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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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    Die südchinesische Metropole hat sich als Finanzdrehscheibe Asiens etabliert und will diese Position weiter ausbauen. Hongkong profitiert von der derzeitigen Schwäche des Westens. Die Finanzindustrie ist kapitalstark und belastbar, bei den Börsengängen belegt sie Platz eins weltweit. Die Sonderverwaltungszone ist nicht nur marktwirtschaftliches Testlabor der Volksrepublik, die größeren Freiheiten dort sollen auch ausländische Investoren anlocken. Hongkong ist der Brückenkopf in den Westen, denn die Stadt ist der wichtigste Finanzplatz Chinas und genießt bei ausländischen Investoren eine hohe Akzeptanz. Die 592 an der Börse Hongkong notierten Unternehmen aus der Volksrepublik erreichen mit 1,2 Billionen Euro rund 60 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung. Hongkong ist nach der Volksrepublik auch wichtigster Finanzplatz für Transaktionen mit der chinesischen Währung Yuan. Ausländische Direktinvestitionen tätigen chinesische Unternehmen größtenteils über Hongkong .
    Nach Schätzungen der Unctad war Hongkong 2010 mit knapp 63 Milliarden US-Dollar das drittgrößte Empfängerland ausländischer Direktinvestitionen weltweit. Zwar wächst Hongkong als reife Volkswirtschaft nicht so schnell wie China , aber mit einem BIP-Wachstum von 6,5 Prozent deutlich schneller als die Industrieländer.
    Spekulationsobjekt ist der Hongkonger Immobilienmarkt. Zwar sind davon primär Luxusimmobilien mit einem Verkehrswert von mindestens 1,2 Millionen Euro betroffen, aber der Preisanstieg setzt sich in den unteren Segmenten fort. Eine Folge sind steigende Mietpreise. Die Regierung bekämpft die Immobilienspekulation mit Steuern und strengen Kreditlimits.
    Das anhaltend hohe Wirtschaftswachstum geht vor allem auf die wertschöpfungsintensiven Sparten des Servicesektors zurück, auf die sich die Sonderverwaltungsregion zunehmend spezialisieren muss. Der Vorsprung vor dem Finanzplatz Shanghai ist nach Einschätzung von Landeskennern noch groß. Der Hafen spürt hingegen die preiswertere Konkurrenz der benachbarten chinesischen Terminals zunehmend. Das Umschlagvolumen wächst nur noch langsam, während etwa Shenzhen zweistellige Steigerungsraten verzeichnet. Mit einfachen Transportdienstleistungen lässt sich in Hongkong kaum noch Geld verdienen. Gefragt sind komplette Logistikangebote mit einem schnellen und zuverlässigen Service.
    Was Investoren erwartet
    Die in Hongkong übliche Gesellschaftsform ist die AG-ähnliche „Private Company Limited by Shares”. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben; es gibt keine Inhaber-, sondern Namensaktien, die aus Anonymitätsgründen auf Nominees eingetragen werden sollten; alle Direktoren und Aktionäre können Ausländer beziehungsweise im Ausland Ansässige sein; die Gesellschaften können sowohl innerhalb als auch außerhalb Hongkongs tätig und für die meisten Geschäftsbetriebe eingesetzt werden. Ausnahme: Bankgeschäfte, für die eine besondere Lizenz erforderlich ist.
    Gründungsdauer: Genehmigung des Gesellschaftsnamens etwa eine Woche, die Gründung selbst acht bis zehn Wochen.
    Gründungskosten: Gründungsformalitäten: 400 bis 500 US-Dollar; Honorar für Inlandsvertreter: 250 bis 500 US-Dollar; jährliche Registrierungsgebühr: 295 US-Dollar; Bereitstellung von zwei nominellen Direktoren: 1 500 bis 2 000 US-Dollar.
    Laufende Kosten: Jährliche Registrierungsgebühr: 295 US-Dollar; Bereitstellung von zwei nominellen Direktoren: 1500 bis 2000 US-Dollar; laufende Sekretariatskosten: 500 bis 1000 US-Dollar.
    Im Vergleich zu den meisten Industrieländern weist Hongkong paradiesisch anmutende Steuersätze auf. Der Steuersatz auf Unternehmensgewinne liegt zwischen null und maximal 17,5 Prozent. Gewinne, die außerhalb Hongkongs erwirtschaftet werden, bleiben ebenso wie Zinsen aus Bankguthaben gänzlich steuerfrei. Damit fällt kaum ins Gewicht, dass zwischen Deutschland und Hongkong kein DBA besteht. Das mit China bestehende Abkommen wird im Vergleich mit Hongkong nicht angewendet. Darüber hinaus sind die Regelungen zur Abzugsfähigkeit von unternehmerisch verursachten Kosten sehr großzügig und führen in der Praxis zu einer Gesamtsteuerbelastung, die in der Regel erheblich unter dem

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