Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Geld abgeltungssteuerfrei arbeiten, und die Rente unterliegt nur mit dem Ertragsanteil der Versteuerung. Bei Charlotte sind demnach 82 Prozent der Rente steuerfrei. Nur 18 Prozent muss sie als steuerpflichtige Einnahmen bei ihrer Steuererklärung angeben. Ich rate Charlotte zu einem Rentenmodell mit Kapitaloption. Mit dieser kann sie gröÃere Summen aus der Police entnehmen. Diese Freiheit erleichtert Charlottes Entschluss.
Rentenmodell mit Kapitaloption
Das Geld flieÃt in eine Rentenversicherung, die gleich mit der Rentenzahlung startet (sofort beginnende Rente). Es wächst einerseits durch die Ãberschüsse, die die Versicherung erwirtschaftet, und wird andererseits durch die Anfangskosten und die im Lauf der Zeit ausgezahlten Renten geschmälert. Möchte Charlotte also über ihr Geld verfügen, wird der Kapitalstand ermittelt und die bereits ausgezahlten Renten abgezogen.
Weitere 2.300 Euro kommen monatlich aus ihrem Vermögen. Ich richte dafür einen Investment-Auszahlplan mit einer jährlichen Dynamisierung von drei Prozent ein. Rein rechnerisch wäre er in 27 Jahren aufgebraucht. Der Schwerpunkt ihres Wertpapierdepots sind nun gemanagte Rentenstrategien auf Euro-Basis. In der aktuellen Lage setze ich auf Staatsanleihen solider Schuldner, allen voran Deutschland. Unser Land gilt nach wie vor als vertrauenswürdiger Schuldner. AuÃerdem baue ich inflationsgeschützte Anleihen, einen internationalen Rentenfonds und globale Aktienfonds ein. Das zusätzliche Aktienrisiko ist überschaubar. Wichtig ist, dass alles aktiv gemanagt wird.
Die Gesamtstruktur ist ausgewogen: 52 Prozent sind in Immobilien und fest angelegten Vermögenswerten; über den Rest, 48 Prozent, kann sie jederzeit unkompliziert verfügen.
Mit einer liquiden Reserve von 75.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto fühlt sich Charlotte wohl. AuÃerdem entschlieÃt sie sich, ihren Söhnen jeweils 200.000 Euro zu schenken. Für deren eigene Altersvorsorge. Mit der Schenkung nutzen sie auch gleich einen Teil der steuerlichen Erb- und Schenkungssteuerfreibeträge von 400.000 Euro pro Kind â ein willkommener Nebeneffekt.
Charlottes Vermögensübersicht
Vorher
Nachher
Immobilie
650.000 Euro
650.000 Euro
Depot »Hausbank«
445.000 Euro
0
Depot »Neu mit Auszahlplan«
0
700.000 Euro
Depot »Schweiz«
275.000 Euro
275.000 Euro
Rentenversicherung
0
300.000 Euro
Unterstützungskasse
200.000 Euro
200.000 Euro
Tagesgeld
1.030.000 Euro
75.000 Euro
Schenkung Söhne
0
400.000 Euro
Summe
2.600.000 Euro
2.600.000 Euro
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Wir legen eine Routine fest, die für jede Kapitalanlegerin selbstverständlich sein sollte: Einmal im Jahr setzen wir uns zusammen und überprüfen, ob alles noch passt. Charlotte hat ein gutes Gefühl. Nicht nur, dass ihre Einnahmen nun zuverlässig jeden Monat auf ihr Konto flieÃen, sie ist auch erstmals sicher, alles gut verstanden zu haben.
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Charlottes monatliche Einnahmen sind zuverlässig auf den Weg gebracht:
Art der Altersvorsorge
Monatliche Zahlung
Steuerpflichtiger Anteil
Gesetzliche Rente
630 Euro
62 Prozent
(1)
Unterstützungskasse
980 Euro
100 Prozent
(2)
Private Renten versicherung
1.550 Euro
18 Prozent
(3)
Auszahlplan Depot
2.300 Euro
Abgeltungssteuer, Soli, KiSt
(4)
SUMME brutto
5.460 Euro
Abzüglich Steuern (5)
- 950 Euro
SUMME netto
4.510 Euro
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(1) Nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente bei Rentenbeginn in 2011.
(2) Die Versorgungsleistung aus der Unterstützungskasse ist in vollem Umfang steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
(3) Ertragsanteilsversteuerung bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
(4) Das Depot mit dem Auszahlplan beträgt 700.000 Euro. Ich kalkuliere eine Ertragserwartung von 3,25 Prozent nach Kosten und Steuern: Zinsen, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge (bei thesaurierenden Fonds) unterliegen der Abgeltungssteuer (25 Prozent) inklusive Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und Kirchensteuer (in Bayern acht Prozent).
(5) Durchschnittsteuersatz Einkommen: 26 Prozent; Grenzsteuerbelastung 42 Prozent.
Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um eine Schenkung unter Lebenden, Begünstigte sind die künftigen Erben. Der Grund für diese Schenkungen liegt meist in der Ausschöpfung der Erbschaftssteuerfreibeträge. Seit 01.01.2009 sind Schenkungen an die Kinder bis zu 400.000 Euro
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