Test: Phantastische Erzahlungen
verf elen auf immer gewagtere juridische Winkelzüge, emsig bemüht, ein feinmaschiges Netz zu knüpfen, in dem sich Mattrass verfangen und ein unrühmliches Ende f nden sollte. Aber was sie auch immer ersannen – jeder ihrer Vorstöße wurde durch Gegenaktionen des Anwalts vereitelt.
Ich selbst verfolgte den Verlauf der Kämpfe mit lebhaftem Interesse, als ich eines Tages – völlig unerwartet – von der Anwaltskammer zu einer außerordentlichen Plenarsitzung eingeladen wurde, und zwar zur Debatte über die Affäre »Vereinigte Staaten contra Kathodius Mattrass et Fortinbrass alias Planet im Nebelf eck des Krab«. Die Elite der Anwälte füllte die gewaltigen Logen, die Etagen und die Reihen im Parkett. Ich hatte mich ein wenig verspätet, die Beratungen waren bereits im Gange. So nahm ich in einer der letzten Reihen Platz und lauschte dem ergrauten Herrn, der gerade sprach.
»Werte Kollegen!« sagte er und hob theatralisch die Hände. »Ungewöhnliche Schwierigkeiten harren unser, wenn wir zu einer juristischen Analyse dieses Problems schrei ten! Ein gewisser Mattrass hat sich mit Hilfe einer gewissen Fortinbrass in Roboter verwandelt und sich im Maßstab eins zu einer Million vergrößert. So sieht die Angelegenheit vom Standpunkt des Laien aus – ein Standpunkt kompletter Ignoranz, heiliger Unschuld, denn ein Laie ist außerstande, den Abgrund juristischer Probleme auch nur zu ahnen, der hier vor unserem entsetzten Auge klaf ! Als erstes müssen wir entscheiden, mit wem wir es zu tun haben – mit einem Menschen, mit einem Roboter, mit einem Staat, mit einem Planeten, mit Kindern, mit einer Räuberbande, mit Verschwörern, mit Demonstranten oder mit Aufrührern. Bedenken Sie, meine Kollegen, wieviel von dieser Entscheidung abhängt! Erklären wir zum Beispiel, daß es sich nicht um einen Staat, sondern um eine usurpatorische Roboterbande handelt, um einen elektronischen Auflauf sozusagen, dann können wir uns nicht auf die Normen des Völkerrechts berufen, sondern nur auf Paragraphen wie »Störung der Ordnung auf öf entlichen Wegen«. Behaupten wir, daß Mattrass nach wie vor existiere, Kinder habe, dann resultiert daraus, daß sich dieses Individuum selber geboren hat – und damit bereiten wir uns die fürchterlichsten Schwierigkeiten, denn in unseren Gesetzen ist so etwas nicht vorgesehen, obwohl es heißt: nullum crimen sine lege! Deshalb schlage ich vor, zunächst dem berühmten Kenner des internationalen Rechts Professor Pingerling das Wort zu erteilen.«
Der ehrwürdige Jurist wurde mit herzlichem Beifall begrüßt, als er ans Podium trat. »Meine Herren!« sagte er mit rüstiger Greisenstimme. »Untersuchen wir zunächst, wie man einen Staat gründet. Man kann ihn, wie Sie wissen, auf verschiedene Weise ins Leben rufen. Unser Vaterland war einst eine englische Kolonie, erklärte dann seine Unab
das auch auf Mattrass zu? Die Antwort lautet: Wenn Mattrass bei Sinnen war, als er sich in einen Roboter verwandelte, kann seine staatsfördernde Tat als juristisch einwandfrei angesehen werden, allerdings müßte man seine Nationalität als elektronisch bezeichnen. Wenn er hingegen nicht bei Sinnen war, dann kann sein Schritt keine rechtliche Anerkennung f nden!«
An dieser Stelle erhob sich ein weißhaariger Greis, offensichtlich noch bejahrter als sein Vorredner. »Hohes Ger … Verzeihung – meine Herren! Gestatten Sie mir folgenden Einwand: Selbst wenn wir annehmen, Mattrass sei unzurechnungsfähig gewesen, können wir nicht ausschließen, daß seine Nachkommen zurechnungsfähig sind. Das würde bedeuten, daß der Staat, der zunächst nur als das Produkt eines kranken Hirns gegründet wurde und somit den Charakter eines krankhaf en Symptoms besaß, später objektiv, das heißt de facto, zu existieren begann – allein deshalb, weil sich seine elektronischen Bürger zu ihm bekannten. Da aber niemand den Bürgern eines Staates, die ja immerhin sein legislatives System darstellen, verbieten kann, auch die unberechenbarste Obrigkeit anzuerkennen – aus den Erfahrungen der Geschichte wissen wir, daß das schon mehrmals geschah –, impliziert somit die Existenz des Staates de facto seine De-jure-Existenz!«
»Entschuldigen Sie, ehrenwerter Opponent«, warf Professor Pingerling ein, »Mattrass war immerhin unser Bürger, also …«
»Was tut’s?« rief der leidenschaf liche
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