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Taschenlehrbuch Biologie - Evolution - Oekologie

Taschenlehrbuch Biologie - Evolution - Oekologie

Titel: Taschenlehrbuch Biologie - Evolution - Oekologie Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Katharina Hrsg Munk
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werden eingerichtet, um Lebensgemeinschaften oder Lebensräume von Pflanzen- oder Tierarten wegen ihrer Seltenheit, Schönheit oder ihres wissenschaftlichen Wertes zu schützen. In ihnen sind menschliche Aktivitäten weitgehend untersagt.
    Auch Nationalparke sind streng geschützt. Nationalparke sind großräumige Schutzgebiete, die mindestens 10 000 ha noch weitgehend naturnaher Landschaft umfassen. Sie dienen der Sicherung und Entwicklung eines möglichst artenreichen Pflanzen- und Tierbestandes. In großen Bereichen ist eine forstliche, landwirtschaftliche oder fischereiwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Nur Kerngebiete sollen von menschlicher Nutzung freigehalten werden.
    Tab. 6. 5 Kategorien von Schutzgebieten und ihr Anteil in Deutschland (Stand 2007).
Bezeichnung
Zweck
Anzahl
Nationalpark (großräumig geschützte Naturlandschaft)
Schutz und Erhalt der Naturwunder und natürlichen Ressourcen; soll frei von Nutzungen sein
14
Naturpark (großräumig geschützte Kulturlandschaft)
Schutz von Kulturlandschaft; Nutzung der Ressourcen erlaubt
94
Biosphärenreservat (großräumig geschützte Natur- und Kulturlandschaft)
Schutz von Natur- und Kulturlandschaft; in Kernzonen frei von Nutzung
13
    Landschaftsschutzgebiete haben einen geringeren Schutzstatus und lassen menschliche Nutzungen zu. Durch sie soll die Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes erhalten bleiben. Naturparks sind großräumige Landschaftsschutzgebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Struktur für die Erholung eignen und in denen deshalb Fremdenverkehr vorgesehen ist.
    Typische Landschaftselemente der Kulturlandschaft wie Hecken, Streuobstwiese können als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden. Weiterhin werden durch das Naturschutzgesetz bestimmte Biotope geschützt. Hierzu gehören Moore und Quellen.
    Viele Kulturlandschaften sind durch menschliche Nutzungen entstanden und würden mit Aufgabe der Nutzung verloren gehen. Um solche Landschaften zu schützen, wurde durch die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) im Rahmen ihres Programmes „Mensch und Biosphäre“ die Schutzkategorie der Biosphärenreservate eingerichtet. Diese stellen großräumige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften dar, in denen Schutz, Nutzung und Forschung möglich sind. Biosphärenreservate sind in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert. In der Kernzone sind Ökosysteme und Biozönosen streng geschützt. In der sie umgebenden Pufferzone werden menschliche Aktivitäten überwacht und langfristige Umweltbeobachtungen durchgeführt. In der Entwicklungszone sind Nutzungen erlaubt.
    Landschaftsplanung ist ein weiteres wichtiges Instrument des Naturschutzes. Durch sie sollen die Ziele des Naturschutzes erreicht werden. Eine Landschaftsplanung ist auf Landes-, Regional- und kommunaler Ebene durchzuführen. Aufgabe der Landschaftsplanung ist eine Bestandsaufnahme und Ermittlung der natur- bzw. kulturräumlichen Eigenart der Landschaft. Sie hat zu beurteilen, inwieweit die vom Menschen gestellten Nutzungsansprüche mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sind. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zu Gestaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.
    Da sich Eingriffe, wie Straßenbau, in Natur und Landschaft nicht vermeiden lassen, wurde die Eingriffsregelung im Naturschutzgesetz verankert. Sie soll Eingriffe möglichst vermeiden bzw. die Eingriffsfolgen gering halten und inräumlichem Bezug zum Eingriffsort ausgleichen. Da viele Eingriffe sehr komplex sind, wird in vielen Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) vorgeschaltet. Die UVP ist ein rechtliches Instrument der Planungsbehörden, um Umweltauswirkungen eines Vorhabens abzuschätzen (s. u.). Sie ist zu einem wichtigen Instrument des Naturschutzes geworden und verbessert die Schutzmöglichkeiten für gefährdete Arten und Biotope.
    Naturschutzmaßnahmen orientieren sich stark an gefährdeten Arten. Rote Listen gibt es seit Beginn der 70er Jahre für Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie für Tiere. Die Roten Listen enthalten fünf Gefährdungsstufen von „ausgestorben“ bis „potentiell gefährdet“. Mittlerweile wurde auch eine Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen erstellt. Es gibt Rote Listen auf Bundes- und Länderebene. Rote Listen haben keine Rechtsverbindlichkeit, trotzdem werden sie häufig für die Bewertung von Eingriffen in

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