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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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geringe Devisenreserven und dubiose Machenschaften im Finanz- und Bankenbereich hatten die isländische Wirtschaft in die Knie gezwungen.
    Die Liquiditätsenge hat offengelegt, wie verletzlich ein kleines Land mit eigener Währung und international exponierten Banken ist, wenn diese Geschäfte machen, die im Verhältnis zum BIP und zum fiskalischen Spielraum zu umfangreich sind. Die Verpflichtungen der Banken beliefen sich zusammen auf rund 80 Milliarden USD – etwa das Zehnfache der jährlichen Wirtschaftsleistung Islands . Der IWF erlaubte Island 2009, mit beträchtlichen Schulden im Haushalt zu leben: 14 Prozent des BIP, wegen der schrumpfenden Steuerbasis und steigender Ausgaben für Arbeitslose.
    Folge: Island verhandelt jetzt angesichts der Wirtschaftskrise trotz früherer Skepsis mit der EU über einen Beitritt. Die meisten isländischen Gesetze entsprechen ohnehin dem europäischen Regelwerk. Vier Jahre nach dem Zusammenbruch ihrer Banken steht die Insel heute besser da als von Experten befürchtet. Auch konnte das Land Anfang 2012 bereits 443 Millionen USD Schulden beim IWF zurückzahlen.
    Mit Steuervorteilen lockt Island Internationale Handelsgesellschaften (ITCs), denn diese zahlen nur eine Körperschaftsteuer in Höhe von fünf Prozent. Eine ITC kann ausschließlich als Holding-Gesellschaft für ausländische Zweigniederlassungen arbeiten oder immaterielle Güter besitzen und daraus Einkommen erzielen – etwa aus Patenten, Lizenzen und Warenzeichen, die außerhalb Islands registriert sind. Eine ITC eignet sich auch für das Halten von Schiffen und Flugzeugen. Einer der ITC-Gründer muss auf Island, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem OECD-Staat leben. ITCs sind darüber hinaus auch von Vermögensteuern und Verwaltungsgebühren befreit. Dividenden werden mit einem Vorzugssteuersatz von fünf Prozent besteuert.
    Der OECD ist Islands Angebot als Niedrigsteuerland nicht entgangen. Das ITC-Verfahren sei „ potenziell schädlich für die Möglichkeiten anderer OECD-Mitgliedstaaten, Steuern einzukassieren .“ Diese Kritik hat die Regierung in Reykjavik bislang „kalt“ gelassen.
    Weitere Informationen und Ansprechpartner:
    Botschaft der Republik Island
Rauchstraße 1, D-10787 Berlin
Tel.: 030-50 50 40 00, Fax: 030-50 50 43 00, www.botschaft-island.de
    Isle of Man
Fläche: 572 qkm
Sprachen: Englisch, Manx
Währung: Pfund Sterling (eigene Geldzeichen)
BIP je Einwohner: 45 300 USD
Abkommen: Rechts- und Amtshilfe und Informationsaustausch
Einwohner: 83 000
Hauptstadt: Douglas
Inflation: 3,1 Prozent
Arbeitslosigkeit: 1,8 Prozent
Staatsverschuldung: Die Isle of Man hat ein Schuldenverbot

    Das Kleinod in der Irischen See zwischen Irland und Großbritannien steht unter der Schirmherrschaft der britischen Krone. In Fragen der Außenpolitik und Verteidigung verlassen sich die Insulaner auf das knapp 100 Kilometer entfernte britische Festland. Tourismus und Landwirtschaft waren in den 80er- und 90er-Jahren die Haupteinnahmequelle, heute dagegen erwirtschaften rund 50 000 vornehmlich britische Gesellschaften mit ihren Offshore-Aktivitäten 50 Prozent des BIP. Die Regierung setzt daher verstärkt auf den Ausbau der Insel zum Finanzzentrum. Aber auch das Schifffahrtsregister in Douglas kann sich sehen lassen. Steuerfreiheit, niedrige Kosten und eine nur einmalige Anmeldegebühr locken ausländische Reeder an. Steuerliche Vergünstigungen, die Mitgliedschaft im Sterling-Währungsgebiet und gute Verbindungen nach Großbritannien sind Motor dieser Entwicklung.
    Die Insel gehört der EU -Freihandelszone an und ist mit Ausnahme der Außenpolitik von allen Aspekten der Römischen Verträge ausgenommen; sie hat das Recht, Steuern selbst festzulegen und einzuteilen. Die Einkommensteuer für Ansässige liegt zwischen 10 und 18 Prozent, Körperschaftsteuer gibt es keine.
    Rechtssystem: Entspricht dem britischen Common Law, Gesellschafts- und Steuerrecht werden durch die Company Acts von 1931 und 1974 geregelt.
    Patentschutz: entspricht den britischen Gesetzen
    Wohnsitznahme: Für EU-Angehörige problemlos. Man muss etwa 50 000 Pfund bares Einkommen nachweisen. Gewünschtes
    Steuern: Ansässige zahlen Steuer auf ihr weltweites Einkommen. Für sie bestehen keine Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- oder

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