Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
den Verwaltungsrat der Gesellschaft und managt das eingebrachte Vermögen über eine Kanzlei vor Ort – einen bankintern gelisteten Netzwerkpartner. Der Vermögensinhaber bleibt anonym und wird in den Bankakten lediglich als „Beneficial Owner“ angegeben. Solche Konstrukte bieten gute Ansätze, um die Steuer- und Strafhaftung für den Kunden bei einer Selbstanzeige abzumildern oder gänzlich auszuschließen. Soll der Bankkunde dann trotzdem Steuern zahlen, etwa weil es alternative steuerlich legale Gestaltungsmöglichkeiten gegeben hätte, so steht das Finanzinstitut in der Regresshaftung. Das Waschen von Schwarzgeld kann damit durchaus straffrei und wirtschaftlich zulasten der Bank erfolgen.
„NEGATIVE STEUERKONSEQUENZEN“
Markantes Beispiel für „negative Steuerkonsequenzen“ ist der Fall des Unternehmers Franz Zwiesel , der vor über 40 Jahren nach Venezuela auswanderte. In Deutschland war er danach wegen Immobilienbesitzes am Tegernsee nur noch begrenzt steuerpflichtig. Mitte 2005 besuchte der Auswanderer die alte Heimat. Als seine Frau während dieses Aufenthalts schwer erkrankte, ließ er seinen Rückflug verfallen, um deren medizinische Versorgung sicherzustellen. Damit wurde Deutschland zu seinem Lebensmittelpunkt, und er lief Gefahr, hier voll steuerpflichtig zu werden.
Seine Bank, die UBS , erkannte das Problem und teilte ihm Anfang 2006 per Fax mit: „Es muss damit gerechnet werden, dass die Behörden bereits zum jetzigen Zeitpunkt Steuerrechtswohnsitz Deutschland annehmen, was erhebliche negative Steuerkonsequenzen zur Folge hätte.“ Und obwohl es bereits zu spät war, fragte die Bank, „ob eine Wohnsitznahme in der Schweiz nicht infrage käme“. Als Deutscher erhielte er sofort Aufenthaltsrecht. Der Unternehmer verließ sich auf den vermeintlichen Rundum-Service der Schweizer Großbank, warb die UBS zum damaligen Zeitpunkt auf ihrer Webseite doch offen für Trust-Konstrukte und das Relocation Planning für Ausländer in die Schweiz.
Im Mai 2006 besorgte die Bank ihm eine Wohnung in Zürich. Sie verhandelte auch mit dem Steueramt dort über eine Pauschalbesteuerung. Ende Oktober 2006 informierte UBS den Kunden über die vorläufige Rechnung des Steueramtes Zürich: 38.500 Franken sollte er bezahlen. Diesen Brief schickte die Bank an seine Adresse am Tegernsee. Gleichzeitig stellte sie ihre Steuer- und Relocationberatung mit 3.766 Franken in Rechnung. Und das, obwohl die UBS in einem späteren Fax „mit Nachdruck“ festhält, dass sie „keine Rechts- oder Steuerberatung“ anbiete.
Bereits Mitte 2002, als der Unternehmer UBS -Kunde geworden war, hatte der Bankberater ihm empfohlen, seine überwiegend in einer Panama S.A. geparkten Gelder in zweistelliger Millionenhöhe auf eine Liechtensteiner Stiftung „mit dem Sohn in Venezuela und der Tochter in Argentinien als Zweitbegünstigte“ zu übertragen. Und für den Sohn in den USA käme „ein Trust infrage“. So müsse er „nach dem Tod des Vaters keine Erbschaftsteuer zahlen“. Doch es kam, wie es kommen musste: Schweizer Wohnsitz, Liechtensteiner Stiftung und Trust-Konstruktionen in Singapur wurden von den deutschen Finanzbehörden nicht anerkannt: Zwiesel war ab 2006 in Deutschland voll steuerpflichtig. Statt Erbschaftsteuer zu sparen, musste nun Schenkungsteuer gezahlt werden. Und obwohl aus dem Trust bis zum Ableben des Unternehmers nichts ausbezahlt werden soll, fällt bei den Erben auch noch jährlich Kapitalsteuer an. Ende 2011 hat der Unternehmer rund 65 Millionen Euro Schadensersatzansprüche gegenüber der UBS gerichtlich geltend gemacht.
Ob Franz Zwiesel sein Geld je wiederbekommen wird? Später einmal vielleicht. Das kann im schlimmsten Fall heißen: nie! Seine Steuerverbindlichkeiten in zweistelliger Millionenhöhe, die ihm die Schweizer Großbank eingebrockt hat, aber bleiben. Und bevor die nicht gezahlt sind, bleiben seine Reisepässe von der Staatsanwaltschaft München konfisziert.
Daten-Krimi zweiter Akt
Ende März 2012 erließ die Schweizer Justiz gegen drei Steuerfahnder Haftbefehl. Diese hatten zwei Jahre zuvor den Ankauf der Steuersünder-CD mit Daten deutscher Kunden der Credit Suisse verhandelt. „Nachrichtliche Wirtschaftsspionage“, so lautet der Vorwurf aus Bern. Denn ganz offensichtlich waren die Daten geklaut worden. Die Beamten sollten künftig vorsichtshalber ihre nächsten Urlaube lieber in Österreich als in der Schweiz verbringen.
Der Vorgang, dass deutsche Beamte wegen der Ausübung ihres
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