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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Steueransprüche durchsetzen kann. Steuersünder, die 2012 ihr Schwarzgeld aus der Schweiz abziehen, werden auch nach Inkrafttreten des Abkommens 2013 noch strafrechtlich verfolgt werden. Auch verbietet das Abkommen nicht, dass weitere Steuer-CDs gekauft werden können. Steuersünder müssen also wachsam bleiben.
    „Als Zeichen des guten Willens zur Umsetzung des Abkommens“ haben sich die Schweizer Banken verpflichtet, eine Vorauszahlung von 1,9 Milliarden Euro an Deutschland zu überweisen. Das ist mehr, als 2004 durch die Amnestieregelung hereinkam.
    Konkrete Angaben über die Schwarzgeldguthaben gibt es nicht. Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger in den letzten Jahrzehnten bis zu 300 Milliarden Euro zu den Schweizer Banken geschleust haben, die Hälfte davon soll privates Vermögen sein. Geschätzt wird, dass 80 Prozent davon nicht versteuert sind. Für alle Schwarzgeldbesitzer mit Konten in der Schweiz stellt sich die Frage: Was ist besser: die befreiende Wirkung der Pauschalregelung oder eine Selbstanzeige? Wer abwartet, riskiert vor Anfang 2013 aufzufliegen. Und sobald ein Verfahren eingeleitet wird, greift die neue Regelung nicht. Was finanziell attraktiver ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen:
Wer beispielsweise kein Schwarzgeld in die Schweiz geschafft hat, sondern nur versteuertes Einkommen und vor allem Veräußerungsgewinne ohne nennenswerte Zinserträge, die nicht gemeldet wurden, dürfte mit der klassischen strafbefreienden Selbstanzeige besser fahren.
Wer in den letzten zehn Jahren Schwarzgeld in der Schweiz angehäuft hat, profitiert vom Abkommen erheblich.
Wem es auf die Anonymität nicht ankommt, der kann sich selbst anzeigen. Zumal der Steuerpflichtige damit finanziell nicht schlechter dasteht, als wenn er gleich richtige Steuererklärungen abgegeben hätte.
Für die Masse der Schwarzgeldfälle liegt der Reiz der Abgeltung darin, dass sie anonym abgewickelt werden können.
    Die Einmalzahlung wird am 1.1.2013 von den Konten der Schweizer Banken abgehen. Die Steuerpflichten in Deutschland gelten dann insoweit als erfüllt, dass Forderungen der deutschen Steuerbehörden auf Einkommensteuer – inklusive Solidaritätszuschlag –, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer sowie Schenkungsteuer damit erlöschen. Steuerstraftaten, die mit undeklarierten Vermögenswerten zusammenhängen, werden von den deutschen Behörden ebenfalls nicht mehr verfolgt. Davon ausgenommen sind Fälle, von denen der deutsche Fiskus bereits vor Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens wusste.
    Die Körperschaftsteuer ist von der Abgeltungsregelung ausdrücklich ausgenommen. Wer also verdeckte Gewinnausschüttungen aus einer GmbH getätigt hat, wird zwar persönlich einkommensteuerlich frei, die Hinterziehung von Körperschaftsteuer bleibt aber bestehen und wird nicht abgegolten. In solchen Fällen hilft nur die Selbstanzeige. So oder so, die Wahl zwischen Abgeltungsteuer und Selbstanzeige bietet dem Steuerpflichtigen eine einmalige Gelegenheit, die Sünden der Vergangenheit in Ordnung zu bringen.
Die Folgen des neuen Steuerabkommens
    Grundsätzlich ist jede Steueramnestie, jede pauschale Abgeltung von Steuerlasten aus der Vergangenheit zu hinterfragen, denn die steuerehrlichen Bürger dürfen am Ende nicht die Dummen sein. Man darf die Augen nicht vor der Realität verschließen: Es hilft nichts, die reine Lehre hochzuhalten, wenn die Steuerunehrlichen nicht belangt werden können. Und mit jedem Jahr, das ohne bilaterale Vereinbarung ins Land geht, verjähren mehr und mehr Steuerdelikte. Davon haben nur die Steuerhinterzieher etwas. Aber: Da das Abkommen zwischen Deutschland und Schweiz nur für reine Zinseinkünfte gilt, ist es für Steuersünder leicht zu umgehen. Auch wird darüber kaum Geld nach Deutschland zurückfließen.

    Für den Finanzplatz Schweiz hat das Steuerabkommen mit Deutschland jedoch schwerwiegende Folgen: Bis Ende 2012 werden nach Berechnungen des Beratungsunternehmens Booz & Company deutsche Anleger rund 30 Milliarden Euro von hier abziehen. Der Grund dafür: Vermögensverlagerungen an andere Finanzplätze sowie Steuerzahlungen aufgrund des Abkommens. Gleichzeitig verzeichnet das Schweizer Finanzgewerbe wegen der „Weissgeld-Strategie“ massive Einbrüche beim Zufluss neuer Kundengelder aus dem Ausland. Der verringerte sich beispielsweise bei der Bank Sarasin im vergangenen Jahr von netto 13,4 Milliarden Franken 2010 auf nur noch 1,5 Milliarden.
    Hinzu kommt, dass die

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