Taschenlehrbuch Biologie - Evolution - Oekologie
Vielfalt
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
(CITES) Regulierung des Handels mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen
EU-Vereinbarung zum WA
Umsetzungsbestimmungen des WA innerhalb der EU
Ramsar-Konvention
Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung als Lebensräume bedrohter Vogelarten
EU-Vogelschutzrichtlinie
Erhaltung wild lebender Vogelarten innerhalb der EU
Bonner-Konvention
Erhaltung wandernder wildlebender Tiere
Berner-Konvention
Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU
Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der EU
Natura 2000
länderübergreifendes Schutzgebietssystem in der EU; es umfasst FFH-Gebiete und Schutzgebiete der EU-Vogelschutzrichtlinie
Canberra-Konvention
Erhaltung der Meeresflora und -fauna in der Antarktis
Internationale Walfangkommission (IWC)
internationale Kontrollinstanz für den Walfang und im eigentlichen Sinne kein Artenschutzübereinkommen; erließ 1985 ein Walfangmoratorium, das nur den sogenannten “Wissenschaftlichen Walfang“ zulässt
1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro wurde neben der Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Klimarahmenkonvention auch ein Aktionsplan, die Agenda 21 , für den Weg ins 21. Jahrhundert beschlossen. Die Agenda 21 zeigt die Verknüpfungen zwischen Umwelt und anderen Problemen auf, wie Technologietransfer, Kinder- oder Frauenfragen. Sie umfasst konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in Rio gefassten Beschlüsse und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Des Weiteren werden Finanzierungsfragen, institutionelle, technologische und gesetzliche Mechanismen erläutert. Die Konzepte der Agenda 21 sollen in den einzelnen Staaten entsprechend der spezifischen Situation umgesetzt werden. Die EU hat hierzu Stellung bezogen und die Bundesregierung Nachhaltigkeitskonzepte vorgestellt. Auf der Landesebene sind entsprechende Programme verabschiedet worden. Viele Gemeinden setzen die Agenda 21 schon auf lokaler Ebene um.
Da es in Westeuropa heute kaum noch möglich ist, großflächige Schutzgebiete einzurichten, wird versucht, eine Großflächigkeit über ein Netz vonkleineren Schutzgebieten zu erreichen. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 soll die Ziele der Biodiversitätskonvention auf europäischer Ebene umsetzen. Alle EU-Staaten waren verpflichtet, entsprechende Gebiete zu benennen. Insgesamt sind 20 % der Landfläche der EU einbezogen. Rechtliche Grundlage für die Unterschutzstellung liefert die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ( FFH-RL ) der EU.
6.7.1 Naturschutz in Deutschland
In Deutschland wird der Naturschutz durch das Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) geregelt. Daneben spielt auch das Umweltrecht eine wesentliche Rolle. Es ist darauf ausgerichtet, anthropogen verursachte stoffliche Belastungen von Luft, Wasser und Boden zu vermeiden. Die wichtigsten Regelwerke sind das Immissionsschutz- , Wasserhaushalts- , Abfall- , Chemikalien- und Gentechnikgesetz .
Das BNatSchG räumt als Rahmengesetz den Bundesländern zur Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten einen weiten Regelungsbereich ein. Viele Vorschriften des BNatSchG gelten daher nicht unmittelbar, sondern müssen durch die Naturschutzgesetze der Bundesländer konkretisiert und verbindlich gemacht werden. Die Länder sind für den Vollzug und die Finanzierung des Naturschutzes zuständig. Das Naturschutzgesetz ist am Vorsorgeprinzip orientiert, wonach Umweltbelastungen von vornherein vermieden werden sollen. Es ist in seiner Zielsetzung jedoch anthropogen ausgerichtet. Es soll Natur und Landschaft so entwickeln, dass die „Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind“.
Das Naturschutzgesetz enthält verschiedene Instrumente zur Umsetzung seiner Ziele und Aufgaben. Dazu gehören die Ausweisung von Schutzgebieten, die Landschaftsplanung und die Eingriffsregelung.
Der Biotop- und Ökosystemschutz war lange Zeit das wichtigste Instrument des Naturschutzes. Um Flächen für den Naturschutz zu sichern, gibt es verschiedene Schutzkategorien mit unterschiedlicher Zielsetzung. Am strengsten geschützt sind Naturschutzgebiete . Sie
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