TTB 114: Ultimatum von den Sternen
die Neandertaler zählte ohnehin nicht. Aber dieses verdammte Mädchen, das immer dann den Mund auftat, wenn es ihn am besten gehalten hätte, brachte ihn in ernsthafte Schwierigkeiten.
Ihre blauen Augen konnten einen verhexen.
Und man würde ihm vorhalten, daß er sich von diesen Augen hatte beeinflussen lassen. Dessen war er sicher. Er stöhnte. Konnte denn der Fratz nicht hausbacken aussehen?
Ob der Junge für den Schaden aufkommen konnte? Greenberg rief sich energisch zur Ordnung. Schließlich war es nicht seine Aufgabe, sich um die finanziellen Verhältnisse des Beklagten zu kümmern.
»Verzeihung, Euer Ehren. Mit solchen Dingen sollten Sie nicht herumspielen.«
Greenberg sah auf. Er war in der Verfassung, dem Nächstbesten den Kopf abzureißen. Der Techniker machte ein verlegenes Gesicht. Erst jetzt merkte Greenberg, daß er nervös an den Übertragungsschaltern herumgefingert hatte.
»Entschuldigung«, murmelte er und zog seine Hände weg.
»Wissen Sie, man kann eine ziemliche Verwirrung mit diesen Schaltern anrichten, wenn man nichts von Technik versteht«, meinte der Techniker linkisch.
»Ja, natürlich.« Greenberg wandte sich abrupt um. »Das Gericht tritt wieder zusammen.«
Er setzt sich und sah Miß Sorensen fest an. »Das Gericht hat sich entschlossen, Lummox als Zeugen nicht zuzulassen.«
Betty schluckte. »Herr Richter, Sie sind unfair.«
Greenberg setzte eine grimmige Miene auf. »Mein Fräulein, Sie haben den ganzen Tag versucht, diese Verhandlung durch unpassende Bemerkungen zu stören. Jetzt halten Sie bitte den Mund.«
»Nein.«
»Wiederholen Sie das bitte.«
Sie sah ihn unsicher an. »Lieber nicht. Sonst kommen Sie mir mit ›Nichtachtung des Gerichts‹.«
»Schön. Aber dann seien Sie jetzt wirklich still. Wenn Sie das überhaupt können. Ich gebe Ihnen später noch genug Gelegenheit zum Sprechen.«
»Ja, Sir.«
Er wandte sich an die anderen: »Das Gericht kündigte zu Beginn an, daß die Vorverhandlung gegebenenfalls in eine Hauptverhandlung umgewandelt wird. Erhebt jemand Einspruch dagegen?«
Die Anwälte rutschten unbehaglich auf ihren Plätzen hin undher und sahen einander auffordernd an. Greenberg wandte sich an Betty. »Sie auch nicht?«
»Ich? Ich dachte, ich müßte den Mund halten?«
»Sollen wir die Verhandlung heute zu Ende bringen?«
Sie sah Johnnie an und murmelte dann: »Kein Einwand.« Dann beugte sie sich zu Johnnie hinüber: »Ach Johnnie, ich habe wirklich alles versucht.«
Er drückte ihr unter dem Tisch die Hand. »Ich weiß.« Greenberg tat, als habe er nichts gehört. Er fuhr mit geschäftsmäßiger Stimme fort: »Dem Gericht liegt eine Petition vor, in der der Tod des extraterrestrischen Lebewesens Lummox wegen Gemeingefährlichkeit verlangt wird. Die Fakten haben den Beweis für diese Behauptung nicht erbracht. Petition abgelehnt.«
Betty schluckte und unterdrückte einen Freudenschrei. John Thomas grinste zum erstenmal seit Beginn der Verhandlung über das ganze Gesicht. »Ich bitte um Ruhe«, sagte der Richter. »Es liegen zwei weitere Petitionen vor, die die gleichen Forderungen stellen, aber aus anderen Gründen.« Er hob das Manuskript der Liga hoch. »Das Gericht sieht sich außerstande, den Begründungen dieser Petition zu folgen. Abgelehnt.
Des weiteren habe ich hier vier Verstöße gegen das Gesetz, die ich nicht anerkennen kann …«
Der Vertreter der Stadt sah ihn erstaunt an. »Euer Ehren …«
»Würden Sie sich Ihren Einwand bitte für später merken? Die Vergehen lassen keinerlei Absicht erkennen, und daher kann man sie nicht als Verbrechen im eigentlichen Sinn betrachten. Doch da auch diese unabsichtlich begangenen Taten großen Schaden für die Gemeinschaft nach sich zogen, müssen wir uns näher damit befassen. Es geht vor allem um die Frage, ob der Besitzer seine Aufsichtspflicht erfüllt hat.« Er wandte sich an John Thomas. »Sie kannten die Gewohnheiten von Lummox, und Ihre bisherigen Sicherheitsvorkehrungen hatten sich als wirksam erwiesen … bis zum letzten Montag. Ich will damit sagen, daß Sie den ›Seitensprung‹ von Lummox nicht voraussehen konnten und daher auch nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Aber jetzt sind Sie im Bild. Und wenn sich das Tierlein noch einmal selbständig macht, geht es Ihnen schlecht.« Johnnie schluckte. »Ja, Sir.«
»Bleiben noch die Zivilansprüche. Hier liegen die Dinge anders. Der gesetzliche Vertreter haftet für den Minderjährigen und der Besitzer
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