Steuersensitive Geldanlage
sorgt dafür, dass alle mit der Dienstleistungserbringung betrauten Personen über die notwendigen beruflichen und charakterlichen Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Aufgabe verfügenâ.
Anlegerhinweis 50
Was besonders wichtig ist: In Artikel 8 verpflichten sich die dem Verband angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwalter im Rahmen der Gesetzeâzur absoluten Verschwiegenheit über alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vermögensverwalter zur Kenntnis gebracht werdenâ.
Des Weiteren bestehen klare Regelungen bezüglich des Honorars: VSV-Mitglieder erheben Verwaltungshonorare von maximal 1,5 Prozent pro Jahr auf das verwaltete Aktivvermögen oder â bei Vereinbarung von Erfolgshonoraren â maximal 20 Prozent der Nettokapitalzunahme. Die Nettokapitalzunahme entspricht der Wertsteigerung des Depots unter Berücksichtigung von Einlagen und Rückzügen, Verlustvorträgen 81 sowie allfälliger nicht realisierter Verluste. Bei Kombination beider Honorarsysteme sollte das Verwaltungshonorar maximal ein Prozent und das Erfolgshonorar maximal zehn Prozent betragen.
Jeder dem Verband angehörende und hauptberufliche Vermögensverwalter (sogenanntes Aktivmitglied) hat ein strenges Aufnahmeverfahren absolviert. So werden neben einer fünfjährigen Praxis in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung auch ein guter Leumund und ein guter Ruf verlangt. VSV-organisierte Vermögensverwalter müssen auÃerdem über die notwendige Infrastruktur für eine unabhängige Beratungs- und Verwaltungstätigkeit verfügen. 82 Bankreferenzen, Handels- und Zentralstrafregisterauszug sowie persönliche Befragungen durch Vorstandsmitglieder der entsprechenden Region gehören zum Bewerbungsdossier.
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) Bahnhofstr. 35, CH-8001 Zürich, Tel.: 0041 44 228 70 10, Fax: 0041 44 228 70 11, Internet: www.vsv-asg.ch.
Treuhänder in der Schweiz und in
Liechtenstein
Treuhänder in der Schweiz
Grundsätzlich hängt die Ausübung des Treuhandberufs in der Schweiz von keiner Bewilligungspflicht ab. Auch die Berufsbezeichnung âTreuhänderâ ist in der Schweiz nicht geschützt. Faktisch kann also jeder â auch ohne spezielle Ausbildung â ein Treuhandbüro eröffnen. Insgesamt gibt es in der Schweiz circa 7.000 Treuhandfirmen. Wollen steuersensitive Geldanleger ihre Vermögensanlagen über einen Treuhänder abwickeln, ist es umso wichtiger, den Vertragspartner zu überprüfen. Ein guter Treuhänder begleitet den Anleger bei der Gründung einer Firma (Stiftung) oder unterstützt diesen bei der persönlichen Finanz- und Steuerplanung. In der Schweiz sind die qualifizierten Treuhandfirmen entweder in der Treuhand-Kammer oder dem Schweizerischen Treuhänder-Verband angeschlossen (Kontaktadressen siehe unten).
Die Kundschaft des dem Schweizerischen Treuhänder-Verband (STV/USF) angeschlossenen Treuhänders besteht vor allem aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und Privatpersonen. Die Mitglieder des STV/USF bieten ihren Kunden Finanz- und Steuerberatung, Buchhaltung, Revisionen, juristische und allgemeine Unternehmensberatung an. Der STV/USF stellt sicher, dass seine Mitglieder Mindestanforderungen in Bezug auf Ausbildung und berufliche Erfahrung erfüllen. So verlangt der STV/USF von seinen Mitgliedern mindestens einen Fachausweis im Treuhandwesen oder Controlling sowie vor der Aufnahme eine mindestens fünfjährige Praxis in leitender Position oder als Selbstständigerwerbender im Treuhandwesen. Selbstverständlich sind auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms als Treuhandexperten, Steuerexperten, Experten in Rechnungswesen und Controlling oder Wirtschaftsprüfer willkommen. Auch Personen mit einer universitären Ausbildung als Juristen oder Ãkonomen können aufgenommen werden. Im Ãbrigen überprüft der Verband den Leumund. Ebenso verpflichtet sich jedes Mitglied, sich den Standesregeln zu unterstellen und weiterzubilden. Die Standesregeln regeln die Einhaltung ethischer Grundsätze, der Verhaltensregeln gegenüber Kunden und Berufskollegen sowie der Regeln in Bezug auf Unabhängigkeit. Ebenso werden die beruflichen Verantwortlichkeiten dargelegt, die Rechenschaftspflicht sowie das Berufsgeheimnis geregelt. Der Schweizerische Treuhänder-Verband hat auÃerdem ein strenges
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