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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Constanze Hintze
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steuerlich ausnutzen – das ist von großem Vorteil für die späteren Erben. Denn alle Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, bleiben bei der Erbschaftssteuer unberücksichtigt. Außerdem kann der Erblasser ganz gezielt Vermögenswerte übertragen und noch Einfluss nehmen, zum Beispiel bei Betriebsübergaben oder Immobilien.

    Allen anderen Menschen ist davon abzuraten, im großen Stil ihr Vermögen zu Lebzeiten zu verschenken. Frauen, die heute 65 Jahre alt sind, können gut und gerne noch zwanzig Jahre leben. Dafür muss ausreichend Geld vorhanden sein. Denn wer möchte schon im Alter von seinen Kindern finanziell unterstützt werden? Im schlimmsten Fall kommen noch die Kosten für eine gute Pflege und medizinische Versorgung dazu. Sind dann die Vermögenswerte erschöpft, springt zwar der Staat ein, doch der holt sich das Geld postwendend bei den Familienangehörigen zurück (siehe Kapitel »Nach wie vor die Sache der Frauen: Pflege«). Es kann sogar so weit kommen, dass Rückübertragungen von früheren Schenkungen nötig sind. Die Konsequenz für die potenziellen Erben: Sie können nicht zuverlässig mit dem Erbe rechnen.
    Viele Mütter und Väter überlegen deshalb, ihre Immobilien nur mit Auflagen zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Gängige Nachlassinstrumente sind die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder einer Rente in Verbindung mit einem lebenslangen Wohnrecht. Doch auch das muss gut überlegt sein, denn diese Schenkungen sind endgültig. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Außerdem gehört es zur persönlichen Freiheit, dass die Seniorin ein eigenes Vermögen besitzt, auf das sie flexibel zugreifen kann. Die notwendige Handlungsfreiheit verschafft ihr nur ein gesunder Mix aus Renten, Liquidität und frei verfügbarem Wertpapiervermögen.
    Stellen Sie sich selbst in den Mittelpunkt
    Noch immer machen sich viel zu wenige Menschen Gedanken über das Lebensende. Nur eine Minderheit kümmert sich tatsächlich um eine Nachlassplanung und verfasst ein Testament. Wer beschäftigt sich schon gern mit dem eigenen Tod? Andererseits: Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Und die entspricht nicht immer dem eigenen Willen. Noch seltener
als Testamente werden Vorsorgevollmachten, Betreuungs-und Patientenverfügungen verfasst – obwohl das Risiko groß ist, dass man im hohen Alter nicht mehr in der Lage ist, selbst über sein Leben zu bestimmen.
    Noch wichtiger, als über Schenkungen nachzudenken, ist es deshalb, ein Testament aufzusetzen und dabei gleichzeitig Regelungen für den Fall zu treffen, dass eine Betreuung erforderlich ist.
    Vorsorgeverfügungen betreffen alte und junge Menschen
    1. Problemstellung
    Minderjährige werden im Normalfall bis zur Volljährigkeit automatisch durch ihre Eltern gesetzlich vertreten. Wenn volljährige Personen eine Vertretung brauchen, weil sie aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es keine solche Automatik. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Betreuungsbedürftigkeit. Falls für diesen Fall keine Vorsorge getroffen wurde, muss das Betreuungsgericht (Abteilung des örtlichen Amtsgerichts) eine Person auswählen und zur gesetzlichen Vertretung als Betreuer bestellen. Ehepartner oder Familienangehörige werden nicht automatisch eingesetzt, oft sind das Betreuungsvereine, Anwälte, also fremde Personen. Das Verfahren ist in §§ 1896 ff. BGB geregelt. Wenn man für den Fall eines unumkehrbaren Sterbeprozesses oder weil altersbedingt die Zeit zum Sterben gekommen ist, nichts geregelt hat, müssen Ärzte, um sich nicht strafbar zu machen, die sogenannte Apparatemedizin einsetzen. Dann wird das Leben mit allen erdenklichen Mitteln verlängert. Jeder sollte für sich in guten
Tagen überlegen, ob dies seiner Vorstellung von Leben und Sterben in Würde entspricht.
    Um zu verhindern, dass man in schlechten Tagen fremden Entscheidungen ausgeliefert ist, sollte man rechtzeitig klären, durch wen man im Betreuungsfall vertreten sein möchte und wie die medizinische Versorgung in dieser Situation aussehen soll. An Ihre schriftlichen Vorsorgeverfügungen sind Gerichte und Ärzte gebunden.
    Â 
    2. Die verschiedenen

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