Untreue zu 54.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Auch der Zoll hilft bei der Suche nach Steuersündern
    Bei ihrer Suche haben die Fahnder Verbündete im jagdgrünen Overall mit Barett und Pistole: die feldmarschmäßig ausgestattete Truppe des Zolls. Die liegt in Grenznähe auf Lauer, um Schwarzgeldtransporte aufzuspüren. „Guten Tag, melden Sie bitte Ihr Bargeld“, bellt die befehlsgewohnte Stimme des Truppführers bei der Fahrzeugkontrolle. Allein darum geht es. Neben dem Baren gilt das Interesse mitgeführten Schecks, Sparbüchern, Wertpapieren, Bankbelegen und der Rolex am Armgelenk. Doch nur bei hinreichendem Tatverdacht, dass die mitgeführten Gegenstände oder das Geld mit kriminellen Delikten, zum Beispiel Geldwäsche, in Verbindung stehen, haben die Beamten das Recht, eine weitere Prüfung vorzunehmen.
    Die Befragung beruht auf langjähriger Erfahrung und ist psychologisch aufgebaut. Um was es im Einzelnen geht, spielt keine Rolle: Auch bei kleineren Beträgen wollen die Beamten genau wissen, wo sie herkommen. Nicht angemeldetes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel stellen die Beamten sofort sicher. Wer als Geldschmuggler ertappt wird, erhält eine Anzeige, es droht ein Bußgeldverfahren. Außerdem leiten die Zöllner Geld und Unterlagen an die Zoll- und Verbrauchersteuerabteilungen der zuständigen Oberfinanzdirektionen weiter. Handelt es sich dabei um Schwarzgeld, werden die Steuerbehörden informiert.
    Besonders im Fokus stehen die Hauptverkehrsrouten mit Grenzübergängen nach Luxemburg, Österreich und in die Schweiz. Auch in Zügen werden Kontrollen durchgeführt. Die Stichproben im Rahmen dieser Rasterfahndungen sind nicht ganz zufällig, sondern orientieren sich an bestimmten Anhaltspunkten wie Alter, Kleidung, Fahrzeugklasse und ängstlichen oder sonst wie aus dem Rahmen fallenden Verhaltensweisen von Reisenden. Die Gesamtoptik entscheidet, nervöse Markenträger etwa liefern ein gutes Erkennungsprofil. Manche haben auch nur Pech, in Grenznähe einen zu großen Wagen zu fahren. Da liegt die Vermutung nahe, dass jemand über eine prall gefüllte Brieftasche verfügt.
    WENN ZÖLLNER KONTROLLIEREN
    Wer gestoppt wird, sollte Ruhe bewahren. Werden Unterlagen, Geldbeträge oder Wertgegenstände beschlagnahmt, fordern Sie eine Quittung. Klagen Sie nach Ihrer Rückkehr unverzüglich die Herausgabe ein. Geldbeträge sollte man nur in üblicher Höhe mitführen. Leibesvisitationen sind übrigens noch nicht Zollstandard. Teure Armbanduhren erwecken die gleiche Aufmerksamkeit der Zöllner wie Bankunterlagen. Zeigen Sie, dass Sie nichts zu verbergen haben. Wer wie ein schlechtes Gewissen aussieht, hat auch eins.
Geldwäsche rechtfertigt jedes Mittel
    Um die Fahndung nach dem Auslandskapital seiner Bürger zu rechtfertigen, nutzt der Staat Geldwäsche als Argument. Die verstärkte Schwarzgeldfahndung sichert das Finanzverwaltungsgesetz (FWG) mit dem ergänzten § 12a des ZollVG ab. Die dubiose Anti-Maastricht-Bestimmung lautet:
    „§ 12a – Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs
    1) Zur Verhinderung und Verfolgung der Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches wird unbeschadet der §§ 1, 10, 11 und 12 des Zollverwaltungsgesetzes und der §§ 209 bis 211 der Abgabenordnung die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr in das, aus dem und durch das Zollgebiet der EU sowie das sonstige Verbringen von Bargeld oder

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