Taschenlehrbuch Biologie - Evolution - Oekologie
Nationalpark“Bayrischer Wald“.
Über die Notwendigkeit des Naturschutzes besteht heute breiter Konsens. Naturschutz umfasst das Aufrechterhalten ökologischer Prozesse und dient dem Schutz der genetischen Vielfalt wild lebender Arten sowie der Vielfalt von Arten und Landschaften. Es lassen sich vier Phasen in der Entwicklung des Naturschutzes unterscheiden. Zuerst stand der Schutz des Landschaftsbildes im Vordergrund. Dann entwickelte sich der Objektschutz, also der Schutz von Landschaftsteilen , und der Artenschutz . Da Arten nur durch den Erhalt ihrer Lebensräume geschützt werden können, erweiterten sich die Schutzbemühungen zum Biotopschutz . Heute steht der Ökosystemschutz mit der Sicherung von Funktionsabläufen und der Erhaltung natürlicher Ressourcen im Vordergrund. Erkenntnisse aus anderen biologischen Disziplinen, insbesondere der Ökologie, werden genutzt; für die Umsetzung werden vielfach technische Methodenverwendet. Ursachen und Auswirkungen müssen im Voraus erkannt und entsprechende Konzepte entwickelt werden. Neben dieser Aufgabe ist es heute jedoch auch erforderlich, Konzepte zu entwickeln, die Mensch und Natur miteinander integrieren. Das gilt insbesondere für Mitteleuropa, wo viele Ökosysteme anthropogenen Ursprungs sind und wo enge Wechselbeziehungen zwischen genutzten und naturnahen Ökosystemen bestehen.
Mittlerweile ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein Hauptanliegen des Naturschutzes. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt müssen neben nationalen Gesetzen auch Übereinkommen oder Konventionen auf internationaler Ebene getroffen werden, denn Arten halten sich nicht an Staatsgrenzen. Unterzeichnet ein Land eine internationale Konvention, verspricht es, diese durch die Verabschiedung entsprechender Gesetze auf nationaler Ebene umzusetzen. Eine verbindliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Eine Nation kann sich jederzeit wieder aus einer Konvention zurückziehen, wenn ihr das Befolgen zu schwierig erscheint oder ihre eigenen Interessen woanders liegen. Häufig scheitert die nationale Umsetzung von Konventionen auch am Fehlen entsprechender finanzieller Mittel.
Die Nutzung von Arten für medizinische oder auch Luxuszwecke hat weltweite Bedeutung. Um eine Übernutzung von Arten durch den internationalen Handel zu verhindern, ist eine Kontrolle und Überwachung erforderlich. 1973 wurde in Washington die „ C onvention on I nternational T rade in e ndagered S pecies of flora and fauna“ ( CITES ) verabschiedet. Diese Konvention, die im deutschen Sprachgebrauch auch als Washingtoner Artenschutzübereinkommen ( WA ) bezeichnet wird, regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Mittlerweile sind dem Übereinkommen weltweit mehr 170 Staaten beigetreten (Stand 2007).
Das WA hat das Ziel, die Gefährdung oder Ausrottung von Arten durch den Handel einzuschränken. Unter diese Konvention fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus. Es enthält Listen mit Arten, die durch den internationalen Handel gefährdet sind. Für Arten des Anhang I ist der Handel untersagt, für Arten des Anhang II gibt es Regelungen und Kontrollen. Alle drei Jahre treffen sich die Mitgliedstaaten der Konvention, um den Vertrag bzw. die Anhänge zu aktualisieren. In den Jahren zwischen den Konferenzen analysieren Wissenschaftler der Naturschutzbehörden die Bestandsentwicklung gefährdeter Arten. Jede Einstufung auf der Konferenz erfolgt mit einer Zweidrittelmehrheit. Als die Konvention in Kraft trat, umfassten die Listen 375 Arten, heute reguliert das Abkommen den Handel von etwa 33 000 Pflanzen- und Tierarten.
Eine internationale Zusammenarbeit ist häufig auch beim Schutz von Arten und deren Lebensräumen erforderlich, weil Arten in allen Bereichen ihres Verbreitungsgebietes geschützt werden müssen. Ein Schutz der Zugvögel beispielsweise macht nur Sinn, wenn Brut- und Überwinterungsgebiete erhalten werden. Seit gut 25 Jahren werden Arten und Lebensräume durch internationale Übereinkommen geschützt. Hierzu gehören die Ramsar-Konvention zur Erhaltung von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung, die Bonner-Konvention zur Erhaltung wandernder Tierarten und die Berner-Konvention zur Erhaltung europäischer wild lebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume (Tab. 6. 4 ).
Tab. 6. 4 Wichtige internationale Natur- und Artenschutzkonventionen.
Bezeichnung
Zweck
Biodiversitätskonvention
globaler Schutz der biologischen
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