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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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für die Fondsanteile bekannt bzw. bekannt gegeben worden sind. Es kommt hiermit bei solchen Fonds nur noch zu einer Besteuerung der tatsächlichen thesaurierten Erträge während der Besitzzeit des Anlegers.
    Anlegerhinweis 47
    Steuersensitive Geldanleger sollten bei Veräußerung ausländischer thesaurierender Fonds stets die Antragsveranlagung (§ 32d Abs. 4 EStG) wählen, wenn sie als steuerehrliche Anleger bereits die ausschüttungsgleichen Erträge während der Besitzzeit versteuert haben. Allenfalls zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird rückerstattet. Informationen über die Bemessungsgrundlage und die einbehaltene Kapitalertragsteuer sind über die Depotbank zu erfragen bzw. können sie der entsprechenden Steuerbescheinigung entnommen werden, welche die Depotbank nach § 45a Abs. 2 Satz 1 EStG auszustellen hat.
Die Suche nach einem kompetenten
Banker, Vermögensverwalter oder
Treuhänder
Allgemeines
    Die Suche nach einer geeigneten Vermögensverwaltungsbank in jenem Land, das zur Geldanlage auserkoren wurde, gleicht oft einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Und ein ähnliches Unterfangen steht jenen steuersensitiven Geldanlegern bevor, die sich in Sachen Auslandsgeldanlage von einem bankenunabhängigen Vermögensverwalter beraten oder sich von einem Treuhänder umfassend betreuen lassen wollen. An den klassischen Finanzplätzen wie der Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg treffen ausländische Geldanleger entweder auf Universalbanken oder Privatbanken.
    Universalbanken wickeln sämtliche Geldgeschäfte ab, angefangen von der Führung von Lohn- und Gehaltskonten über Geldwechselgeschäfte mit Laufkunden (das sind Kunden, die keine Kontoverbindung bei dieser Bank unterhalten) bis hin zum Kreditgeschäft. Das Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft führen Universalbanken innerhalb des Gesamtunternehmens über ein Private Banking Segment aus, was die Universalbanken allerdings nicht explizit zu Privatbanken macht. Schon das Erscheinungsbild differiert. Die Universalbank unterhält eine Schalterhalle für die sogenannten „Retail Banking Kunden“, die Privatbank nicht. Damit ist auch bereits gesagt, dass das Bild einer Privatbank keiner großen Schalter- oder Empfangshalle gleicht. Anlageberatung, die Abwicklung von Börsen-, Geldmarkt-, Devisen- und Edelmetallgeschäften und die Depotverwaltung prägen das Kerngeschäft einer Privatbank. Ausgegrenzt bleibt das risikoreiche kommerzielle Kreditgeschäft.
    Privatbanken verfügen im Regelfall über keine eigenen Finanzprodukte; sie unterliegen somit nicht dem Bedürfnis, eigene Produkte vermarkten zu müssen. Private Banking zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass der Anleger eine auf ihn abgestimmte und seinen Bedürfnissen entsprechende Individuallösung angeboten erhält, welche sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzen kann. Privatbanken streben eine auf Dauer angelegte Kundenbeziehung an; der zuständige Berater bleibt über lange Jahre der Ansprechpartner des Anlegers. Der Berater kennt den Kunden namentlich, und zwar auch mit seinem Pseudonym, falls der Anleger seinen bürgerlichen Namen am Telefon nicht unbedingt preisgeben
will.
    Von den Privatbanken – im Regelfall in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft firmierend – unterscheiden sich wiederum die „Privatbanquiers“. Letztere gibt es eigentlich nur noch in der Schweiz und dort ganze 13 Finanzhäuser. Die Privatbanquiers, welche großen Wert auf die Schreibweise „Banquier“ legen, präsentieren sich als die Berater der alten Schule und sind in der Rechtsform einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft oder einer Einzelgesellschaft organisiert; sie haften uneingeschränkt und persönlich. Außerdem unterhalten sie hohe Eigenmittel. Die Schweizer Privatbanquiers fokussieren sich auf gehobene Dienstleistungen und legen großen Wert auf Risikotransparenz.
    Welcher Art von Bank sich der steuersensitive Geldanleger anvertrauen kann, entscheidet letztlich die Höhe seines zu investierenden Vermögens. Banken, die beispielsweise im Dubai International Financial Centre ansässig und lizenziert sind, nehmen nur solches Klientel, das über Bankguthaben und Wertpapiervermögen in Höhe von mindestens 1 Million US-Dollar verfügt und auf das Dubai-Konto gleich 400.000 bis 500.000 Euro

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