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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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wie Großbritannien, Frankreich oder den USA , wo der Kauf oder das Herunterladen erfolgte und somit eigentlich auch dort hätte besteuert werden müssen.
    Apple zählte zu den ersten Unternehmen, die Vertriebspartner im Ausland mit dem Status eines „Kommissionärs“ und nicht eines „Händlers“ belegten. Da Kommissionäre steuertechnisch gesehen aber zu keiner Zeit im Besitz einer Ware sind, fallen bei ihnen auch keine oder kaum Steuern an. Das erlaubt beispielsweise dem Vertriebspartner – der Apple -Tochter –, im Hochsteuerland Deutschland das Geschäft virtuell über die Steueroase Singapur abzuwickeln. Der Großteil des Gewinns aus dieser Transaktion wird damit nicht in Deutschland , sondern zu den günstigen beziehungsweise Nullsätzen in Singapur besteuert.
    Ãœber ein Netzwerk von Niederlassungen in Steueroasen und Offshore-Finanzzentren hat es Apple 2011 verstanden, auf den im Ausland angefallenen Gewinn in Höhe von 24 Milliarden Dollar – was 70 Prozent des Gesamtunternehmensgewinns entspricht – nur 3,2 Prozent Steuern zu zahlen, im Jahr 2010 lag die Steuerquote bei 2,2 Prozent. Und das, obwohl mindestens 50 Prozent der Produktherstellung, Patententwicklung und des Marketings in Kalifornien erfolgen. Würden die im Ausland gezahlten Steuern entsprechend dem tatsächlichen Aufwandsschlüssel zwischen diesen Ländern und den USA geteilt, hätten die USA 2,4 Milliarden an Steuereinnahmen mehr erzielen müssen.
    So wie Apple verstehen es auch andere internationale Konzerne, legale Möglichkeiten in den internationalen Steuersystemen zu nutzen, um große Teile ihres Gewinns außerhalb ihrer Heimatländer (in den USA auch Bundesstaaten) anfallen zu lassen und damit die dort hohen Steuersätze zu umgehen.
    Die Heimatländer wissen das. Doch was können oder sollen sie dagegen unternehmen? Würde Apple in den USA verstärkt zur Steuerkasse gebeten, droht der Konzern mit Wegzug aus Kalifornien . Cupertino verlöre dann nicht nur seinen größten Arbeitgeber, es erhielte jährlich auch 8 Millionen Dollar weniger Grundsteuer. Und letztlich stünden 47 000 Beschäftigte mit ihrer Kaufkraft für die Stadt auf dem Spiel.
    Hohe Unternehmensrenditen von 20 und mehr Prozent im Jahr sind ohne Steuereinsparungen über den Umweg von Steueroasen und Offshore-Finanzzentren kaum möglich. Das zeigt auch das Beispiel Deutsche Bank , dessen Ex-Chef Josef Ackermann noch kurz vor der Finanzkrise seinen Aktionären Jahresrenditen von 25 Prozent und mehr in Aussicht stellte. Mit dem normalen Kundengeschäft allein wäre dies nicht machbar gewesen. Und mit dem Investmentbanking nur deshalb, weil große Teile dieser Aktivitäten über Offshore-Finanzzentren wie Delaware abgewickelt wurden.
    Nach einer Attac -Recherche hatte das deutsche Geldinstitut zu dieser Zeit über die Hälfte (51,35 Prozent) seiner Tochter- und Zweckgesellschaften sowie assoziierte Unternehmen in Steueroasen und Offshore-Finanzzentren angesiedelt. Dem deutschen Staat gehen dadurch Milliardenbeträge an Steuern verloren – völlig legal.
    Wer will es Unternehmenslenkern schon verdenken, wenn sie sich bei ihrem Ziel, Gewinne für ihre Anteilseigner zu optimieren, Steuerunterschiede zwischen einzelnen Ländern zunutze machen. Bei aller Kritik am Geschäftsgebaren von Steueroasen und Offshore-Finanzplätzen – solange es Steuerunterschiede gibt, werden diese von Unternehmen und Investoren auch genutzt werden. Doppelbesteuerungsabkommen der Industriestaaten helfen ihnen dabei, beispielsweise über das sogenannte Treaty Shopping die Steuerlast bei Investitionen in anderen Ländern zu optimieren.
    Beispielhaft dafür ist eine Beteiligung eines deutschen Unternehmens in Indien über den Umweg Mauritius und deren späteren Wiederverkauf: Mauritius hat als einer von weltweit fünf Staaten mit Deutschland ein vorteilhaftes DBA im Hinblick auf Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften abge schlos sen. Die Kombination aus günstiger innerstaatlicher Besteue rung in Mauritius und dem DBA ermöglicht eine steueroptimierte Unternehmensstruktur. Dabei wird unterstellt, dass die indische Gesellschaft nicht den Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes unterliegt:
Variante 1: Die Investition in Indien erfolgt direkt über eine deutsche

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