Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Finanzministerium darauf, dass das Besteuerungsrecht für Renten in Deutschland liegt. So darf der Fiskus beispielsweise seit 2011 bis zu zehn Prozent von Renten abknapsen, die in die Türkei überwiesen werden.
Hinzu kommt, dass es für Rentner im Ausland kaum Steuervorteile gibt. Sie gelten als beschränkt steuerpflichtig und haben deshalb weder Anspruch auf den Grundfreibetrag von 8.004 Euro noch auf den Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Auch das Ehegattensplitting bleibt ihnen verwehrt. Übrig bleiben eine Werbekostenpauschale von 102 Euro und die Möglichkeit, Spenden anzusetzen.
Doch es gibt einen Ausweg: Wenn mindestens 90 Prozent der gesamten Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen – wie etwa die gesetzliche Rente –, können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Dann steht ihnen der Grundfreibetrag zu und sie werden vom Fiskus genauso behandelt, als würden sie in Deutschland leben. Einzige Voraussetzung: Die Betroffenen dürfen neben ihrer deutschen Rente höchstens kleine Einkünfte haben. Kassieren sie zusätzlich zur Rente hohe Kapitalerträge, wird es hingegen eng. Denn Zinsen und Dividenden sind am Wohnsitz im Ausland steuerpflichtig, unabhängig davon, wo das Konto oder Depot ist. Wenn aber weniger als 90 Prozent der Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen, können Rentner die unbeschränkte Steuerpflicht nur beantragen, wenn die Auslandseinkünfte unter 8.004 Euro liegen.
Ein Wechsel in die unbeschränkte Steuerpflicht ist rückwirkend möglich. In vielen Fällen reichen die damit gesicherten Steuervergünstigungen, um wieder aus der Steuerpflicht herauszurutschen. Wenn nicht, bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als zu zahlen, sonst droht die Pfändung. An die Renten kommt der Fiskus also leicht ran. Aber: Was dadurch an zusätzlichen Steuereinnahmen für den Fiskus generiert wird, ist im Vergleich zu den unversteuerten Milliarden Schwarzgeld, die im Ausland liegen, kaum der Rede wert.
Kapitel 9: Letzte Zuflucht: weltweite Häfen für Schwarzgeld
Kapitel 9
Letzte Zuflucht: weltweite Häfen für Schwarzgeld
Die Finanzminister der großen Industrienationen sind nicht zu beneiden. Während sie seit Jahrzehnten versuchen, Privatpersonen und Unternehmen zur Ehrlichkeit zu erziehen, fahndet die Finanzindustrie weiter nach neuen Wegen und Staaten, mit deren Hilfe sich die Vermögen ihrer reichen Klientel verschleiern lassen. Ganz vorn in der Gunst von Liechtensteiner und Schweizer Treuhändern liegen derzeit Destinationen wie der Klassiker Panama und seit drei Jahren die Seychellen. In dem Zwergstaat im Indischen Ozean erfolgt die Gründung einer Offshore-Gesellschaft schneller und kostet zudem weniger als in Panama. Wer auf den Inseln keine Geschäfte macht, zahlt hier auch keine Steuern.
Ausschlaggebend ist aber vor allem eine Regelung, die in Panama ebenfalls gilt: Für die Direktoren der Scheinfirmen gibt es keine Domizilerfordernis. Die Treuhänder, die als Manager oder Aufsichtsräte der Firmen auftreten, können also in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen. Die Konten der Gesellschaften bleiben häufig ebenfalls in Europa. Die wahren Eigentümer der Offshore-Firmen tauchen nirgends auf.
Deutliche Indizien für diesen Trend liefert die Schweizerische Nationalbank (SNB) . Jedes Jahr publiziert sie eine Bankenstatistik mit „der länderweisen Gliederung der bilanzierten Guthaben und Verpflichtungen“. 2006 gehörte Bankkunden mit Sitz auf den Seychellen ein Vermögen von 437 Millionen Schweizer Franken, Anfang 2010 waren es bereits 1,887 Milliarden Schweizer Franken.
Rund um den Globus gibt es weitere Steuerparadiese, die die Reichen aus dem kriselnden Europa oder dem aufstrebenden Asien anlocken. Asiens Finanzmetropole Singapur ist beliebt wie nie, dafür gibt es gute Gründe: Der Stadtstaat bietet einen sicheren Rechtsrahmen, die besten Experten für Asiens Wachstumsmärkte und stabile Banken. Singapurs Finanzwelt ist ein Kontrast zur Alten Welt, wo Politiker über die Rettung maroder Staaten und Geldhäuser streiten und darüber, dass sie die Schulden, die sie dafür aufnehmen müssen, mit höheren Erbschaft- und Vermögensteuern ausgleichen wollen.
Die Angst ums Geld geht bei den Reichen um wie schon lange nicht mehr. Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Gert Wagner , hat bereits höhere Steuern für Vermögen gefordert – am besten als überraschende und einmalige
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