Tansania Stefan Loose E-Book Reisef¿hrer
einige Resorts abseits der Dörfer liegen und nur wenige Einheimische den dazugehörigen Strand frequentieren, gilt diese Verhaltensregel auch hier, um die Angestellten nicht vor den Kopf zu stoßen. Im Übrigen ist es für Besucherinnen keineswegs angenehm, ständig angestarrt zu werden. Sofern Einheimische überhaupt ins Wasser gehen, tun sie dies meist vollständig bekleidet.
Toiletten und Toilettenpapier
Öffentliche Toiletten sind dünn gesät, da die meisten Einheimischen ohnehin hinter den nächsten Strauch gehen. Flughäfen, Bahnhöfe oder Tankstellen verfügen über öffentliche Toiletten, die dem landestypischen Niveau entsprechen. Zumeist handelt es sich um Plumpsoder Stehklos ohne fließendes Wasser und Toilettenpapier. Deshalb tut man gut daran, immer etwas Papier bei sich zu haben, vielleicht sogar feuchtes Klopapier oder Feuchttücher zum Händereinigen. Auch Handdesinfektionsmittel haben sich bewährt. Dieselben Empfehlungen gelten für Safaris. Je nach Nationalpark legt man strategisch geplante Stopps ein oder aber sucht einfach die – ohnehin wesentlich hygienischere – Buschtoilette auf. In den Städten muss man auf die Toiletten der Restaurants, Cafes und Hotels ausweichen, was aber im Normalfall kein Problem darstellt. Für körperliche Bedürfnisse gelten in Afrika ohnehin viel weniger Tabus als bei uns ⋯
Versicherungen
Die großen Versicherungsunternehmen bieten eine verwirrende Vielzahl von Versicherungspaketen an, die Reiserücktritts-, Unfall-, Gepäck- und Auslandskrankenversicherung einschließen können. Letztlich liegt es im Ermessen jedes Einzelnen, was versichert werden soll. Dringend empfohlen ist lediglich die private Auslandskrankenversicherung , die den Krankenrücktransport einschließt.
Ohne sie sollte niemand sein Heimatland verlassen. Insbesondere bei Krankenhausaufenthalten kann schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen, die ansonsten aus eigener Tasche bezahlt werden müsste. Versicherte können die Kosten dagegen unter Einreichung der Rechnungen bei der Versicherung geltend machen. Einschränkungen gibt es natürlich auch hier, besonders bei Zahnbehandlungen (nur Notfallbehandlung) und chronischen Krankheiten (Bedingungen durchlesen!).
Beim Abschluss einer solchen Krankenversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass sie eine vernünftige Rückholklausel beinhaltet. Sofern ein Arzt vor Ort die Notwendigkeit einer Behandlung in Europa bescheinigt, erstattet die Versicherung den vorzeitigen Rückflug. Wer im Ausland schwer erkrankt, wird nur dann zu Lasten der Versicherung heimgeholt, wenn er plausibel darlegen kann, dass am Urlaubsort keine ausreichende Versorgung gewährleistet ist. Dann geht es mit Linienmaschinen oder auch mit eigens losgeschickten Ambulanzflugzeugen nach Hause. Die meisten Versicherungen haben inzwischen den Passus „wenn medizinisch notwendig” in das Kleingedruckte aufgenommen. Aber gerade die medizinische Notwendigkeit ist nicht immer leicht zu beweisen. Lautet derselbe Passus „wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar”, kann man wesentlich besser für eine Rückholung argumentieren.
Alle später bei der Versicherung einzureichenden Rechnungen sollten folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Behandlungsort und -datum
Diagnose
Erbrachte Leistungen in detaillierter Aufstellung (Beratung, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente, Injektionen, Laborkosten, Krankenhausaufenthalt)
Unterschrift des behandelnden Arztes
Stempel
Auslandskrankenversicherungen werden von nahezu allen großen Versicherern und auch von einigen Kreditkartenorganisationen angeboten. Sie sind meistens für ein Jahr gültig, decken jedoch nur Reisen von jeweils bis zu 30 oder 42 Tagen, manche auch bis zu acht Wochen ab. Es empfiehlt sich der Abschluss eines Jahresvertrags. Wer länger als sechs Wochen verreisen möchte, sollte sich nach Langzeittarifen erkundigen.
Visa
Grundsätzlich benötigen alle Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Visum. Das normale, drei Monate (90 Tage) gültige Besucher- und Touristenvisum (Tourist Visa) kann vor der Reise bei der Botschaft der Republik Tansania in Berlin beantragt werden (gilt auch für österreichische und Schweizer Staatsbürger) oder auch direkt bei der Einreise nach Tansania. Voraussetzung für die Ausstellung ist in beiden Fällen ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie die Vorlage eines Rückreisetickets.
Eine Beantragung im Heimatland ist sinnvoll, wenn man
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